Vertragsverlängerung für das IT System Dates II Referenznummer der Bekanntmachung: ZVS-04812-6/29a
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bmas.bund.de
Abschnitt II: Gegenstand
Vertragsverlängerung für das IT System Dates II
IT System Dates II -Vertragsverlägerung
Beschaffung eines elektronischen PROGRAMMverwaltungssystems zur Umsetzung des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) in der Förderperiode (FP) 2021 - 2027
ESF Mittel
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Vertragsverlängerung für das IT System Dates II
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Aschaffenburg
NUTS-Code: DE261 Aschaffenburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 63741
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: Bonn
Land: Deutschland
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Vertragsverlängerung für das IT System Dates II
Ort: Aschaffenburg
NUTS-Code: DE261 Aschaffenburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 63741
Land: Deutschland
Vertragsverlängerung für das IT System Dates II
Die Förderperioden für die Umsetzung des Europäischen Sozialfonds (ESF) dauern regelmäßig 7 Jahre. Das bedeutet, dass die letzten Projekte noch bis zum Ende der Frist bewilligt werden können und dann eine Lauf-zeit von bis zu 2 Jahren haben dürfen. Alle Projekte haben sodann 6 Mo-nate Zeit, um ihre Abrechnungsunterlagen elektronisch einzureichen. Nach dieser Phase erfolgt die finale Gesamtabrechnung der Förderperio-de durch die zuständigen Stellen. Die Schlussabrechnung ist der Europäi-schen Kommission ca. 3,5 Jahre nach Ablauf der Förderperiode vorzule-gen. Daraus folgt, dass das IT-System DATES II für die Förderperio-de 2014 - 2020 bis zur Schlussabrechnung einschließlich der Nach-arbeiten bis 06/2025 zur Verfügung stehen muss.
Der Vertrag für das IT-System DATES II wurde damals vor dem Hinter-grund haushaltsrechtlicher Bestimmungen nur bis 12/2022 ausgeschrie-ben.
Betrieb, Hosting und Support von DATES II können aus technischen und nutzungsrechtlichen Gründen nur durch den aktuellen Vertragspartner PASS erbracht werden. Wenn der bestehende Vertrag mit PASS nicht verlängert werden würde, müsste ein anderes IT-System bereitgestellt, al-so ausgeschrieben und entwickelt werden.
Allein die Entwicklung und Programmierung des bestehenden IT-Systems hat 1.999.913,99 € brutto gekostet. Hinzukommen die Kosten für den Per-sonaleinsatz und Sachkosten beim BMAS und weiteren Stellen zur Be-gleitung der Entwicklungsphase. Vergleichbare Kosten plus inflationsbe-zogene Mehrkosten wären für die Entwicklung eines neuen IT-Systems zu erwarten. Da diese Kosten höher sind als der zu erwartende Preis für die Vertragsverlängerung ist ein neuer Vertragsabschluss für die Restlaufzeit der Förderperiode 2014 - 2020 unwirtschaftlich. Die laufenden Kosten für den jetzt geplanten Verlängerungszeitraum würden auch bei einem neuen Auftragnehmer entstehen.
Das IT-System DATES II umfasst umfangreiche und komplizierte techni-sche Prozesse. Es läuft seit seiner Entwicklung kontinuierlich und stö-rungsfrei. Der mit einem neuen Vertrag verbundene Wechsel auf ein an-deres IT-System für hunderte von Nutzern und die notwendige Übernah-me des bisherigen Datenbestandes in das neue IT-System ist technisch kaum leistbar und wäre mit erheblichen Risiken behaftet.