Generalplanerleistungen für den Neubau der Hauptamtlichen Feuer- und Rettungswache (HFRW) in Lüdenscheid Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-106-01
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüdenscheid
NUTS-Code: DEA58 Märkischer Kreis
Postleitzahl: 58507
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.luedenscheid.de
Abschnitt II: Gegenstand
Generalplanerleistungen für den Neubau der Hauptamtlichen Feuer- und Rettungswache (HFRW) in Lüdenscheid
Die Stadt Lüdenscheid beabsichtigt den Neubau der Hauptamtlichen Feuer- und Rettungswache (HFRW). Am Standort Wiesenstraße / Altenaer Straße soll ein Neubau entstehen, der die aktuellen Anforderungen an den Betrieb einer Feuer- und Rettungswache erfüllt und die notwendigen Arbeitsbedingungen für die Berufsfeuerwehr der Stadt Lüdenscheid sicherstellt. Es wird angestrebt eine innovative, nachhaltige und zeitgemäße Feuer- und Rettungswache zu konzipieren, die sich auf dem aktuellen Stand der Technik befindet.
Gegenstand des zu vergebenden Auftrags sind die zur Durchführung dieses Vorhabens erforderlichen Generalplanungsleistungen. Die Projektdurchführung obliegt dem Auftraggeber, der aufgrund mangelnder Kapazitäten und Expertise im Bereich des Feuerwehrneubaus auf einen Generalplaner mit entsprechender Erfahrung in Planung und Bau von komplexen Funktionsgebäuden, bzw. Berufsfeuerwachen vergleichbarer Größe angewiesen ist.
Stadt Lüdenscheid Wiesenstraße / Altenaer Straße 58507 Lüdenscheid
Der Auftraggeber behält sich eine stufenweise Beauftragung einzelner oder mehrerer Leistungsphasen bis zum Abschluss der Baumaßnahme vor.
- Stufe 1: LPH 1-3 (mit Vertragsunterzeichnung)
- Stufe 2: LPH 4
- Stufe 3: LPH 5
- Stufe 4: LPH 6-7
- Stufe 5: LPH 8-9
Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung aller Leistungen besteht nicht. Der Auftraggeber behält sich im Übrigen vor, bei mehreren Leistungsphasen in einer Stufe, diese nicht in Gänze, sondern nur teilweise zu beauftragen. Die Beauftragung der nächsten Leistungsstufe erfolgt schriftlich. Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung der Gesamtleistung besteht nicht.
Das Objekt wird vom Auftraggeber in folgende Honorarzonen eingestuft:
- Objektplanung Gebäude HZ III
- Technische Ausrüstung HZ II-III (je nach Anlagengruppe)
- Tragwerksplanung HZ III
- Objektplanung Freianlagen HZ III
- Bauphysik - Energie HZ IV / Bauakustik HZ II / Raumakustik HZ II
Es werden Generalplanungsleistungen auf Grundlage der HOAI und AHO vergeben. Diese umfassen sowohl Grundleistungen als auch ergänzende Besondere Leistungen aus den folgenden Leistungsbildern. Der Auftraggeber behält sich insbesondere bei den ergänzenden Besonderen Leistungen eine Beauftragung einzelner oder mehrerer Leistungen bis zum Abschluss der Baumaßnahme vor. Die Beauftragung der Besonderen Leistungen erfolgt jeweils in Abstimmung zwischen AG und AN Generalplaner und wird jeweils schriftlich abgerufen.
- Objektplanung Gebäude nach §§ 34 bis 35 HOAI i.V. mit Anlage 10, (Leistungsphasen 1 bis 9); Grundleistungen und Besondere Leistungen gem. Leistungsbeschreibung
- Technische Ausrüstung nach §§ 53 bis 56 HOAI mit den Anlagengruppen 1-8, i. V. mit Anlage 15, (Leistungsphasen 1 bis 9); Grundleistungen und Besondere Leistungen gem. Leistungsbeschreibung
- Tragwerksplanung nach §§ 49 bis 52 HOAI i. V. mit Anlage 14, (Leistungsphasen 1 bis 6); Grundleistungen und besondere Leistungen gem. Leistungsbeschreibung
- Objektplanung Freianlagen nach §§ 38 bis 40 HOAI i.V. mit Anlage 11, (Leistungsphasen 1 bis 9); Grundleistungen und Besondere Leistungen gem. Leistungsbeschreibung
- Leistungsbild Brandschutz nach den Grundleistungen des Leistungsbildes "Brandschutz" gemäß Ziffer 1.4 des Heftes Nr. 17 "Leistungen für Brandschutz" Stand Juni 2015, der AHO-Fachkommission "Brandschutz"; Grundleistungen und Besondere Leistungen gem. Leistungsbeschreibung Leistungsbild Bauphysik (Wärmeschutz und Energiebilanzierung, Bauakustik, Raumakustik) nach Ziffer 1.2 der Anlage 1 zu § 3 Abs. 1 HOAI; Grundleistungen und Besondere Leistungen gem. Leistungsbeschreibung
- Energieplanung / -beratung incl. Erstellung Energieausweis
- BlowerDoor-Test
Die jeweiligen; tatsächlich erforderlichen Leistungen sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen, die den Bietern mit der Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes (zweite Verfahrensstufe) zur Verfügung gestellt wird.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Planerleistungen Neubau FW
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPWYDD9T4J
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 0251/ 411-0
Fax: +49 251/ 411-82525
Internet-Adresse: www.bezreg-muenster.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 0251/ 411-0
Fax: +49 251/ 411-82525
Internet-Adresse: www.bezreg-muenster.de
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 0251/ 411-0
Fax: +49 251/ 411-82525
Internet-Adresse: www.bezreg-muenster.de