Zimmer- und Holzbauarbeiten / Neubau Kombibad Wesel Referenznummer der Bekanntmachung: VE 333.01 / WKB
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wesel
NUTS-Code: DEA1F Wesel
Postleitzahl: 46485
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.baeder-wesel.de
Abschnitt II: Gegenstand
Zimmer- und Holzbauarbeiten / Neubau Kombibad Wesel
Der Bauherr, die Städtische Bäder Wesel GmbH, beabsichtig auf dem Gelände des aktuellen Freibades ein neues Kombibad zu errichten. Dieses Gebäude weist sowohl Stahlbetondecken als auch Decken in Holzfertigbauweise auf. Als Abdichtung wurde sich hier für eine 2-lagige bituminöse Abdichtung entscheiden. Es handelt sich hier um Flachdachbauweisen. Das Gebäude erhält zum Teil extensive Dachbegrünungen. Die Sportbad- & Erlebnisbadhallen werden mittels stahlunterspannter Träger und vorelementierten Dachelementen teils mit Akustikplatten ausgeführt, Kurs- & Lehrschwimmbad mit Bindern und vorelementierten Dachelementen. Des Weiteren sind Teilbereiche für eine mögliche spätere Aufstockung in den Treppenhäusern und im Aufzugsschacht als Holzbalkendecken auszuführen.
Im Saunagarten ist ein aufgeständertes Saunahaus über einen Holzsteg erreichbar geplant. Dieses Saunagebäude ist als Holzrahmenbau mit Außenvorbereich und Saunainnenbereich geplant. Die Beplankung ist als Rhombusschalung vorgesehen.
Der Saunainnenausbau wird bauseits seitens Saunabauer ausgeführt.
Des Weiteren ist eine Pergola im Saunagarten vorgesehen.
Neubau Kombibad Wesel Rheinpromenade 1 46487 Wesel
Dachflächen vorelementiert auf stahlunterspannten Brettschichtholzbinder 24/32 cm GL 30c mit Vertikalstäben Ds 88,9x5,0 mm S355/ Zugstab Ds 48 mm und Binderüberhöhung von ca. 10-13 cm über Erlebnisbad und Sportbad:
ca. 1800 m²; Anzahl stahlunterspannter BSH Träger mit Länge von ca. 23- 28 m: 23 Stk;
Binder GL 30c 30/44 cm Gesamtlänge ca. 65 m: 2 Stk.; Randbalken 24/32 cm GL 30c Länge ca. 28 m; Streichbalken 8/20 cm 2x ca. 22 m;
7 Stk Wechsel für Dachflächenfenster RWA,
Dachflächen vorelementiert auf Bindern 28/108 GL 30c und Überhöhung von ca. 2 cm über Lehrschwimmbereich:
ca. 735 m²: Anzahl Binder: 6 Stk. 28/108 cm GL 30c
Dachflächen für mögliche spätere Aufstockung als Holzbalkendecke:
ca. 50 m²
Pergola Saunagarten:
ca. 4 m³ Pfosten als eingespannte Stützen, Pfetten und Sparren
Bootshaussauna:
1 Stk. Saunabau aufgeständert in Holzrahmenbauweise mit Rhombusverkleidung und ca. 20 m Holzsteg. Innenausbau bauseits durch Saunabauer. Abmessungen Saunabaukörper: 250 m³
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Zimmerer- u. Holzbauarbeiten
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rosenheim
NUTS-Code: DE213 Rosenheim, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 83026
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y626C7E
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Dazu wird auf die Vorschriften der §§ 160 ff. GWB verwiesen. Hierbei gilt nach § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 4 GWB insbesondere:
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach§ 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.