Lieferung eines Löschgruppenfahrzeugs LF10 für die Feuerwehr 89547 Gerstetten Abt. Gussenstadt Referenznummer der Bekanntmachung: n.def.
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Gerstetten
NUTS-Code: DE11C Heidenheim
Postleitzahl: 89547
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 7323840
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung eines Löschgruppenfahrzeugs LF10 für die Feuerwehr 89547 Gerstetten Abt. Gussenstadt
Lieferung eines Löschgruppenfahrzeugs LF10 auf einem Straßenfahrgestell mit Beladung für die Feuerwehr 89547 Gerstetten Abt. Gussenstadt; aufgeteilt in drei Lose. Entsprechend DIN 14530-5, DIN EN 1846 Teil 1-3; DIN 14502 Teil 1-3 und der Leistungsbeschreibung
LOS 1 Fahrgestell
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Fahrgestell mit Straßenantrieb gemäß Leistungsbeschreibung. Optional wird ein Allradantrieb gefordert.
LOS 2 Aufbau
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Feuerwehrtechnischer Aufbau für ein Löschgruppenfahrzeug LF10 gemäß Leistungsbeschreibung.
LOS 3 Beladung
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Beladung für das LF10 gemäß Leistungsbeschreibung
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
LOS 1 Fahrgestell
Ort: Giengen
NUTS-Code: DE11C Heidenheim
Postleitzahl: 89537
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
LOS 2 Aufbau
Ort: Giengen
NUTS-Code: DE11C Heidenheim
Postleitzahl: 89537
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
LOS 3 Beladung
Ort: Giengen
NUTS-Code: DE11C Heidenheim
Postleitzahl: 89537
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.