Abnahme und Verwertung von Bioabfällen aus getrennter Sammlung Referenznummer der Bekanntmachung: ZVS/VgV/22-04
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Euskirchen
NUTS-Code: DEA28 Euskirchen
Postleitzahl: 53879
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kreis-euskirchen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Abnahme und Verwertung von Bioabfällen aus getrennter Sammlung
Entsorgung von jährlich 2.000 t Bioabfällen aus getrennter Sammlung:
Gestellung von Wechselbehältern, Übernahme der befüllten Behälter sowie Transport und Verwertung.
Es handelt sich um Bioabfälle aus der getrennten Sammlung im Kreisgebiet Euskirchen. Die Bioabfälle sind am Kompostwerk Mechernich abzuholen. Die Einsammlung der Biotonnen beim privaten Bürger ist nicht Gegenstand der Ausschreibung.
Abfallwirtschaftszentrum Mechernich Strempter Heide 1 53894 Mechernich
Entsorgung von jährlich 2.000 t Bioabfällen aus getrennter Sammlung:
Gestellung von Wechselbehältern, Übernahme der befüllten Behälter sowie Transport und Verwertung.
Es handelt sich um Bioabfälle aus der getrennten Sammlung im Kreisgebiet Euskirchen. Die Bioabfälle sind am Kompostwerk Mechernich abzuholen. Die Einsammlung der Biotonnen beim privaten Bürger ist nicht Gegenstand der Ausschreibung.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Erftstadt
NUTS-Code: DEA27 Rhein-Erft-Kreis
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Erftstadt
NUTS-Code: DEA27 Rhein-Erft-Kreis
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXQ1YYRY3F2
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html
Sofern ein Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt wurde, ist der Verstoß gegenüber dem Auftraggeber unverzüglich zu rügen.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung zu rügen.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung zu rügen.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, zu stellen.