Monitoring Fischlift Baldeney
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Essen
NUTS-Code: DEA13 Essen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 45128
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]1402/1470
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.ruhrverband.de
Abschnitt II: Gegenstand
Monitoring Fischlift Baldeney
An der vom Ruhrverband betriebenen Stauanlage Baldeney an der Ruhr bei Essen wurde gemäß den Vorgaben des deutschen Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) und der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie (EU-WRRL) die Fischdurchgängigkeit am Wehr durch den Bau eines Fischliftsystems (FLS) hergestellt. Das im Herbst 2020 fertig gestellte Bauwerk dient als Fischaufstiegsanlage (FAA). Ziel der Durchgängigkeitsmaßnahme ist es, an dieser Ruhr-Staustufe für die Referenz-Fischarten, welche in der Ruhr entsprechend der dortigen Gewässerausprägung zu erwarten sind, eine Wandermöglichkeit zwischen Unter- und Oberwasser zu schaffen.
Essen
Mit den Monitoringuntersuchungen am Fischlift Baldeney soll geprüft werden, ob mit dem Betrieb des FLS das Ziel „Schaffung der aufwärtsgerichteten Fischdurchgängigkeit“ erreicht ist. Der Auftrag beinhaltet Elektrobefischungen zur Fischbestandserfassung mittels Elektrofischerei, Sonar, PIT-Tag Markierungen und den Einsatz weiterer Messinstrumente sowie die Datenaus- und bewertung.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Der Nachprüfungsantrag vor der Vergabekammer ist gem. § 160 Abs. 3 GWB nur zulässig, soweit der Antragsteller:
— den Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs.2 GWB bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.