Marktorientierte Beschaffung elektrischer Energie der Stadt Troisdorf für den Lieferzeitraum 2023 Referenznummer der Bekanntmachung: 22109 e VgV
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Troisdorf
NUTS-Code: DEA2C Rhein-Sieg-Kreis
Postleitzahl: 53840
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.troisdorf.de
Abschnitt II: Gegenstand
Marktorientierte Beschaffung elektrischer Energie der Stadt Troisdorf für den Lieferzeitraum 2023
Zur Abdeckung des Bedarfs an elektrischer Energie für SLP- und RLM-Abnahmestellen benötigt die Stadt Troisdorf für den Zeitraum vom 01.01.2023 bis 31.12.2023 einen neuen Stromliefervertrag. Das vorliegende Verfahren dient der Bestimmung dieses Auftragnehmers.
Stadt Troisdorf Kölner Straße 176 53840 Troisdorf
Das Los umfasst insgesamt 355 Lieferstellen mit ca. 6,2 GWh Strom pro Jahr, aufgeteilt in 333 nicht leistungsgemessene Lieferstellen und 22 leistungsgemessene Lieferstellen. Die Anschriften der einzelnen Lieferstellen, Anschluss- und Verbrauchsdaten können der "Lieferstellenübersicht" un den Lastgangdaten (für die RLM-Lieferstellen) entnommen werden, die der Auftraggeber zur Verfügung stellt.
Das Los wird in 2 Preisgruppen aufgeteilt:
Preisgruppe 1: RLM 22 Lieferstellen mit ca. 4 GWh
Preisgruppe 2: SLP 333 Lieferstellen mit ca. 2,2 GWh
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Rechnungsversand des Auftragnehmers hat digital zu verfolgen. Hierzu ist dem Auftraggeber die Rechnung im pdf-Format per E-Mail zu übermitteln.
Bekanntmachungs-ID: CXPTYY8DERK
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst 10 Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland