Infrastruktur - Vorbereitende Maßnahmen Baufeld A 9/A 11 Referenznummer der Bekanntmachung: 04.7-001-2023
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Essen
NUTS-Code: DEA13 Essen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 45147
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]9
Fax: [gelöscht]2
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.uk-essen.de/aktuelles/ausschreibungen
Abschnitt II: Gegenstand
Infrastruktur - Vorbereitende Maßnahmen Baufeld A 9/A 11
Auf dem Gelände des Universitätsklinikum Essen (UKE) werden drei neue Gebäude erstellt.
Hierzu ist das Baufeld von Versorgungsleitungen zu räumen und eine neue
Infrastruktur um das Baufeld zu realisieren.
Die Arbeiten erfolgen im laufenden Betrieb. Das ist vom Auftragnehmer zu berücksichtigen und einzukalkulieren. Für Arbeiten auf Gehwegen und Straßen ist einzukalkulieren, dass die offenen Gräben und Schächte mit Metallplatten abzudecken sind, sodass der Straßenverkehr und mit Fußgängerbrücken der Fußgänger ungehindert ohne Stolperkannten laufen kann.
Wie in der Ausschreibung beschrieben, sind Sicherungsmaßnahmen eigenverantwortlich durch den AN zu erbringen.
Elektroarbeiten / Leerrohrverlegung
Es werden zwei unabhängige Leerrohrsysteme, einmal für Starkstrom 10 kV und 400V und einmal für Datentechnik erstellt.
Für die Baufeldfreimachung sind die Schächte mit Leerrohre zuerst zu errichten und an das alte Leerrohrsystem oder an Bestandsgebäuden anzuschließen.
Anschließend werden vom Gewerk Elektro die neuen Leitungen eingezogen und in den Bestandsanlagen angeschlossen.
Danach können die alten Leitungen außer Betrieb genommen und zurückgezogen werden.
Die alten Schächte und Leerrohre können dann zurück gebaut werden.
Der Auftragnehmer muss mit mehreren Baukolonnen Arbeiten, da die Erdarbeiten in zwei Monat abgeschlossen werden müssen.
Das gesamte Leerrohrsystem ist wasserdicht zu erstellen. Hierzu wurden Komponenten wie monolithisch gegossene Topfschächte mit Hauff-Doppeldichtpackungen und Hauff-Leerrohrsystem ausgeschrieben damit der AG eine Gewährleistung für ein druckwasserdichtes Verlegesystem hat.
Vor dem Verschließen der Kabelgräben sind diese mittels Fotos zu dokumentieren. Zu dem sind Kabelgräben ein- zumessen und die Koordinaten und Maße auf den Plänen zu dokumentieren.
Die Straßen und Gehwege mit Pflaster, Asphalt, Granitplatten, Beete, Rasenflächen und Bepflanzungen sind nach dem Verlegen wieder in den Urzustand mit den zuvor benötigten Belastungen der Oberflächen wie LKW, Rettungsfahrzeuge und Fußgängerverkehr fertig zu stellen.
Entwässerungsarbeiten (Schmutz- und Regenwasser)
Um das Grundstück frei von Entwässerungsmedien (Schmutz- und Regenwasser) zu bekommen, werden hier sämtliche Anschlüsse an die öffentlichen Sammler, an der Grundstücksgrenze, getrennt, verschlossen, eingemessen und für einen eventuellen wiederanschluss vorbereitet. Bevor die Leitungen verschlossen werden, muss eine TV-Inspektion des Straßenanschlusses sowie ein Bericht zur möglichen wiederinbetriebnahme durchgeführt / erstellt werden.
Ein Hauptanschluss, welcher von einem angrenzenden Grundstück verläuft, muss umgelegt werden. Im Zuge dieser Umlegung muss ein Gebäude (Bestandsgebäude) mit angeschlossen werden. Durch den neuen Anschluss wird eine Schmutzwasserhebeanlage benötigt.
Art der Leistung:
Tiefbauarbeiten, Entwässerung- und Kanalbauarbeiten, Elektroleerrohrverlegung, Abbrucharbeiten, Verlegung von Leerrohren, Wasserhaltung etc.
Universitätsklinikum Essen AÖR Hufelandstr. 55 45147 Essen
Die Ausschreibung erfolgt unter dem Vorbehalt entsprechender Fördermittelzuweisung. Der Zuschlag kann erst erteilt werden, wenn die abschließende Förderzusage des Fördermittelgebers vorliegt. Anderenfalls behält sich die Vergabestelle eine Aufhebung der Ausschreibung vor.
Wir bitten um Beachtung, dass in Kürze noch Pläne nachgereicht werden.
- Erdbauarbeiten mit ca. 6000 m3 Erdaushub und anschließender Verfüllung der Rohrleitungsgräben sowie Wiederherstellung der Oberflächen
- 2800 m Verlegung Elektro-Leerrohr DN 150 druckwasserdicht
- 30 Topfschächten Elektro-Technik druckwasserdicht Typ A-C
- 4 Schachtbauwerke DN 1000
- 1 Doppelpumpenstation DN 1500
- 300 m Kanalrohr bis DN 315
- Komplette Wasserhaltung der Baugruben
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Angabe der Präqulifizierungsnummer.
Für nicht präqualifizierte Unternehmen ist das Formblatt 124 zwingend vorzulegen.
Abschnitt IV: Verfahren
Es werden Standardbauleistungen abgefragt, aus diesem Grund wird die Angebotsfrist verkürzt.
Die vorbereitende Maßnahmen stehen unter erhöhtem Termindruck, da für die Modulklinik das Baufeld rechtzeitig von Leitungen freigemacht werden muss.
Elektronisch / Vergabemarktplatz
Aufgrund der aktuellen Situation im Zusammenhang mit dem Coronavirus möchten wir Sie bitten die derzeit notwendige Kontaktbeschränkung einzuhalten. Vielen Dank.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Fragen an die Vergabestelle sind ausschließlich schriftlich über die Vergabeplattform Vergabe NRW zu richten. Bitte geben Sie mit dem Angebot auch die GAEB 84 ab.
Bekanntmachungs-ID: CXS0YYAYWPNL2FGU
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/
Die Vergabestelle weist nachfolgend auf die zulässigen Rechtsbehelfe und durch einen Bieter einzuhaltenden Fristen hin. Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer.
Eine Rüge ist an die in Ziffer I.1) genannte Vergabestelle zu richten.
Die zuständige Stelle für ein Nachprüfungsverfahren ist in Ziffer VI.4.1) genannt. Statthafter Rechtsbehelf ist gem. § 160 GWB der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer (Ziff. VI.4.1).
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 GWB Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen durchzuführen.