Inertialsystem für Schweremessungen und Navigation Referenznummer der Bekanntmachung: B 19.11 - 0526/22/VV : 1
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53119
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]4
Fax: [gelöscht]714
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bescha.bund.de
Abschnitt II: Gegenstand
Inertialsystem für Schweremessungen und Navigation
Inertialsystem für Schweremessungen (Strapdown-Gravimeter)
Leipzig
Ein inertiales Messsystem (Strapdown-Gravimeter) zur Bestimmung von Schwereanomalien auf dynamischen Messplattformen (Flugzeug, Schiff, Fahrzeuge) mit Temperaturstabilisierung und inkl. Verarbeitungssoftware
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Benötigt wird ein Inertiales Messsystem (Strapdown-Gravimeter), geeignet für die Bestimmung von Schwereanomalien auf dynamischen Messplattformen (Flugzeug, Schiff, Fahrzeuge). Das Messsystem muss temperaturstabilisiert sein und auf dynamischen Plattformen autonom betrieben werden können.
Das einzige Unternehmen, das derzeit entsprechende Inertiale Messsysteme verkauft, ist das o. g. Unternehmen iMAR Navigation.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Inertialsystem für Schweremessungen und Navigation
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: St. Ingbert
NUTS-Code: DEC05 Saarpfalz-Kreis
Postleitzahl: 66386
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Ein Antrag auf Nachprüfung kann schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn, gerichtet werden. Die Unwirksamkeit des Vertrages gemäß § 135 GWB kann innerhalb von 30 Kalendertagen nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union geltend gemacht werden.