Eventleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: 0001-Events-2023
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wuppertal
NUTS-Code: DEA1A Wuppertal, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 42285
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://beschaffungen.barmer.de/projekte
Abschnitt II: Gegenstand
Eventleistungen
Unterstützung der BARMER bei externen Events und internen Veranstaltungen v. a. durch
- Veranstaltungsmanagement,
- Transport, Auf- und Abbau von Equipment,
- Mietequipment,
- Veranstaltungstechniker und weiterem Personal,
- Lagerung, Beschaffung, Reinigung und Reparatur von
BARMER-Equipment,
- Betreuung von technischem Equipment auf Veranstaltungen,
- Mitschnitt von Veranstaltungen,
- Entwicklungs-, Kreativ- und Serviceleistungen mit
Veranstaltungsbezug.
bundesweit
Die Kalkulationsmengen sind dem Leistungsverzeichnis zu entnehmen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Soweit untenstehend nicht zwingend die Vorlage von Unterlagen mit Angebotsabgabe vorgeschrieben ist, behält sich der Auftraggeber bei fehlenden Unterlagen das Recht vor, diese bis zum Ablauf einer von ihm zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern. Werden geforderte Erklärungen nach Ablauf der Nachfrist nicht oder verspätet vorgelegt, wird das Angebot zwingend ausgeschlossen. Zwingend einzureichende Unterlagen müssen bereits mit dem Angebot eingereicht werden. Andernfalls muss das Angebot ausgeschlossen werden.
I. Eigenerklärung (gemäß Anlage E1)
1. über das Vorliegen einer Betriebshaftpflichtversicherung, deren Versicherungsdeckung pauschal für Personen-, Sach- und sämtliche Vermögensschäden mindestens € 2.000.000,00 pro Vertragsjahr beträgt oder Erklärung, nach Zuschlagserteilung eine solche abzuschließen.
2. über das Vorliegen einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung, deren Versicherungsdeckung pauschal für sämtliche Vermögensschäden pro Vertragsjahr mindestens € 1.000.000,00 beträgt oder Erklärung, nach Zuschlagserteilung eine solche abzuschließen.
3. über das Vorliegen einer Transporthaftpflichtversicherung, deren Versicherungsdeckung pauschal für sämtliche Sach- und Vermögensschäden pro Vertragsjahr mindestens € 500.000,00 beträgt oder Erklärung, nach Zuschlagserteilung eine solche abzuschließen.
4. über das Vorliegen einer Datenschutzversicherung, deren Versicherungsdeckung pro Vertragsjahr pauschal mindestens 1.000.000,00 EUR beträgt oder Erklärung, nach Zuschlagserteilung eine solche abzuschließen.
II.Eigenerklärung (gemäß Anlage E2) über das Vorliegen von mindestens drei unterschiedlichen Referenzkunden (nicht älter als 3 Jahre), deren Aufträge nach Art, Umfang und Schwierigkeitsgrad/Qualität mit dem vorliegend zu vergebenden Auftrag vergleichbar sind unter Angabe von Ansprechpartnern zur Überprüfung der Referenzen. Es muss mindestens jeweils ein Referenzkunde für folgende Auftragsarten benannt werden:
1. Eine Indoor-Veranstaltung (z. B. Messe oder Tagungsraum), bei dem der Bieter insbesondere Licht und Ton sichergestellt hat, mit ca.1.000 bis 1.500 Teilnehmern.
2. Drei Outdoor-Veranstaltungen (ggf. bei unterschiedlichen Referenzkunden) mit Eventflächen zwischen 1.000 bis 2.500 qm, bei der der Bieter das Equipment eigenständig auf- und abgebaut hat. Hier muss das genutzte Equipment benannt werden (ggf. in einer separaten Anlage).
3. Zwei Indoor-Veranstaltungen mit protokollarischem Hintergrund. Bitte mit Angaben auf welcher protokollarischer Ebene diese Veranstaltungen stattgefunden haben (Vorstandsebene, Landesebene oder Bundesebene).
4.Mehrjährige Lagerhaltung und Logistik im Rahmen von Veranstaltungsdurchführung.
Zu den Punkten 1 - 3 ist je eine 3D-Planungsskizze beizulegen.
Bei mindestens einem Referenzkunden muss sich die Zusammenarbeit über einen Zeitraum von mindestens drei Jahren erstreckt haben und der Bieter muss dabei mindestens drei Veranstaltungen pro Jahr durchgeführt haben. Ob der Zusammenarbeit jeweils ein durchgängiger Vertrag oder mehrere Einzelaufträge zugrunde lag, ist dabei unerheblich.
Als Referenzen zugelassen sind Verträge des Auftragnehmers, die nicht länger als drei Jahre zurückliegen (Vertragsende).
III.Eigenerklärung (gemäß Anlage E3)
1.darüber, die im Rahmen der Leistungserbringung beschäftigten Arbeitnehmer jeweils mindestens entsprechend der zum Zeitpunkt der Leistungen gültigen Bestimmungen des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns - Mindestlohngesetz (MiLoG) in der jeweils gültigen Fassung zu entlohnen;
2.darüber, dem Auftraggeber auf Anforderung zum Zwecke der Kontrolle der Regelung in Nr. 1 Einsicht in Lohn- und Meldeunterlagen sowie sonstiger zum Nachweis geeigneter Aufzeichnungen zu gewähren;
3.darüber, etwaig eingesetzte Nachunternehmer sorgfältig auszuwählen und deren Angebote daraufhin zu überprüfen, ob sie auf Basis der nach Nr. 1 geforderten Bedingung kalkuliert sein können;
4.zum Einverständnis damit, dass die mindestens grob fahrlässige, erhebliche Nichterfüllung der Verpflichtung unter Nr. 1, 2 und 3 durch uns den Auftraggeber zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund berechtigt.
IV:Eigenerklärung zur Gründung einer Bietergemeinschaft und zum Einsatz von Unterauftragnehmern (gemäß Anlage E4)
V. Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit (gemäß Anlage E5)
VI.Eigenerklärung (gemäß Anlage E6) darüber,
1. dass der Bieter nicht zu den in Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Nr. 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 vom 21. Juli 2022 genannten Personen, Organisationen oder Einrichtungen gehört, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen. d. h.
a) russische Staatsangehörige, in Russland ansässige natürliche Personen oder in Russland niedergelassene juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen,
b) juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a) genannten Organisationen gehalten werden, oder
c)natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a) oder b) genannten Organisationen handeln.
2. dass im Angebot keine der in den Buchstaben a) bis c) genannten Personen, Organisationen oder Einrichtungen mit Russland-Bezug als Nachunternehmen, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Sinne der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe (siehe Art. 63 der Richtlinie 2014/24/EU und § 47 Vergabeverordnung) in Anspruch genommen werden, vorgesehen sind, auf die jeweils mehr als 10% des Auftragswertes entfallen.
3.dass bestätigt und sichergestellt wird, dass auch während der Vertragslaufzeit keine als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Sinne der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe (siehe Art. 63 der Richtlinie 2014/24/EU und § 47 Vergabeverordnung) in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen eingesetzt werden, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt.
Das ergänzende Leistungsverzeichnis (gemäß Anlage 8) ist zwingend mit dem Angebot einzureichen.
Die Bewerber werden gebeten, mit Angebotsabgabe eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150a der Gewerbeordnung einzureichen, die bei Angebotsabgabe nicht älter als 3 Monate ist bzw. die vervollständigte Anlage "Gewerbezentralregister" (siehe Anlage 13).
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Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Vergabeunterlagen können ausschließlich und kostenfrei über das Internet (https://beschaffungen.barmer.de/projekte) heruntergeladen werden. Eine Anforderung und Zusendung der Unterlagen in Papierform ist nicht möglich.Zur Angebotsabgabe ist eine Registrierung unter dem vorgenannten Link erforderlich.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag kann bei der Vergabekammer des Bundes, Bundeskartellamt Bonn, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn, gestellt werden.
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.