1 Großtanklöschfahrzeug 8000 (GTLF 8000) für die Feuerwehr Bielefeld Referenznummer der Bekanntmachung: 100.31-6206 EX
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bielefeld
NUTS-Code: DEA41 Bielefeld, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 33602
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bielefeld.de/node/7868
Abschnitt II: Gegenstand
1 Großtanklöschfahrzeug 8000 (GTLF 8000) für die Feuerwehr Bielefeld
Die Feuerwehr Bielefeld beschafft ein neues Großtanklöschfahrzeug 8000 (GTLF 8000) für den Brandschutz der Stadt Bielefeld.
Neben den Anforderungen nach DIN EN 1846 Teil 2 und 3, Entwurf DIN 14502 Teil 2, DIN 14502 Teil 3 sowie in Anlehnung an DIN 14530-21 Ausgabe 11/2019, ist besonders auf die Wendigkeit und Manövrierfähigkeit zu achten.
Stadt Bielefeld - Feuerwehramt Am Stadtholz 18 33609 Bielefeld
Die Lieferung des aus-/aufzubauenden Basisfahrzeugs (Fahrgestell) ist Bestandteil des Auftrages. Der jeweilige Bieter tritt als Generalunternehmer auf. Er verantwortet insbesondere die Verträglichkeit bzw. die notwendigen Schnittstellen zwischen Fahrgestell und Aufbau.
Das vorliegende Leistungsverzeichnis beschreibt hierzu die Anforderungen und Bedingungen des Gesamtauftrages für die Lieferung und den Ausbau des Fahrgestells, des feuerwehrtechnischen Auf-/Ausbaus und der Ausstattung (Beladung).
Im Angebot ist eine verbindliche Lieferzeit in Wochen ab Beauftragung zu nennen. Aus dieser Lieferzeit ergibt sich bei Auftragserteilung ein verbindlicher Liefertermin. Bei Fristüberschreitung gilt eine Vertragsstrafe gem. § 11 Nr. 2 VOL/B i. H. v. 1/2 von Hundert des Wertes desjenigen Teils der Leistung, der nicht genutzt werden kann, für jede vollendete Woche als vereinbart, höchstens jedoch 5 % der Auftragssumme.
Der Auftraggeber geht davon aus, dass eine Lieferung des fertiggestellten Fahrzeugs innerhalb von 26 Monaten erfolgen kann. Die o. g. "verbindliche Lieferzeit" ist jedoch nicht wertungsrelevant.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Dissen
NUTS-Code: DE94E Osnabrück, Landkreis
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Es gilt ein Zuschlagsverbot aufgrund des 5. EU-Sanktionspakets auf öffentliche Aufträge nach GWB i. V. m. VgV, s. auch Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022.
Bekanntmachungs-ID: CXPWYDZ9TZB
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: D-48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Gem. § 160 Abs.1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gem. § 160 Abs. 3 Nr. 4 unzulässig, wenn der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Des Weiteren ist gem. § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: D-48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]