Microsoft-Lizenzen für Server zu Non-Profit-Konditionen Referenznummer der Bekanntmachung: EG-2022-0941
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53113
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.engagement-global.de/
Adresse des Beschafferprofils: https://www.engagement-global.de/ausschreibungen.html
Abschnitt II: Gegenstand
Microsoft-Lizenzen für Server zu Non-Profit-Konditionen
Microsoft-Server-Lizenzen zu Non-Profit-Konditionen
Engagement Global gGmbH Friedrich-Ebert-Allee 40 53113 Bonn
Gegenstand der Vergabe war der Kauf folgender Microsoft-Lizenzen für Server mit 36 Monaten Software-Assurance zu Non-Profit-Konditionen:
- Windows Server Datacenter 2 Cores (Menge: 174)
- Windows Server External Connector (Menge: 10)
- SQL Server Standard Core, 2 Cores (Menge: 40)
- SharePoint Server (Menge: 4)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe BASIS 1 Softwarevertriebs GmbH
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ottensoos
NUTS-Code: DE259 Nürnberger Land
Postleitzahl: 91242
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXU9YYDYWP76FJF4
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de/DE/Vergaberecht/vergaberecht_node.html
Es sind die Rügeobliegenheiten des § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB und insbesondere die Frist in § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB zu beachten. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB lautet wie folgt:
"Der Antrag ist unzulässig, soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind."