Löschgruppenfahrzeug LF 20 KatS Referenznummer der Bekanntmachung: 2022/061
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Geilenkirchen
NUTS-Code: DEA29 Heinsberg
Postleitzahl: 52511
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.geilenkirchen.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Löschgruppenfahrzeug LF 20 KatS
Aufgrund der technischen Besonderheiten des Fahrzeuges kann eine Vergabe nach Einzellosen nicht ergehen. Die Lose sind zusammen anzubieten. Der Bieter tritt hier als Generalunternehmer auf.
Stadt Geilenkirchen -Die Bürgermeisterin- Markt 9 52511 Geilenkirchen
Fahrgestell (Los 1a) und Aufbau (Los 1 b) zu einem Löschgruppenfahrzeug.
Gewählte Optionen zu Los 1b Aufbauausstattung:
Pos. 135 -herausnehmbare Kunststoffkissen - ohne Mehrpreis (in Pos. 133 enthalten)
Pos. 181 - HMI in Fart-Komfort-Variante - ohne Mehrpreis
Pos. 182 - Ergänzung zentrales Bedienfeld FHS - ohne Mehrpreis (in Serienausstattung enthalten)
Pos. 189 - Heckwarnsystem m. Sputnik SL - ohne Mehrpreis
Pos. 199 - Signalisierungseinrichtung - Minderpreis (-2.000,00 EUR, netto)
Pos. 256 - Pumpenbedienfeld SPBF - Mehrpreis (2.665,00 EUR, netto)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe Magirus GmbH
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ulm
NUTS-Code: DE144 Ulm, Stadtkreis
Postleitzahl: 89079
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.magirusgroup.com
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXS0YR1YWP8UBD5V
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Es wird auf § 160 Abs. 3 GWB hingewiesen:
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.