Durchführung von Werbemaßnahmen für den Baden-Württemberg-Tarif
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70173
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bwtarif.gmbh/
Abschnitt II: Gegenstand
Durchführung von Werbemaßnahmen für den Baden-Württemberg-Tarif
Beauftragung der Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg GmbH mit der Koordination und Durchführung von Werbemaßnahmen im Rahmen der Gesamtstrategie mit einer Budgetaufteilung für die Bewerbung des SPNV in Baden-Württemberg.
Die Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg GmbH (NVBW), Wilhelmsplatz 11, 70182 Stuttgart, soll Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Umsetzung von Werbemaßnahmen zum Baden-Württemberg-Tarif erbringen. Diese Maßnahmen dienen der Umsetzung einer Gesamtstrategie mit einer Budgetaufteilung für den für die Bewerbung des SPNV in Baden-Württemberg, die durch einen Lenkungskreis festgelegt wird. Zusammengefasst soll die NVBW selbst oder durch Unterauftragnehmer für die BW-Tarif GmbH im Rahmen der vereinbarten Gesamtstrategie folgende Leistungen erbringen: CI/CD-Vorgabe und Check, Erstellung Merchandising und Organisation Lager, Anzeigen, Messen und Events, Evaluation, Printprodukte (Broschüren, Flyer), Werbeelemente für die B2C-Website, Distribution Flyer an Partner des Baden-Württemberg-Tarifes, Organisation Lager für Werbematerialien, Steuerung der Werbematerialien, Steuerung der Werbeagenturen und Controlling und Abrechnung des Budgets.
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Der Auftrag über die Marketingleistungen darf direkt an die NVBW vergeben werden, weil nur sie für die Auftragsausführung in Betracht kommt. Die technische Ausschließlichkeit liegt darin begründet, dass die Marketingmaßnahmen des Landes und der Baden-Württemberg-Tarif GmbH eng aufeinander abgestimmt sind und das für die Gesamtmaßnahmen vorhandene Budget gebündelt und zielgerichtet eingesetzt werden soll. Die einzelnen Marketingmaßnahmen können zwar isoliert betrachtet auch von Marketingagenturen erbracht werden. Allerdings bietet die NVBW im Vergleich zu den Marketingagenturen am Markt nicht nur Marketingleistungen an, sondern koordiniert auf der Grundlage eines bestehenden Geschäftsführungsvertrages mit dem Land Baden-Württemberg auch die Marketingleistungen für den SPNV im Land Baden-Württemberg. Würden die BW-Tarif GmbH und die beteiligten Verkehrsunternehmen allesamt ihre Marketingleistungen selbst vergeben, würde die dadurch entstehende "Zersplitterung" die Ziele der Gesamtstrategie für die Bewerbung des SPNV in Baden-Württemberg konterkarieren. Der Auftrag über die Marketing- als auch über die Koordinierungsleistungen kann demnach aus technischen Gründen nur von der NVBW erbracht werden.
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE11 Stuttgart
Postleitzahl: 70182
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76131
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/abt1/ref15/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76131
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/abt1/ref15/
Die Unwirksamkeit gem. § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB tritt nicht ein, wenn der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76131
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/abt1/ref15/