Lieferung und Implementierung von IT-Sicherheits-Hardware und –Software (Firewall) für das Landratsamt Esslingen
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Plochingen
NUTS-Code: DE113 Esslingen
Postleitzahl: 73207
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]8
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.landkreis-esslingen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung und Implementierung von IT-Sicherheits-Hardware und –Software (Firewall) für das Landratsamt Esslingen
Die beim Landratsamt eingesetzte IT- Sicherheits- Hard- und -Software hat das Ende des Lebenszyklus erreicht und muss nun erneuert werden. Das Landratsamt Esslingen muss neue Firewalls kaufen. Hierbei handelt es sich einmal um eine Firewall, die den Übergang in das freie Netz (Internet) überwacht und eine, die den Schutz für das Data Center bietet.
Landratsamt Esslingen Am Aussichtsturm 5 73207 Plochingen
Die beim Landratsamt eingesetzte IT- Sicherheits- Hard- und -Software hat das Ende des Lebenszyklus erreicht und muss nun erneuert werden. Das Landratsamt Esslingen muss neue Firewalls kaufen. Hierbei handelt es sich einmal um eine Firewall, die den Übergang in das freie Netz (Internet) überwacht und eine, die den Schutz für das Data Center bietet.
Ziel der Ausschreibung ist die Beschaffung und Implementierung einer 2 – stufigen Firewall inkl. Wartung und Support sowie inkl. Herstellergarantie auf Grundlage eines EVB-IT Systemvertrages.
Der Auftrag kann zweimal jeweils um 12 Monate verlängert werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung muss ein Nachweis vorgelegt werden, dass der Bieter im Berufs- oder Handelsregister eingetragen ist (Handelsregisterauszug, nicht älter als 1 Jahr).
Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gemäß § 42 VgV in Verbindung mit §§ 123,124 GWB ist die Eigenerklärung (Anlage der Vergabeunterlagen) auszufüllen und beizulegen.
Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherungsdeckung mit folgenden Deckungssummen:
• Für Sach- und Vermögensschäden min. 2.000.000 € je Schadensereignis • Für Personenschäden mindestens 500.000 € je Schadensereignis Eigenerklärung zur Eigenkapitalquote der letzten drei Geschäftsjahre.
Mindestanforderung: Eine durchschnittliche Eigenkapitalquote von 15%.
Bonitätsnachweis mit Bonitätsindex über eine Eigenauskunft einer Wirtschaftsauskunftei (Creditreform, Bürgel) oder gleichwertiger Nachweis einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft aus dem Land, in dem der Bieter angemeldet ist (nicht älter als 12 Monate).
Mindestanforderung: Eine mindestens „gute“ Bonität.
Hinweis: Eine Bankauskunft, Bescheinigung in Steuersachen oder vergleichbare Dokumente sind kein anerkannter Bonitätsnachweis und werden nicht als Nachweis akzeptiert.
Eine durchschnittliche Eigenkapitalquote von 15%.
Eine mindestens „gute“ Bonität.
Nachweis von zwei Referenzprojekten über die Lieferung, Implementierung und den Betrieb einer Firewall in den vergangenen drei Jahren (nicht älter als 2019)
• Angabe des Referenzgebers • Angabe des Ansprechpartners • Angabe des Referenzzeitraums
- Die Regelungen des Tariftreue- und Mindestlohngesetzes für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) sind einzuhalten,
- Entsprechend den Vorschriften des MiLoG ist der Auftragnehmer verpflichtet, seinen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern bei der Ausführung des Auftrags das für die Ausführung der Leistung geltende Mindestentgelt zu zahlen. Vom Bieter wird daher die Verpflichtungserklärung zum MiLoG (Anlage 09 der Vergabeunterlagen) gefordert.
- Der Auftragnehmer hat sich zur Einhaltung der Vorschriften der geltenden EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) zu verpflichten.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Die ausschreibende Stelle weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag vor der Vergabekammer nur zulässig ist, soweit der Antragsteller:
den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach §134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat,
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens mit Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
den Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, stellt.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach §135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. §134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Auf die Regelungen in §§160, 161 GWB wird ausdrücklich hingewiesen