Radiologieinformationssystem (RIS) - Mühlenkreiskliniken Referenznummer der Bekanntmachung: 2022/SK - AV800828

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Lieferauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Minden
NUTS-Code: DEA46 Minden-Lübbecke
Postleitzahl: 32429
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Gesundheit

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Radiologieinformationssystem (RIS) - Mühlenkreiskliniken

Referenznummer der Bekanntmachung: 2022/SK - AV800828
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
48814000 Medizinische Informationssysteme
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Beschaffung eines Radiologieinformationssystems (RIS) für die Mühlenkreiskliniken (AöR) inkl. Wartung [60 Monate]

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: 1.00 EUR
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
48814000 Medizinische Informationssysteme
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA46 Minden-Lübbecke
Hauptort der Ausführung:

in den Vergabeunterlagen aufgeführt

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Ziel der Ausschreibung ist es, vergleichbare Angebote als Entscheidungsgrundlage für die Beschaffung und Umstellung des Radiologieinformationssystems zu erhalten.Die Mühlenkreiskliniken (AöR) haben sich zum Ziel gesetzt, mit neuen, modernen und zukunftsorientierten Informationssystemen in Betrieb zu gehen. Dabei soll das Gesamtsystem eine integrative Lösung mit den bereits vorhandenen bzw. ggf. einzubindenden IT-Systemen bilden, die folgende übergeordnete Aufgaben abdeckt:• Medizinisch/Diagnostische/pflegerische Dokumentation,• Datenverfügbarkeit für eine elektronische Patientenakte,• Kommunikation über alle medizinischen und administrativen Bereiche mit Patientenbezug (Krankenhausinformations- und weitere Systeme sowie ggf. Telematikinfrastruktur),• Terminkoordination/-planung für die Patienten,• Patientenbezogene Leistungserfassung,• Integration von bestehenden und zukünftigen Modalitäten und IT-Subsystemen,• Unterstützung des beleglosen Krankenhauses.Da bisher sowohl ein Radiologieinformationssystem im Haus vorhanden ist, als auch ein PACS (das PACS bleibt bestehen und ist bidirektional anzubinden) genutzt werden, wäre im Falle der wirtschaftlichen Darstellbarkeit eine mind. 1:1-Ablösung der bisherigen Funktionen zum Starttermin des Echtbetriebes unumgänglich. Darüber hinaus ist ein Funktionsausbau der Gesamtlösung vorgesehen. Dabei soll der Projektplan unter Berücksichtigung der logistischen und ablauforientierten Notwendigkeiten gemeinsam mit dem Anbieter erarbeitet und zum Vertragsbestandteil erhoben werden.Es wird ein Anbieter gesucht, der als Generalunternehmer die im Leistungsverzeichnis geforderten Leistungen erfüllen kann. Ist dies mit den eigenen Softwareprodukten nicht zu leisten, steht es dem Anbieter frei, Subsysteme anzubieten. In diesen Fällen muss sichergestellt werden, dass zu diesen Subsystemen funktionierende, umfassende und komfortable (Standard-)Schnittstellen existieren bzw. geschaffen werden. Diese Schnittstellen müssen im Angebot als Festpreis berücksichtigt werden und sind grundsätzlich offen zu legen.Außerdem muss sich der Anbieter bereit erklären, den Auftraggeber bei zukünftigen Erweiterungen des IT-Einsatzes umfassend zu unterstützen.Es wird erwartet, dass die neuen Systeme den heutigen Standards moderner Datenverarbeitungsprogramme genügen. Hier sind beispielhaft zu nennen:• Ein modernes Datenbanksystem zur Datenhaltung mit zentralem Server bzw. vernetzten Servern bei ausgewählten Subsystemen,• weitestgehende Hardwareunabhängigkeit,• Client-Server-Lösung,• die optimale Anpassungsfähigkeit an die Organisation des Krankenhauses,• keine redundante Datenerhebung über alle abgefragten Module und bereits bestehende Systeme (inklusive Integration von Subsystemen),• Nutzung von Standardschnittstellen (HL7, FHIR, DICOM, etc.),• Investitionssicherheit der Lösung,• die Ausbaufähigkeit des Systems,• ein 24-Stunden-Betrieb des Systems und• eine anwenderfreundliche Programmbedienung.Es darf zu den im Markt etablierten Kommunikationsservern (z. B. Cloverleaf / mirth) keine Kompatibilitätsprobleme geben, auch wenn die RIS-Integration bzgl. der Schnittstellen vom RIS-Anbieter selbst anzubieten ist in Substitution der bisher dafür genutzten Funktionalitäten des Openlink-Kommunikationsservers.Das System soll den MS Windows Standards entsprechen, was als Mindestanforderung bedeutet, dass die aus dem RIS gewonnenen Daten ohne weiteres in MS Office Programme importiert und mit diesen Programmen weiterbearbeitet werden können.Die detaillierten Anforderungen sin dem Leistungsverzeichnis in den folgenden Punkten zu entnehmen. Dabei besteht die Ausschreibung aus den folgenden Bereichen:Bereich 1: Radiologieinformationssystem (RIS) Es sind nur Angebote zugelassen, deren wesentliche Teile (Software) vom Bieter selbst erbracht werden. Es können für alle Bereiche auch Subunternehmer eingeplant werden, dies ist jedoch kenntlich zu machen. Vom Bieter wird zudem die umfassende Verantwortlichkeit für Hard- und Software im Sinne eines Generalunternehmers gefordert. Die Hardware ist auf der Basis marktgängiger (von der Software unabhängiger) Produkte mit offenen Schnittstellen anzubieten.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 089-240013
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
29/11/2022
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 3
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53227
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 1.00 EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.

(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.

(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.

(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
31/12/2022

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