Entsorgung von Kunststoffabfällen, AVV 170203 Referenznummer der Bekanntmachung: S230103GD02
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: DE125018225
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Gelsenkirchen
NUTS-Code: DEA32 Gelsenkirchen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 45879
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.stadtwerke-gelsenkirchen.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Entsorgung von Kunststoffabfällen, AVV 170203
Rahmenvereinbarung über eine Laufzeit vom 01.03.2023 bis 28.02.2025 zur Entsorgung von ca. 600 t/a Kunststoffschläuchen, AVV 170203.
GELSENDIENSTE Das Material wird durch GELSENDIENSTE unverdichtet in Mulden zur Entsorgungsanlage gebracht.
Die Schlauchstücke sind unterschiedlich lang und mit Draht durchzogen.
Das Material wird von GELSENDIENSTE unverdichtet in Mulden zur Entsorgungsanlage gebracht. Die Anlieferungen erfolgen mindestens zweimal bis dreimal in einer Woche.
Die tatsächlich anfallenden Mengen können starken Schwankungen unterliegen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb oder ein gleichartiger Nachweis der ordentlichen Betriebsführung im Sinne der Entsorgungs-fachbetriebe-Verordnung für die angebotene Entsorgungsanlage bzw. für den Übergabepunkt für die Verwertung von o.g. Abfällen.
Eigenerklärung zur Eignung (siehe Formular unter Vergabeunterlagen)
und somit auch die Bestätigung der Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit folgenden Deckungssummen:
- Personenschäden: 5.000.000,- EUR
- Sachschäden: 5.000.000,- EUR
Es sind mindestens drei Referenzen vorzulegen, bei der Sie die Leistung mit dem ausgeschriebenen Auftrag in Art und Rechnungswert in Euro innerhalb der letzten 3 Jahre ausgeführt haben
(siehe Vordruck unter Vergabeunterlagen)
Die Nutzungsfähigkeit der Anlage(n) ist (sind) im Angebot nachzuweisen. Hierzu ist ein entsprechender Nutzungsnachweis des Anlagenbetreibers bzw. die behördliche Genehmigung des Anlagenstandortes vorzulegen. Soweit der Bieter selbst Betreiber der Anlage ist, kann der Nutzungsnachweis über eine entsprechende Eigenerklärung erfolgen.
Die Übernahmeanlage muss an allen Wochentagen zur Übernahme der Kunststoffabfälle zur Verfügung stehen. Die Annahme muss Montag bis Freitag von 6:00 Uhr bis 17:00 Uhr sichergestellt sein. Eine Annahme an Samstagen sollte ab 6:30 Uhr bis 15:00 Uhr möglich sein, Abweichungen hiervon sind im Angebot anzugeben.
Die Anfahrt muss über öffentliche bzw. entsprechend ausgebaute Straßen uneingeschränkt gewährleistet und möglich sein.
Das Erreichen und das Befahren der Übernahme-/Verwertungsanlage mit Containerfahrzeugen und Containerzügen muss uneingeschränkt möglich sein.
Darüber hinaus hat der Auftragnehmer zu gewährleisten, dass eine Entladung der im Rahmen dieser Ausschreibung zur Anlieferung berechtigten bzw. benannten Sammel- und Transportfahrzeuge inkl. Eingangs- und Ausgangsverwiegung innerhalb von ca. 30 Minuten durchgeführt wird.
Die Betriebs- bzw. Benutzungsordnung muss Einmannbetrieb der Anlieferfahrzeuge zulassen.
An der Übernahme-/Entsorgungsanlage muss mindestens eine geeichte LKW-Waage für die Verwiegung von Fahrzeugen mit einem Gesamtgewicht von max. 40 Mg vorhanden sein. Die Verwiegung muss so erfolgen, dass sie dem Eichgesetz genügt. Die Mindestlast der Waage darf höchstens 0,4 Mg betragen.
- Allgemeine Einkaufsbedingungen (AEB) der GELSENDIENSTE
- Besondere Vertragsbedingungen gem. TVgG NRW
- Kreislaufwirtschaftsgesetz und die daraus resultierenden Verordnungen und Regelungen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
4. Quartal 2024
Anlagen die, soweit erforderlich, ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen sind:
- Erklärung des Bieters
- Eigenerklärung Ausschlussgründe (Formular 521)
- Eigenerklärung Mindestlohngesetz (Formular 522)
- ggf. Bewerber-/Bietergemeinschaftserklärung (Formular 531)
- ggf. Erklärung Unteraufträge/Eignungsleihe (Formular 532)
- ggf. Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer/Eignungsleiher (Formular 533)
Nachweise die mit dem Angebot einzureichen sind:
- Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb oder ein gleichartiger Nachweis der ordentlichen Betriebsführung
- Nutzungsfähigkeit der Anlage(n)
- Kartenausdruck via google maps zur Ermittlung der tatsächlichen Streckenlänge zur Anlage
Bekanntmachungs-ID: CXPSYY1DC3R
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bezreg-muenster.nrw.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind.
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit:
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergaberechtsvorschriften schon vor Einreichen
des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die aufgrund dieser Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in IV.2.2) genannten Frist gerügt werden, oder
- Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt werden.
Teilt der Auftraggeber einem Bewerber oder Bieter mit, dass er einer Rüge nicht abhelfen will, so kann der betroffene Bewerber oder Bieter wegen dieser Rüge nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen zulässigen Nachprüfungsantrag stellen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bezreg-muenster.nrw.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html