Städtische Klinikum Solingen gGmbH - Lieferung und Einführung eines KIS-Systems Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-SOL-KIS-01
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Solingen
NUTS-Code: DEA19 Solingen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 42653
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.klinikumsolingen.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Städtische Klinikum Solingen gGmbH - Lieferung und Einführung eines KIS-Systems
Die Kliniken mit ihren Hauptfachabteilungen und mehreren Belegabteilungen bieten ein breites Leistungsspektrum und eine qualitativ hochwertige medizinische Versorgung an allen Standorten. Entsprechend des Leitsatzes "Gemeinsam mit Kompetenz und Herz" wird die Zusammenarbeit zwischen den Kliniken großgeschrieben, um eine qualitativ hochwertige medizinische Versorgung wohnortnah sicherzustellen.
Ziel ist die Implementierung eines Krankenhaus-Informations-Systems unter Berücksichtigung der im KHZG aufgeführten Fördertatbestände 3, 5 und 6.
Zur Erarbeitung der für das Klinikum Solingen passenden IT-Lösung ist die Durchführung eines wettbewerblichen Dialogs vorgesehen.
Städtische Klinikum Solingen gGmbH Gotenstraße 1 42653 Solingen
Das Klinikum Solingen plant die Einführung eines neuen Krankenhausinformationssystems (KIS). Dabei ist angedacht, bis zum 01.01.2024 das aktuelle KIS abzulösen. Daneben soll die aktuelle Systemlandschaft sowie die Einführung der KHZG-Fördertatbestände mitberücksichtigt werden. Die Umsetzung der MUSS-Kriterien der Fördertatbestände 3, 5 und 6 sind in diesem Zuge Leistungsbestandteil dieser Ausschreibung. Die dafür notwendigen MUSS-Kriterien fallen in den Leistungsumfang der Ausschreibung. Der Auftragnehmer hat zu gewährleisten, dass die jeweiligen MUSS-Kriterien von seinem angebotenen System erfüllt werden.
Angestrebt wird eine Lösung, die nah an den Bedürfnissen des Klinikums ausgerichtet ist. Es sollte optional möglich sein, nebst einem neuen KIS-System die vorhandenen PACS und RIS-Systeme auszutauschen. Ebenso sollte die externe Pathologie im Umfang der Leistungserbringung angebunden werden.
Der Auftraggeber hat klare Vorstellungen bzgl. der Rahmenbedingungen, in welchen die Leistung erbracht werden sollte. Es wird ein offenes Datenbankmodell angestrebt. Die Gewährleistung einer kontinuierlichen Kommunikation über verschiedene Berufsgruppen wie Ärzte, Pflegekräfte und Patienten hinweg, gilt als wesentlicher Bestandteil des Leistungsrahmens. Diese Kommunikation sollte dahingehend erweitert werden, dass insbesondere Beteiligte im Behandlungsprozess transparent die Behandlungsschritte der Kolleginnen und Kollegen einsehen können. Das KIS-System sollte hierbei unterstützend die für bestimmte Akteure notwendigen Informationen ereignisbegleitend aufzeigen, um somit den Arbeitsaufwand für administrative Tätigkeiten zu minimieren/verkürzen. Dabei sollte die Einfachheit der Handhabung jedoch nicht darunter leiden.
Das aktuelle Abrechnungssystem SAP ISH kann bei der KIS-Implementierung bestehen bleiben. Es steht dem Bieter jedoch frei, ein eigenes in die Leistung integriertes Abrechnungssystem anzubieten. In diesem Fall ist im Konzept jedoch darzustellen, wie eine Umstellung inklusive Customizing und Datenübermittlung mit Blick auf die begrenzten Ressourcen der Abrechnungsabteilung verhindert werden kann.
Weiter sollte optional eine Campuslizenz für das gesamte Klinikum angeboten werden, welches die System-Updates der darauffolgenden 5 Jahre inkludiert.
Es sollte optional eine Campuslizenz für die gesamte städtische Klinikum Solingen gGmbH angeboten werden, welches die System-Updates der darauffolgenden 5 Jahre inkludiert.
Es sollte optional möglich sein, nebst einem neuen KIS-System die vorhandenen PACS und RIS-Systeme auszutauschen. Ebenso sollte die externe Pathologie im Umfang der Leistungserbringung angebunden werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81829
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der unter den Abschnitten II.1.7) und V.2.4) ausgewiesene Betrag ist ein fiktiver Wert. Eine Veröffentlichung der tatsächlichen Beträge würde gem. § 39 Abs. 6 Nr. 3 VgV den berechtigten geschäftlichen Interessen eines Unternehmens schaden.
Demnach ist der öffentliche Auftraggeber nicht verpflichtet die tatsächlichen Beträge zu veröffentlichen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YCM6CPY
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern (§ 155 GWB).
Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt.
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist der Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen-über dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Zuständige Stelle für die Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen Vergabebestimmungen:
Vergabekammer Rheinland
Zeughausstraße 2-10
50667 Köln
E-Mail: [gelöscht]
Tel: 02[gelöscht]
Fax: 02[gelöscht]