Objektplanung (Leistungsbild Freianlagen) nach § 39 HOAI Referenznummer der Bekanntmachung: ewmr_C_Bo_2022_7
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bochum
NUTS-Code: DEA51 Bochum, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 44795
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.wasserwelten-bochum.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Objektplanung (Leistungsbild Freianlagen) nach § 39 HOAI
Die WasserWelten Bochum GmbH plant den Neubau des Hallenfreibades in Bochum-Linden.
Ziel ist die Neuerrichtung des baulich und technisch abgängigen bisherigen Hallenbades inklusive Freibad zur Sicherung der als Daseinsvorsorge geschuldeten Aufgabe des Schul- und Vereinsschwimmens. Dar-über hinaus soll das Bad im Zuge der geplanten Maßnahmen familiengerecht attraktiviert werden.
Für das Neubauvorhaben soll das folgende Raumprogramm realisiert werden:
Hallenbad:
- Rückbau des Bestandsgebäudes
- Neubau Hallendbad auf alter Bodenplatte
- Bestehendes Hallenbecken inkl. Beckenumgang im Rohbau erhalten
- Hausanschlussraum mit vorhandener Heizungstechnik und BHKW erhalten
- 25 m Becken
- Kursbecken (multifunktional mit Hubboden)
- Kleines Kinderbecken inkl. Spraypark
- Liegedeck Richtung Freibad
- optional: kleiner Saunabereich
- optional: vorhanden Modulsauna aus 2020 einlagern und im Neubau integrieren, ggf. als Textilsauna
- optional: Gastrobereich
Freibad:
- Verkleinerung des 50 m Beckens auf 25 m
- Einbau neue Freibadtechnik mit Schwallwasserbecken im aufgegebenen 25 m Teil
- Kinderbecken mit kleineren Attraktionen
- Nichtschwimmerbecken ersetzen durch: Mehrzweck Erlebnisbecken mit z.B. Strömungskanal, Schaukelbucht, Nackenduschen, Massagedüsen, Whirlliegen, Breitrutsche, etc.
- Bestehende Freibad-Umkleidegebäude erhalten und in Neubau integrieren
Für den Neubau des Hallenfreibades Linden sind im Vorfeld Kosten ermittelt worden. Diese belaufen sich für alle Maßnahmen auf ca. 11,50 Mio. EUR (netto). Davon entfällt ein Anteil von ca. 0,61 Mio. EUR (netto) auf die Kostengruppe 500. Die ermittelten Gesamtkosten umfassen die Kosten der Kostengruppen 200 bis 700 nach DIN 276.
Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung sind die Leistungen der Objektplanung (Leistungsbild Freianlagen) nach § 39 HOAI (LPH 2-9).
Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung sind die Leistungen der Objektplanung (Leistungsbild Freianlagen) nach § 39 HOAI (LPH 2-9)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Objektplanung (Leistungsbild Freianlagen) nach § 39 HOAI - HFB Linden
Ort: Essen
NUTS-Code: DEA13 Essen, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Das vorliegende europaweite Vergabeverfahren ist ein zweistufiges Verfahren nach der VgV. Die erste Stufe ist der Teilnahmewettbewerb, die zweite Stufe das eigentliche Verhandlungsverfahren, an dem nur noch die geeigneten Bewerber teilnehmen.
2. Die Bewerber sollen ihren Teilnahmeantrag unter Nutzung des Bewerbungsbogens zum Teilnahmeantrag einreichen. Dieses Dokument ist unter der in Ziffer 1.3) dieser Bekanntmachung genannten URL kostenlos verfügbar.
3. Der Teilnahmeantrag ist über die Projektplattform einzureichen. Die Abgabe des Teilnahmeantrags ausschließlich in Papierform, per Fax, E-Mail oder über die nicht dafür vorgesehenen Funktionen der Projektplattform (etwa das Kommunikationstool) ist nicht zugelassen.
4. Den höchstens drei qualifizierten Bewerbern der Stufe 1 werden sodann die Vergabeunterlagen für die Stufe 2 bereit gestellt. Die übrigen Bewerber werden entsprechend der vergaberechtlichen Erfordernisse über ihre Nichtberücksichtigung informiert.
5. Für den Fall, dass mehr als drei Bewerber die Eignungsanforderungen erfüllen, erfolgt eine Auswahl entsprechend der Eignungskriterien wie folgt:
Zur Gewichtung der einzelnen Eignungsnachweise sind die jeweiligen Klammerzusätze aufgenommen. Es findet eine vergleichende Wertung der Teilnahmeanträge statt. Für die entsprechend gewichteten Eignungskriterien erfolgt eine Bewertung nach einer Punkteskala von 0 bis 5 Punkte, deren Anforderungen für die entsprechenden Kriterien transparent in dem Bewerbungsbogen aufgenommen sind.
Die erreichte Punktzahl wird sodann mit der Gewichtung multipliziert und ergibt die gewichtete Punktezahl. Grundlage für die Auswahl der maximal drei Bewerber im Teilnahmewettbewerb sind die im Ergebnis höchsten Punktzahlen. Gibt es hier einen Gleichstand, kann der Auftraggeber die Entscheidung per Los nach § 75 Abs. 6 VgV treffen.
Die Einzelheiten zum Vorgehen bei der Bewertung sind im Bewerbungsbogen festgelegt.
6. Der Teilnahmeantrag ist von den Bewerbern zu unterzeichnen (vgl. Kapitel "Erklärung zur Richtigkeit der Angaben" im Bewerbungsbogen). Im Falle von Bewerbergemeinschaften ist der Teilnahmeantrag von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft oder dem bevollmächtigten Vertreter.
7. Für die Bewerberauswahl werden nur die geforderten Nachweise berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
8. Sämtliche in der Bekanntmachung geforderten Nachweise, Erklärungen oder sonstigen Angaben müssen bis zum Schlusstermin digital über die Projektplattform eingegangen sein. Fehlende Erklärungen können auf Anforderung des Auftraggebers bis zum Ablauf einer zu bestimmenden Nachfrist gemäß § 56 VgV nachgereicht werden. Sofern fehlende Unterlagen auch dann nicht vorliegen, muss der Bewerber vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden.
9. Nachfragen werden nur beantwortet, wenn sie über die Projektplattform bis spätestens 7 Tage vor dem Schlusstermin zur Abgabe der Teilnahmeanträge gestellt werden. Eine Beantwortung gestellter Fragen erfolgt entsprechend der vergaberechtlichen Erfordernisse durch Einstellung der Antworten unter der in Ziffer I. 3) genannten URL, die die Bewerber regelmäßig zu prüfen haben.
Bekanntmachungs-ID: CXPSYDRDCX7
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Bieter haben etwaige Verstöße gegen Vergabevorschriften unter Beachtung der Regelungen in § 160 Abs. 3 GWB zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Aufraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.