NU Herne - Verpflegung+Küchenausstattung Referenznummer der Bekanntmachung: 22-098
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Arnsberg
NUTS-Code: DEA57 Hochsauerlandkreis
Postleitzahl: 59821
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bra.nrw.de/
Abschnitt II: Gegenstand
NU Herne - Verpflegung+Küchenausstattung
Gegenstand dieses Verfahrens ist die Vergabe der Verpflegungsdienstleistungen in der Notunterkunft Herne für Flüchtlinge des Landes Nordrhein-Westfalen, die am 01.01.2023 aktiviert werden soll.
Notunterkunft Herne Dorstener Str. 360 44653 Herne
Der in dem Vergabeverfahren gesuchte Dienstleister stellt die Kücheneinrichtung und sorgt für die tägliche Verpflegung der dort untergebrachten Personen.
Nähere Informationen dazu enthalten die Vergabeunterlagen.
Abschnitt IV: Verfahren
Bedingt durch die sich aktuell erheblich zuspitzende Krisenlage muss die NU Herne kurzfristig am 01.01.2023 aktiviert werden.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Keine Auftragsvergabe (Aufhebung)
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXS7YDEYWPQ70TAX
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 10 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.