Fahrzeugausschreibung Netz nördliches Westfalen
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Unna
NUTS-Code: DEA5C Unna
Postleitzahl: 59423
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.nwl-info.de
Abschnitt II: Gegenstand
Fahrzeugausschreibung Netz nördliches Westfalen
Beschaffung von BEMU-Fahrzeugen über ein Leasingmodell zum Einsatz im SPNV in NRW und Niedersachsen sowie Sicherstellung deren Verfügbarkeit während der Vertragslaufzeit.
Region Ostwestfalen-Lippe, Münsterland, Landkreis Osnabrück, südliches Niedersachsen.
Zurverfügungstellung von Battery-electric multiple units (BEMU-Fahrzeuge) über ein Leasingmodell sowie Sicherstellung der Verfügbarkeit der BEMU-Fahrzeuge während des Betriebs. Die BEMU-Fahrzeuge werden voraussichtlich eingesetzt im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) in Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen auf den Linien:
RB 63 Münster - Coesfeld
RB 67 Münster - Warendorf - Bielefeld
RB 71 Bielefeld - Rahden
RB 73 Bielefeld - Lemgo-Lüttfeld
RB 74 Bielefeld - Paderborn
RB 75 Bielefeld - Osnabrück
RB 77 Herford - Elze (- Hildesheim)
RE 82 Bielefeld - Detmold
Für die Erbringung der Leistung benötigt der Auftraggeber ca. 60 BEMU-Fahrzeuge, diese müssen voraussichtlich insbesondere die folgenden Voraussetzungen erfüllen:
1. Fahrzeug-Bauart: Einstöckiger Zweirichtungs-Triebzug
2. Zugbeeinflussungssystem: ETCS sowie PZB
3. Zugfunksystem: GSM-R sowie weitere Kommunikationssystem(e) der Infrastrukturbetreiber
4. Energieversorgung: Hybrid (Oberleitung + Traktionsbatterie)
5. Laden der Traktionsbatterie: Oberleitung 15kV sowie 400V Anschluss.
6. Bahnsteighöhen (über SO): Regelfall (insb. für Auslegung TSI PRM): 76 cm; zudem 38 - 96 cm im Netz vorhanden bzw. zu ermöglichen
7. Bahnsteiglängen 120 m (bzw. 115 m Bahnsteignutzlänge) als Auslegungsgrundlage
8. Höchstgeschwindigkeit: 160 km/h
9. Mehrfachtraktionsfähigkeit: Dreifachtraktion, bis zu drei Triebzüge im Verbund
10. Sitzplatzkapazität je BEMU-Fahrzeug: 140 - 160
11. Anzahl Einstiege: Mind. 4, über Zuglänge gleichmäßig verteilt
12. Anzahl Fahrradstellplätze: Mind. 18
13. Anzahl Rollstuhlplätze: Mind. 2
14. Sonstige Ausstattung: AFZS nach Stand der Technik, Fahrgastinformationssystem nach Stand der Technik
Voraussichtliche Termine für die Betriebsaufnahme für die Linien RB 63, RB 67, RB 71, RB 73 und RE 82 der Fahrplanwechsel im Dezember 2028 und für die Linien RB 74, RB 75 und RB 77 der Fahrplanwechsel im Dezember 2029. Der Leasingvertrag inkl. der Pflichten zur Sicherung der Verfügbarkeit der BEMU-Fahrzeuge hat eine voraussichtliche Laufzeit von 30 Jahren bis Dezember 2058. Es besteht voraussichtlich für den Auftraggeber eine einseitige Kündigungsoption nach 15 Jahren zum Fahrplanwechsel im Dezember 2043.
Der Vertrag kann optional durch den Auftraggeber nach 15 Jahren gekündigt werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Bewerber sollen möglichst folgende formlose Eigenerklärungen — zwingend in deutscher Sprache (ggfs. deutsche Übersetzung) — vorlegen (bei Bewerbergemeinschaften von jedem Mitglied):
1. Formlose Eigenerklärung, dass der Bewerber in das Berufsregister (bspw. Handelsregister, jeweils unter Angabe der Registernummer des Bewerbers) oder ein vergleichbares Register des Herkunftslandes eingetragen ist,
2. Formlose Eigenerklärung, dass der Bewerber seine Beiträge zur Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung, zur Krankenkasse(n) und zur Berufsgenossenschaft rückstandslos entrichtet hat,
3. Formlose Eigenerklärung, dass der Bewerber seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie Beträgen zur Sozialversicherung ordnungsgemäß nachgekommen ist,
4. Formlose Eigenerklärung, dass der Bewerber keine schweren oder wiederholten Verstöße gegen die Umwelt schützende Vorschriften begangen hat.
5. Formlose Eigenerklärung, dass der Bewerber zuverlässig ist, keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB vorliegen und keine schweren Verfehlung vorliegt, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt.
Die Bewerber reichen zum Nachweis ihrer wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit folgende Unterlagen — zwingend in deutscher Sprache (ggfs. deutsche Übersetzung) — ein (bei Bewerbergemeinschaften von jedem Mitglied):
1. Formlose Eigenerklärung der Gesamtumsätze der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, möglichst durch Jahresabschlüsse und Prüfberichte belegt.
2. Formlose Eigenerklärung der Gesamtumsätze der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre mit Leistungen, die mit dem vorliegenden Auftragsgegenstand vergleichbar sind (Bereitstellung, Entwicklung, Fertigung, Lieferung, Inbetriebnahme und Zulassung von Schienenfahrzeugen).
3. Formlose Eigenerklärung, dass der Bewerber sich nicht in einem Insolvenz- oder Vergleichsverfahren befindet und das gegen ihn kein Insolvenz- oder Vergleichsverfahren eröffnet wurde oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist.
Die Bewerber reichen zum Nachweis ihrer technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit folgende Unterlagen — in deutscher Sprache (ggfs. deutsche Übersetzung) — ein (bei Bewerbergemeinschaften von jedem Mitglied):
1. Referenzen aus denen hervorgeht, dass der Bewerber über eine für den ausgeschriebenen Auftrag geeignete Projektorganisation zur Begleitung der Entwicklung, Herstellung, Zulassung und Lieferung von Schienenfahrzeugen in der Europäischen Union (zum Zeitpunkt der Projektdurchführung; Aufträge in Großbritannien, die vor dem Austritt aus der Europäischen Union ausgeführt wurden, sind hiervon umfasst) verfügt.
2. Referenzen der letzten fünf Jahre über Schienenfahrzeugleasing-Projekte in der Europäischen Union, in denen dem Bewerber die Instandhaltung (Wet- Lease) der Schienenfahrzeuge mit Elektrotraktion oblag.
3. Eine Bescheinigung einer unabhängigen Stelle, die belegt, dass der Bewerber über ein etabliertes und zertifiziertes einschlägiges Qualitätsmanagement-System nach DIN EN ISO 9001 (oder gleichwertig) verfügt. Kann der Bieter aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, die betreffenden Bescheinigungen nicht binnen der Angebotsfrist einholen, so erkennt der Auftraggeber auch andere Unterlagen über gleichwertige Qualitätssicherungssysteme an, sofern der Bieter nachweist, dass die vorgeschlagenen Qualitätssicherungsmaßnahmen den geforderten Qualitätssicherungsnormen entsprechen und der Bieter spätestens zum Zeitpunkt der Auftragserteilung ein entsprechendes Qualitätsmanagementsystem etabliert hat.
4. Formlose Eigenerklärung dazu, welche/r Hersteller der Bewerber in die Auswahl für die Entwicklung, Herstellung und Lieferung der BEMU-Fahrzeuge genommen hat (vgl. auch Nr. 5). Der Bewerber kann auch selbst der Hersteller der Fahrzeuge sein.
5. Für den Bereich der Entwicklung, Herstellung und Lieferung von Fahrzeugen muss jeder der nach Nr. 4 genannten Hersteller die folgenden Mindestvoraussetzungen erfüllen, wofür die folgenden Nachweise je Hersteller einzureichen sind:
a) mindestens drei Referenzen aus den letzten 5 Jahren zu Aufträgen zur Entwicklung, Herstellung, Zulassung und Lieferung von mindestens 75 kundenspezifischen Triebzügen innerhalb der Europäischen Union.
b) mindestens eine Referenz aus den letzten 5 Jahren zu einem Auftrag über die Entwicklung, Herstellung, Zulassung und Lieferung von mindestens 10 BEMU-Fahrzeugen, in dessen Rahmen das erste Fahrzeug planmäßig bis spätestens 2025 ausgeliefert wird und eine planmäßige Auslieferung zu erwarten ist.
c) mindestens eine Referenz aus den letzten 5 Jahren zu einem Auftrag, der die erfolgreiche Zulassung von Schienenfahrzeugen nach TSI in mindestens einem Mitgliedsland der Europäischen Union zum Gegenstand hatte (nachzuweisen durch Zulassungsbescheide mit Angabe des Fahrzeugherstellers).
d) je Hersteller eine Bescheinigung einer unabhängigen Stelle, die belegt, dass der Hersteller über ein etabliertes und zertifiziertes einschlägiges Qualitätsmanagement-System nach DIN EN ISO 9001 (oder gleichwertig) verfügt. Kann ein Hersteller aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, die betreffenden Bescheinigungen nicht binnen der Angebotsfrist einholen, so erkennt der Auftraggeber auch andere Unterlagen über gleichwertige Qualitätssicherungssysteme an, sofern der Bieter nachweist, dass die vorgeschlagenen Qualitätssicherungsmaßnahmen den geforderten Qualitätssicherungsnormen entsprechen und der Hersteller spätestens zum Zeitpunkt der Auftragserteilung ein entsprechendes Qualitätsmanagementsystem etabliert hat.
Ist der Bewerber nicht selbst Hersteller, sind von dem oder den benannten Hersteller/n Verpflichtungserklärungen zur Eignungsleihe nach § 47 VgV einzureichen.
Bei den einzureichenden Referenzen ist jeweils ein Ansprechpartner bei dem jeweiligen Auftraggeber der als Referenz genannten Aufträge anzugeben.
Der Auftraggeber behält sich vor, nicht eingereichte Nachweise nachzufordern.
Es sind die folgenden in den weiteren Verfahrensunterlagen beigefügten Eigenerklärungen mit der Abgabe des Teilnahmeantrages einzureichen:
- Eigenerklärung nach § 19 Abs. 3 Satz 1 i.V.m. Abs. 1 MiLoG,
- EU-Eigenerklärung Sanktionen Russland,
- Eigenerklärung Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz sowie
- Eigenerklärung Arbeitnehmerentsendungsgesetz.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Mit dieser Auftragsbekanntmachung wird der Teilnahmewettbewerb gestartet. Die Teilnahmeanträge sind elektronisch in Textform gem. § 126b BGB über das Portal gem. Ziffer I.3) einzureichen. Hierfür ist eine einmalige kostenfreie Registrierung auf der eVergabe-Plattform Daisikomm erforderlich. Die Abgabe des Teilnahmeantrages per Fax, per E-Mail oder schriftlich auf dem Postweg ist nicht zugelassen.
2) Mit dem Teilnahmeantrag ist für die Verfahrensdauer ein verantwortlicher, deutschsprachiger Ansprechpartner nebst Kontaktdaten (mind. Name, Anschrift, Telefon, E-Mail) zu benennen.
3) Die Kommunikation zwischen der Vergabestelle und den Unternehmen während des Teilnahmewettbewerbs und den ausgewählten Bewerbern im Verhandlungsverfahren erfolgt ausschließlich über die eVergabe Plattform Daisikomm (siehe Ziffer I.3))
4) Nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs beginnt das eigentliche Verhandlungsverfahren mit der Veröffentlichung vorläufiger Vergabeunterlagen und der Aufforderung der Bieter, auf dieser Grundlage erste indikativen Angebote abzugeben. Die Bieter dürfen die Verträge und Vertragsanlagen durch Abgabe von Optimierungsvorschlägen mitgestalten, um in erster Linie die Wirtschaftlichkeit und Angebotsqualität zu verbessern. Anschließend verhandeln Auftraggeber und Bieter auf Basis der vorläufigen Vergabeunterlagen, indikativen Angebote und eingegangenen Optimierungsvorschläge. Hieran können sich eine oder
mehrere indikative Angebotsphasen mit anschließenden Verhandlungen anschließen. Nach Abschluss der Verhandlungen werden die Auftraggeber die Verträge, Vertragsanlagen, Anforderungen an die Angebote sowie die Verfahrensbedingungen und Kriterien ggf. konkretisieren und die Bieter auffordern, auf dieser Basis
rechtsverbindliche Angebote abzugeben. Der Zuschlag soll auf das wirtschaftlichste Angebot voraussichtlich im
2. Halbjahr 2023 erfolgen.
5) Der Auftraggeber wird den Vorgaben in § 41 VgV dadurch nachkommen, dass er auf der in Ziffer
I.3) genannten eVergabe Plattform alle Bieterinformationen des Teilnahmeverfahrens unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt zum Abruf zur Verfügung stellt, ohne dass eine vorherige Registrierung erforderlich ist. Ebenfalls werden auf der Vergabeplattform unter anderem aktuelle Entwurfsstände der Bewerbungsbedingungen und der Vertragseckpunkte, soweit sie verfügbar sind, sowie ergänzende Unterlagen zur Information zur Verfügung gestellt. Aus der Pflicht des registrierungsfreien Unterlagenabrufs resultiert daher die Pflicht zur selbstständigen und eigenverantwortlichen Information. eine automatische Benachrichtigung erfolgt nur an registriere Bewerber.
6) Die Verkehrsdurchführung auf den o.g. Linien wird in einer separaten Ausschreibung vom NWL und der Landesnahverkehrsgesellschaft Niedersachsen vergeben.
7) Beabsichtigt ein Bieter bereits bei Angebotsabgabe für wesentliche Hauptleistungen Drittunternehmen (z.B. Nachunternehmer, verbundene Unternehmen oder sonstige Dritte) vorzusehen, so ist das Drittunternehmen im Angebot zu benennen und Art und Umfang der für den Dritten vorgesehenen Leistungen zu bezeichnen. Auf Verlangen des Auftraggebers sind für die Drittunternehmen die in der Vergabebekanntmachung geforderten Nachweise, Erklärungen und Angaben einzureichen. Der Auftraggeber kann dieses Verlangen auf bestimmte Nachweise, Erklärungen und Angaben sowie auf einzelne Drittunternehmen beschränken.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bezreg-muenster.de
Das Verfahren für Verstöße gegen diese Vergabe richtet sich nach den Vorschriften der §§ 160 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Zur Wahrung der Fristen wird auf die §§ 160 ff. GWB verwiesen. Insbesondere wird darauf hingewiesen, dass ein Nachprüfungsantrag gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB spätestens 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, zu stellen ist. Vergabeverstöße sind nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB vor Einreichen des Nachprüfungsantrags innerhalb von 10 Kalendertagen nachdem der Bieter den Verstoß erkannt hat, beim Auftraggeber zu rügen. Vergabeverstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der Teilnahmefrist nach Ziffer IV.2.2. beim Auftraggeber zu rügen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bezreg-muenster.de