Energetische Sanierung D- und E-Bau der Gewerbeschule Villingen-Schwenningen, Standort Schwenningen - Schadstoffsanierung und Rückbau Fassade Gebäudeteil D
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Villingen-Schwenningen
NUTS-Code: DE136 Schwarzwald-Baar-Kreis
Postleitzahl: 78048
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.lrasbk.de
Abschnitt II: Gegenstand
Energetische Sanierung D- und E-Bau der Gewerbeschule Villingen-Schwenningen, Standort Schwenningen - Schadstoffsanierung und Rückbau Fassade Gebäudeteil D
Es ist geplant, die bestehende Fassade des Bauteils D der Gewerbeschule Villingen-Schwenningen, Standort Schwenningen, zurückzubauen. Abgebaut wird die gesamte bisherige Fassadenkonstruktion über bis zu 4 Etagen und ca. 1.600 qm Fassadenfläche. In der Fassade sind unter anderem asbesthaltige Baustoffe verbaut.
Der Auftragnehmer muss seine Sachkunde nach Anlage 3 der TRGS (Technische Regeln für Gefahrstoffe) 519 vorweisen.
Ausführungszeitraum: Juli 2023 bis Februar 2024.
Es ist geplant, die bestehende Fassade des Bauteils D der Gewerbeschule Villingen-Schwenningen, Standort Schwenningen, zurückzubauen. Abgebaut wird die gesamte bisherige Fassadenkonstruktion über bis zu 4 Etagen und ca. 1.600 qm Fassadenfläche. In der Fassade sind unter anderem asbesthaltige Baustoffe verbaut.
Der Auftragnehmer muss seine Sachkunde nach Anlage 3 der TRGS (Technische Regeln für Gefahrstoffe) 519 vorweisen.
Ausführungszeitraum: Juli 2023 bis Februar 2024.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Zu Ziffer l.3) "Kommunikation": Die Abwicklung des Vergabeverfahrens erfolgt über das Vergabeinformationssystem ELViS der Vergabeplattform subreport. Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich elektronisch über den entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Plattform zur Verfügung. Ein postalischer Versand der Vergabeunterlagen in Papierform erfolgt nicht.
Zu Ziffer l.3) "Kommunikation; weitere Auskünfte erteilen": Anfragen von Bietern im Rahmen dieses Vergabeverfahrens sind ausschließlich über das elektronische Vergabeinformationssystem ELViS der Vergabeplattform subreport an die ausschreibende Stelle zu richten. Hierzu ist eine (kostenlose) Registrierung unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten elektronsichen Vergabeplattform erforderlich. Auskünfte im Zuge des Vergabeverfahrens werden von der ausschreibenden Stelle ebenfalls ausschließlich über den entsprechenden Projektzugang des elektronischen Vergabeinformationssystems ELViS der Vergabeplattform subreport erteilt. Bieter, die sich (freiwillig) unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Vergabeplattform registriert haben, werden per E-Mail über das Vorliegen etwaiger Bieterinformationen auf der Vergabeplattform informiert. Die ausschreibende Stelle empfiehlt daher allen interessierten Unternehmen, sich unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Plattform (kostenlos) zu registrieren.
Zu Ziffer l.3) "Kommunikation; Angebote sind einzureichen": Die kompletten Angebotsunterlagen sind vom Bieter ausschließlich auf elektronischem Wege über das elektronische Vergabeinformationssystem ELViS der Vergabeplattform subreport (in Textform) einzureichen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Statthafter Rechtsbehelf bei Verstößen gegen die Vergabevorschriften ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens. Der Antrag ist schriftlich bei der zuvor benannten zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren einzureichen. Der Antrag ist nur zulässig, solange kein wirksamer Zuschlag erteilt worden ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag ordnungsgemäß nach § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind.
Der Antrag ist auch vor wirksamer Zuschlagserteilung unzulässig, soweit:
- der Antragssteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zu Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, eine Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.