Arbeitgeberkommunikation Versand Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-01-03-MEH-DRA
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE1 Baden-Württemberg
Postleitzahl: 70191
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.aok.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE2 Bayern
Postleitzahl: 81739
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.aok.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bad Homburg
NUTS-Code: DE7 Hessen
Postleitzahl: 61352
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.aok.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE9 Niedersachsen
Postleitzahl: 30519
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.aok.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
NUTS-Code: DE4 Brandenburg
Postleitzahl: 14467
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.aok.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dortmund
NUTS-Code: DEA Nordrhein-Westfalen
Postleitzahl: 44269
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.aok.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED Sachsen
Postleitzahl: 01067
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.aok.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Eisenberg
NUTS-Code: DEB Rheinland-Pfalz
Postleitzahl: 67304
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.aok.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA Nordrhein-Westfalen
Postleitzahl: 40213
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.aok.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Magdeburg
NUTS-Code: DEE Sachsen-Anhalt
Postleitzahl: 39106
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.aok.de
Abschnitt II: Gegenstand
Arbeitgeberkommunikation Versand
Für den Versand der AOK-Magazine für Arbeitgeber suchen die AOKs im Rahmen dieser Ausschreibung einen Auftragnehmer "Versand".
- Print-Magazin für Kleinstunternehmen (KU, bis 9 Mitarbeiter)
- Print-Magazin für kleine, mittlere und große Unternehmen (KMGU, ab 10 Mitarbeiter)
Eine Anzeigenvermarktung an Dritte findet nicht statt.
Die AOK-Magazine für Arbeitgeber erscheinen wie folgt:
Beide Varianten des AOK-Magazins für Arbeitgeber erscheinen vier Mal pro Jahr inklusive eingebrachtem Poster (bei zurzeit acht AOKs) sowie Regionalisierungen und Lokalisierungen.
Zusätzlich erscheint das Magazin "Daten|Fakten|Termine" (dft) bisher bei einigen AOKs jedes Jahr um den Jahreswechsel herum als quasi "fünfte Magazinausgabe" im eigenen Layout. Zukünftig, also für diese Ausschreibung relevant, wird dft als Einhefter für die Heftmitte erstellt ("Magazin im Magazin" oder als eigenständiges Druckprodukt nutzbar), in einer Stärke von maximal 32 Seiten. Der Einhefter wird nicht von allen AOKs genutzt.
Baden-Württemberg
AOK Baden-Württemberg:
- Magazin 1 pro Jahr 2023 (KU): Kein Magazin 1
- Magazin 2 pro Jahr 2023 (KMGU): 668.000 (4 à 40 Seiten)
- Auflage dft pro Jahr 2021 (zurzeit 32 Seiten als Sonderheft. Ab 2024 als Einhefter mit 24-32 Seiten ab Ausgabe 1/2024 jeweils in Ausgabe 1 des Jahres): 256.751
a) Die geschätzte Versandmenge beläuft sich auf 2.672.000 Stück über die gesamte Vertragslaufzeit.
b) Als Höchstmenge wird folgende Versandmenge festgelegt: 3.206.400 Stück.
Bayern
AOK Bayern:
- Magazin 1 pro Jahr 2023 (KU): 540.000 (4 à 24 Seiten)
- Magazin 2 pro Jahr 2023 (KMGU): 360.000 (4 à 40 Seiten)
- Auflage dft pro Jahr 2021 (zurzeit 32 Seiten als Sonderheft. Ab 2024 als Einhefter mit 24-32 Seiten ab Ausgabe 1/2024 jeweils in Ausgabe 1 des Jahres): 225.000
a) Die geschätzte Versandmenge beläuft sich auf 3.600.000 Stück über die gesamte Vertragslaufzeit.
b) Als Höchstmenge wird folgende Versandmenge festgelegt: 4.320.000 Stück.
Hessen
AOK Hessen:
- Magazin 1 pro Jahr 2023 (KU): 258.000 (4 à 24 Seiten)
- Magazin 2 pro Jahr 2023 (KMGU): 14.000 (4 à 40 Seiten)
- Auflage dft pro Jahr 2021 (zurzeit 32 Seiten als Sonderheft. Ab 2024 als Einhefter mit 24-32 Seiten ab Ausgabe 1/2024 jeweils in Ausgabe 1 des Jahres): 5.000
a) Die geschätzte Versandmenge beläuft sich auf 1.088.000 Stück über die gesamte Vertragslaufzeit.
b) Als Höchstmenge wird folgende Versandmenge festgelegt: 1.305.600 Stück.
Niedersachsen
AOK Niedersachsen:
- Magazin 1 pro Jahr 2023 (KU): Kein Magazin 1
- Magazin 2 pro Jahr 2023 (KMGU): 468.000 (4 à 40 Seiten)
- Auflage dft pro Jahr 2021 (zurzeit 32 Seiten als Sonderheft. Ab 2024 als Einhefter mit 24-32 Seiten ab Ausgabe 1/2024 jeweils in Ausgabe 1 des Jahres): Kein Einsatz dft
a) Die geschätzte Versandmenge beläuft sich auf 1.872.000 Stück über die gesamte Vertragslaufzeit.
b) Als Höchstmenge wird folgende Versandmenge festgelegt: 2.246.400 Stück.
Berlin / Brandenburg / Mecklenburg-Vorpommern
AOK Nordost (Berlin / Brandenburg / Mecklenburg-Vorpommern):
- Magazin 1 pro Jahr 2023 (KU): Kein Magazin 1
- Magazin 2 pro Jahr 2023 (KMGU): 360.000 (4 à 32 Seiten; ohne Poster)
- Auflage dft pro Jahr 2021 (zurzeit 32 Seiten als Sonderheft. Ab 2024 als Einhefter mit 24-32 Seiten ab Ausgabe 1/2024 jeweils in Ausgabe 1 des Jahres): 120.880 (2021), 90.000 (2022) *
*Die AOK Nordost hat die Auflage für dft von 2021 zu 2022 reduziert.
a) Die geschätzte Versandmenge beläuft sich auf 1.440.000 Stück über die gesamte Vertragslaufzeit.
b) Als Höchstmenge wird folgende Versandmenge festgelegt: 1.728.000 Stück.
Westfalen-Lippe
AOK NordWest (Westfalen-Lippe):
- Magazin 1 pro Jahr 2023 (KU): 245.660 (4 à 24 Seiten)
- Magazin 2 pro Jahr 2023 (KMGU): 144.300 (4 à 32 Seiten)
- Auflage dft pro Jahr 2021 (zurzeit 32 Seiten als Sonderheft. Ab 2024 als Einhefter mit 24-32 Seiten ab Ausgabe 1/2024 jeweils in Ausgabe 1 des Jahres): 144.060
a) Die geschätzte Versandmenge beläuft sich auf 1.560.000 Stück über die gesamte Vertragslaufzeit.
b) Als Höchstmenge wird folgende Versandmenge festgelegt: 1.872.000 Stück.
Schleswig-Holstein
AOK NordWest (Schleswig-Holstein):
- Magazin 1 pro Jahr 2023 (KU): 100.340 (4 à 24 Seiten)
- Magazin 2 pro Jahr 2023 (KMGU): 50.700 (4 à 32 Seiten)
- Auflage dft pro Jahr 2021 (zurzeit 32 Seiten als Sonderheft. Ab 2024 als Einhefter mit 24-32 Seiten ab Ausgabe 1/2024 jeweils in Ausgabe 1 des Jahres): 54.640
a) Die geschätzte Versandmenge beläuft sich auf 604.000 Stück über die gesamte Vertragslaufzeit.
b) Als Höchstmenge wird folgende Versandmenge festgelegt: 724.800 Stück.
Sachsen / Thüringen
AOK PLUS (Sachsen / Thüringen):
- Magazin 1 pro Jahr 2023 (KU): 234.000 (4 à 24 Seiten)
- Magazin 2 pro Jahr 2023 (KMGU): 90.000 (4 à 40 Seiten)
- Auflage dft pro Jahr 2021 (zurzeit 32 Seiten als Sonderheft. Ab 2024 als Einhefter mit 24-32 Seiten ab Ausgabe 1/2024 jeweils in Ausgabe 1 des Jahres): 108.000
a) Die geschätzte Versandmenge beläuft sich auf 1.296.000 Stück über die gesamte Vertragslaufzeit.
b) Als Höchstmenge wird folgende Versandmenge festgelegt: 1.555.200 Stück.
Rheinland
AOK Rheinland/Hamburg (Rheinland):
- Magazin 1 pro Jahr 2023 (KU): 410.000 (4 à 24 Seiten)
- Magazin 2 pro Jahr 2023 (KMGU): 170.000 (4 à 40 Seiten)
- Auflage dft pro Jahr 2021 (zurzeit 32 Seiten als Sonderheft. Ab 2024 als Einhefter mit 24-32 Seiten ab Ausgabe 1/2024 jeweils in Ausgabe 1 des Jahres): 145.000
a) Die geschätzte Versandmenge beläuft sich auf 2.320.000 Stück über die gesamte Vertragslaufzeit.
b) Als Höchstmenge wird folgende Versandmenge festgelegt: 3.340.800 Stück.
Hamburg
AOK Rheinland/Hamburg (Hamburg):
- Magazin 1 pro Jahr 2023 (KU): 70.000 (4 à 24 Seiten)
- Magazin 2 pro Jahr 2023 (KMGU): 30.000 (4 à 40 Seiten)
- Auflage dft pro Jahr 2021 (zurzeit 32 Seiten als Sonderheft. Ab 2024 als Einhefter mit 24-32 Seiten ab Ausgabe 1/2024 jeweils in Ausgabe 1 des Jahres): 30.000
a) Die geschätzte Versandmenge beläuft sich auf 400.000 Stück über die gesamte Vertragslaufzeit.
b) Als Höchstmenge wird folgende Versandmenge festgelegt: 480.000 Stück.
Rheinland-Pfalz/Saarland
AOK Rheinland-Pfalz/Saarland:
- Magazin 1 pro Jahr 2023 (KU): 19.200 (4 à 24 Seiten)
- Magazin 2 pro Jahr 2023 (KMGU): 48.000 (4 à 32 Seiten)
- Auflage dft pro Jahr 2021 (zurzeit 32 Seiten als Sonderheft. Ab 2024 als Einhefter mit 24-32 Seiten ab Ausgabe 1/2024 jeweils in Ausgabe 1 des Jahres): Kein Einsatz dft
a) Die geschätzte Versandmenge beläuft sich auf 268.000 Stück über die gesamte Vertragslaufzeit.
b) Als Höchstmenge wird folgende Versandmenge festgelegt: 321.600 Stück.
Sachsen-Anhalt
AOK Sachsen-Anhalt:
- Magazin 1 pro Jahr 2023 (KU): 96.000 (4 à 24 Seiten)
- Magazin 2 pro Jahr 2023 (KMGU): 24.000 (4 à 40 Seiten)
- Auflage dft pro Jahr 2021 (zurzeit 32 Seiten als Sonderheft. Ab 2024 als Einhefter mit 24-32 Seiten ab Ausgabe 1/2024 jeweils in Ausgabe 1 des Jahres): Kein Einsatz dft
a) Die geschätzte Versandmenge beläuft sich auf 480.000 Stück über die gesamte Vertragslaufzeit.
b) Als Höchstmenge wird folgende Versandmenge festgelegt: 576.000 Stück.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
(1) Sofern vorhanden oder zur Eintragung verpflichtet:
Aktueller Nachweis zur Eintragung in das einschlägige Berufs- oder Handelsregister des Niederlassungsstaats des Bieters/des Mitglieds der Bietergemeinschaft (nicht älter als 6 Monate vom Tag der Angebotsfrist gerechnet). Bieter mit Firmensitz außerhalb Deutschlands haben den Nachweis der Eintragung in ein vergleichbares Register von Stellen des Herkunftslandes in deutscher beglaubigter Übersetzung einzureichen;
(2) Eigenerklärung, dass keiner der Ausschlussgründe der §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegt.
(3) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von "Russlandsanktionen"
Der Bewerber erklärt, dass er nicht:
a) russische(r) Staatsangehörige(r), in Russland ansässige natürliche Person oder in Russland niedergelassene juristische Person, Organisation oder Einrichtung ist,
b) eine juristische Person, Organisation oder Einrichtung ist, deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a genannten Organisationen gehalten werden, oder
c) eine natürliche oder juristische Person, Organisation oder Einrichtung ist, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a oder b genannten Organisationen handelt,
d) Kapazitäten von Unterauftragnehmern, Lieferanten oder Unternehmen in Anspruch nimmt, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, soweit diese Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen ihrerseits unter Buchstabe a bis c fallen.
Es wird bestätigt und sichergestellt,
dass auch während der Vertragslaufzeit keine als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen eingesetzt werden, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, soweit diese Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen ihrerseits unter Buchstabe a bis c fallen.
Weiter erklärt der Bieter, dass er den jeweiligen Auftraggeberinnen in allen Gebietslosen, in denen ihm ggf. ein Auftrag erteilt wird, unverzüglich Mitteilung machen wird,
(1) sobald und soweit einer der vorstehend unter Buchstaben a) bis d) genannten Tatbestände aufgrund einer Änderung der Umstände nach Abgabe dieser Eigenerklärung auf ihn zutrifft und/oder,
(2) sobald und soweit er zukünftig von "Russlandsanktionen", insbesondere solchen nach der VO (EU) Nr. 833/2014 (auch in zukünftigen Fassungen), betroffen sein sollte.
(a) Hinweis Bietergemeinschaften:
Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft sind die zuvor genannten Unterlagen von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen. Zusätzlich ist die Erklärung einer Bietergemeinschaft einzureichen.
(b) Hinweis Eignungsleihe:
Im Fall der Eignungsleihe ist die "Eigenerklärung, dass keiner der Ausschlussgründe der §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegt" für jedes Drittunternehmen zu erbringen. Zusätzlich sind folgende Unterlagen für jedes Drittunternehmen, dessen Kapazitäten der Bieter in Anspruch nimmt, mit dem Angebot einzureichen:
- Verzeichnis der einzusetzenden Dritt- und Nachunternehmer,
- Verpflichtungserklärung des benannten Dritt-/Nachunternehmers gegenüber dem Bieter .
(c) Hinweis Nachunternehmer:
Im Fall des Einsatzes von Nachunternehmern ist die "Eigenerklärung, dass keiner der Ausschlussgründe der §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegt" für jeden Nachunternehmer, dessen Kapazitäten der Bieter in Anspruch nimmt, einzureichen. Zusätzlich sind folgende Unterlagen je Nachunternehmer einzureichen:
- Verzeichnis der einzusetzenden Dritt- und Nachunternehmer,
- Verpflichtungserklärung des benannten Dritt-/Nachunternehmers gegenüber dem Bieter (Ist spätestens vor Zuschlagserteilung einzureichen!).
(1) Berufs- und/oder Betriebshaftpflichtversicherung:
Der Bieter erklärt mit Einreichung seines Angebotes, dass er spätestens 8 (acht) Wochen nach Zuschlag der Auftraggeberin nachweist, dass er über eine Berufs- und/oder Betriebshaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) verfügt, welche Sach- und Vermögensschäden (einschließlich Schäden wegen datenschutzrechtlicher Verstöße) in Höhe von mindestens [Betrag gelöscht] Euro sowie Personenschäden in Höhe von mindestens 1 (einer) Million Euro je Versicherungsfall abdeckt.
(a) Hinweis Bietergemeinschaften:
Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft ist die Berufs- und/oder Betriebshaftpflichtversicherung von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft nachzuweisen. Diese Erklärung ist, soweit vorgesehen, datiert, unterschrieben und mit dem Unternehmensstempel versehen vom jeweiligen Mitglied der Bietergemeinschaft mit dem Angebot einzureichen.
(1) Angabe von mind. 1 Referenz aus den letzten drei Jahren (2020-2022), die nach Art, Umfang und Schwierigkeitsgrad mit dem ausgeschriebenen Auftrag vergleichbar ist.
Vergleichbar sind Referenzprojekte, die 75 % der verschickten Menge je Magazinversand (siehe Leistungsbeschreibung "2.2. Voraussichtliche Auflagen und regionale Versionen") für das jeweilige Los laut Leistungsbeschreibung erreichen.
(2) Kurze Unternehmensdarstellung:
- Geschäftstätigkeit, Leistungsprofil, Mitarbeiterzahl und Mitarbeiterstruktur (Aufgliederung nach Berufsgruppen, Führungskräften und sonstigen Mitarbeitern), Gesellschafterstruktur, ggf. Standorte, Qualitätssicherungsmaßnahmen sowie der technischen Ausstattung des Unternehmen;
- Benennung und Darstellung der für die Projektleitung verantwortlichen Person, deren Stellvertreter oder Stellvertreterin (Projektleitungsteam) in einem Kurzlebenslauf unter Angabe ihrer Ausbildung, beruflicher Referenzprojekte und Qualifikation.
- Das Projektleitungsteam muss eine Mindestberufserfahrung von fünf Jahren nachweisen (Mindestanforderung/Ausschlussgrund).
- Das Projektleitungsteam muss Deutsch als Muttersprache sprechen oder einen Nachweis von Deutschkenntnissen auf dem Niveau C2 der Kompetenzskala des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) erbringen (Mindestanforderung/Ausschlussgrund).
(3) Nachweis über das Vorliegen einer Lizenz nach §5 PostG bzw. einer Anzeige nach §36 PostG Mindestanforderung/Ausschlussgrund)
(a) Hinweis Bietergemeinschaften:
Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft können die zuvor genannten Erklärungen gemeinsam erbracht werden. Dabei sind die Erklärungen jeweils auf den Leistungsteil zu beziehen, den das jeweilige Mitglied der Bietergemeinschaft übernommen hat.
(b) Hinweis Eignungsleihe:
Im Fall der Eignungsleihe sind die zuvor genannten Erklärungen für jedes Drittunternehmen insoweit zu erbringen, wie der Gegenstand der Eignungsleihe betroffen ist. Zusätzlich sind folgende Angebotsunterlagen für jedes Drittunternehmen, dessen Kapazitäten der Bieter in Anspruch nimmt, einzureichen:
- Verzeichnis der einzusetzenden Dritt- und Nachunternehmer,
- Verpflichtungserklärung des benannten Dritt-/Nachunternehmers gegenüber dem Bieter (Ist spätestens vor Zuschlagserteilung einzureichen!).
(1) Das Projektleitungsteam muss eine Mindestberufserfahrung von fünf Jahren nachweisen (Mindestanforderung/Ausschlussgrund)
(2) Das Projektleitungsteam muss Deutsch als Muttersprache sprechen oder einen Nachweis von Deutschkenntnissen auf dem Niveau C2 der Kompetenzskala des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) erbringen (Mindestanforderung/Ausschlussgrund).
(3) Nachweis über das Vorliegen einer Lizenz nach §5 PostG bzw. einer Anzeige nach §36 PostG (Mindestanforderung/Ausschlussgrund).
(1) Es finden die landesvergaberechtlichen Bestimmungen für das jeweilige Los Anwendung.
(2) Der Bieter erklärt mit Einreichung seines Angebotes, dass er den unter III.1.2 der Bekanntmachung aufgeführten Versicherungsschutz bis zum Ende dieses Vertrags und Abwicklung aller Einzelverträge /
Einzelabrufe aufrechterhalten wird. Auf Nachfrage der Auftraggeberin ist dies durch Vorlage geeigneter Dokumente nachzuweisen.
(3) Der Auftragnehmer verpflichtet sich des Weiteren, der Auftraggeberin unaufgefordert bis zum 31. März des Folgejahres den klimaneutralen Versand nachzuweisen.
(4) Lizenzierung nach §5 PostG bzw. eine Anzeige nach §36 PostG
zu (2) Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft ist die zuvor genannte Erklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung vom bevollmächtigten Mitglied der Bietergemeinschaft abzugeben und mit dem Angebot einzureichen. Der Nachweis der Versicherungsbescheinigung ist von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft der Auftraggeberin vorzulegen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
(I.) Das Vergabeverfahren wird im Auftrag der Auftraggeberinnen vom AOK-Bundesverband durchgeführt.
(II) Zur Durchführung des Vergabeverfahrens verwendet die Auftraggeberin die E-Vergabelösung www.dtvp.de.
Die für die Angebotserstellung zwingend zu verwendenden Vergabeunterlagen sind unter dem o.g. Link dort
abzurufen. Für Angaben und Erklärungen sind die Formulare der Vergabeunterlagen zu verwenden, soweit diese entsprechende Vordrucke enthalten.
Bitte beachten Sie, dass die Angebotsabgabe elektronisch über dieses Vergabeportal zu erfolgen hat. Weitere Hinweise zur elektronischen Angebotsabgabe finden Sie in den Vergabeunterlagen (Bewerbungsbedingungen).
Bekanntmachungs-ID: CXP4YDK6EWE
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht.
"(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist..."
§ 135 GWB Unwirksamkeit.
"(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber:
1. gegen § 134 verstoßen hat..."
§ 160 GWB Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt."
§ 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer.
"(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken.
(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...".