Rahmenvereinbarung ELT-Planung
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Jülich
NUTS-Code: DEA26 Düren
Postleitzahl: 52425
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.fz-juelich.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung ELT-Planung
Der Auftragnehmer (AN) soll den Auftraggeber (AG), insbesondere den Fachbereich Elektrotechnik (B-E), bei der Ausübung seiner Aufgaben möglichst flexibel und schnell durch seine Dienstleistung bei der Planung unterstützen.
Die Planung wird dabei nach Kostengruppen entsprechend DIN 276 bzw. HOAI §53 wie folgt geglie-dert:
KG 400 Bauwerk-Technische Anlagen • KG 440 Starkstromanlage / Anlagengruppe 4 -Zone I bis III,
• KG 450 Fernmelde- und Informationstechnische Anlagen / Anlagengruppe 5 - Zone I bis III,
Die Leistung kann vom Auftraggeber in Teilleistungen aus allen zu erbringenden Leistungsbereichen abgerufen werden.
Hauptort der Ausführung:
Forschungszentrum Jülcih GmbH, 52428 Jülich
Mit rund 6.800 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gehört das Forschungszentrum Jülich GmbH, Mitglied der Helmholtz-Gemeinschaft, zu den großen, interdisziplinären Forschungseinrichtungen in Europa. Die Forschungszentrum Jülich GmbH forscht an umfassenden Lösungen für die großen gesellschaft-lichen Herausforderungen in den Bereichen Energie und Umwelt sowie Information und Gehirn. Ziel ist es, Grundlagen für zukünftige Schlüsseltechnologien zu schaffen. Die Organisationsstruktur des For-schungszentrums Jülich besteht aus neun Forschungsinstituten mit 51 Institutsbereichen.
Gesellschafter der Forschungszentrum Jülich GmbH ist die Bundesrepublik Deutschland (90%) und das Land Nordrhein-Westfalen (10%). Die wissenschaftlichen und technischen Arbeiten des Forschungszentrums werden in Instituten und wissenschaftlich-technischen Gemeinschaftseinrichtungen durchgeführt. Das Zentralgelände liegt im Stetternicher Forst mit Zufahrt von der Stadt Jülich über die Leo-Brandt- / Wilhelm-Johnen-Straße. Die Gesamtfläche des Zentralgeländes umfasst ca. 2,2 km².
Die wissenschaftlichen und technischen Anforderungen prägen die Infrastruktur des Geländes und der ca. 240 Gebäude und Bauwerke mit 1,4 Mio. m³ umbauten Raum.
Die wissenschaftliche Infrastruktur umfasst Laborgebäude für chemische und physikalische Laboratorien, Gebäude für Elektronik und allgemeine Technologie, für ein Rechenzentrum und diverse Großgeräte.
Nähere Informationen können Sie unter http://www.fz-juelich.de erhalten.
Der Leistungsumfangist ein geschätzter Wert, der vom tatsächlichen Bedarf abweichen kann. Es besteht kein Anspruch auf Ausschöp-fung der vollen Auftragssumme
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Rahmenvereinbarung ELT-Planung
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 50670
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://tbricharz.de/
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Es wird auf § 160 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen:
1. Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
2. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen(GWB) durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht.Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schadenentstanden ist oder zu entstehen droht.
3. Der Antrag ist unzulässig, soweit a. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134Absatz 2 bleibt unberührt,
b. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
c. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
d. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
e. Bieter, deren Angebot nicht berücksichtigt werden soll, werden vor Zuschlag gemäß § 134 Abs. 2GWB informiert.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]