Rahmenvertrag ANÜ Scanstelle Referenznummer der Bekanntmachung: 22-3010400052
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40476
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.it.nrw.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag ANÜ Scanstelle
Gegenstand der Ausschreibung sind Unterstützungsleistungen in der Scanstelle im Bereich T5 (Servicebündel Druck- Kuvertier- und Scanzentrum (SB DKS)).
Land NRW vertreten durch den Landesbetrieb Information und Technik NRW Mauerstraße 51 40476 Düsseldorf
Gegenstand der Ausschreibung sind Unterstützungsleistungen in der Scanstelle im Bereich T5 (Servicebündel Druck- Kuvertier- und Scanzentrum (SB DKS)). In der Organisationseinheit "Scanstelle" des SB DKS liegt der Fokus auf der Abwicklung von ope-rativen Aufgaben des Posteingangsscannens und Bereitstellung von digitalen Akten für Ministerien und Behörden des Landes. Diese Organisationseinheit arbeitet eng mit dem Servicebündel Elektronische Verwaltungsarbeit (EVA) zusammen und unterstützt sie bei der Umsetzung des E-Government-Gesetzes NRW zur digitalen Transformation der Landesverwaltung.
Die Höchstmenge für Abrufe aus diesem Rahmenvertrag beträgt 960 Personentage.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
RV ANÜ Scanstelle
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Duisburg
NUTS-Code: DEA12 Duisburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 47051
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPNYDRDKY7
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Gem. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Antrag auf Durchführung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.