UKM-Marienhospital Steinfurt - MHS Neubau Bettenhaus - P18 Objektplanung LP6-8 Referenznummer der Bekanntmachung: 9910_19_017-P18
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
NUTS-Code: DEA33 Münster, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 48149
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://ukm-im.de
Abschnitt II: Gegenstand
UKM-Marienhospital Steinfurt - MHS Neubau Bettenhaus - P18 Objektplanung LP6-8
Objektplanung LP 6-8 für das Projekt "MHS Neubau Bettenhaus"
UKM Marienhospital Steinfurt GmbH Mauritiusstraße 48565 Steinfurt
Das UKM-Marienhospital Steinfurt (UKM-MHS) beabsichtigt im Rahmen der Neustrukturierung des UKM-MHS die Realisierung eines neuen Bettenhauses.
Das Neustrukturierungskonzept sieht die Erneuerung der baulichen Infrastruktur bei laufendem Betrieb vor. Hierzu wird zunächst eine neue Liegend-Krankenvorfahrt errichtet.
Weitere vorbereitende Maßnahmen, wie eine interimistische Unterbringung der Verwaltung, ermöglichen den anschließenden Abriss des Nordflügels, dem ehemaligen Schwesternwohnheim.
Die Ver- und Entsorgung des UKM MHS wird bis zur Fertigstellung des Neubaus unter dem bestehenden Bettenhaus geführt. Das bestehende Bettenhaus und das Kesselhaus bleiben wäh-rend der geplanten Baumaßnahmen in Betrieb. Fast direkt daneben wird das neue Bettenhaus errichtet. Erst nach Inbetriebnahme des Neubaus werden das bestehende Bettenhaus und das Kesselhaus rückgebaut. Weitere Anpassungen im Bestand werden anschließend durchgeführt, sind aber nicht Bestandteil dieses Verfahrens.
Aus den für den Förderantrag erstellten Vorplanungen ergeben sich folgende Flächen
Bruttogrundrissfläche Neubau: 4990 m2
Bruttogrundrissfläche Umbau 669 m2
Für dieses Projekt soll die Objektplanung LP 6-8 vergeben werden.
Die Beauftragung der Leistungen erfolgt stufenweise/optional und steht unter dem Vorbehalt der entsprechenden Fördermittelzuweisung.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe bauwerk wettringen GmbH
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wettringen
NUTS-Code: DEA37 Steinfurt
Postleitzahl: 48493
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y6XYWP8QCB72
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Die Vergabestelle weist nachfolgend auf die zulässigen Rechtsbehelfe und durch einen Bieter einzuhaltenden Fristen hin. Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer.
Eine Rüge ist an die in Ziffer I.1) genannte Vergabestelle zu richten.
Die zuständige Stelle für ein Nachprüfungsverfahren ist in Ziffer VI.4.1) genannt. Statthafter Rechtsbehelf ist gem. § 160 GWB der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer (Ziff. VI.4.1). Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 GWB Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.