Neubau Mehrfamilienhäuser Heidelberger Straße/Hebelstraße, Abbrucharbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: 2023_880.29.A42.39/tb
Berichtigung
Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben
Bauauftrag
(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2022/S 244-704104)
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Walldorf
NUTS-Code: DE128 Rhein-Neckar-Kreis
Postleitzahl: 69190
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.walldorf.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Mehrfamilienhäuser Heidelberger Straße/Hebelstraße, Abbrucharbeiten
Abbrucharbeiten
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Abschnitt VII: Änderungen
Eigenerklärungen oder Präqualifikationsnachweise zur Eintragung im Berufsregister, Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft, Gewerbezentralregisterauskunft, Nichtvorliegen von Ausschlussgründen und Angaben zu etwaigen schweren Verfehlungen
Eigenerklärungen oder Präqualifikationsnachweise betreffend Bauleistungen, die mit der vergebenen Leistung vergleichbar sind: Umsätze des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, Insolvenzverfahren und Liquidation, Zahlung von Steuern und Abgaben sowie Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, Verpflichtungserklärung zum Mindestentgelt.
Eigenerklärungen oder Präqualifikationsnachweise zur Eintragung im Berufsregister, Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft, Gewerbezentralregisterauskunft, Nichtvorliegen von Ausschlussgründen und Angaben zu etwaigen schweren Verfehlungen
- Besondere Vertragsbedingungen- Weitere Besondere Vertragsbedingungen - Zusätzliche Vertragsbedingungen- Besondere Vertragsbedingungen LTMG-BW-Cloud_Hinweis auf Anlagen_14.12.2022
Für die elektronische Rechnungsstellung werden im Rahmen der Auftragserteilung nähere Informationen (Fachamtskennung, zentraler Rechnungseingang) übermittelt. Bitte beachten Sie, dass für die elektronische Angebotsabgabe die Bietersoftware AI Bietercockpit erforderlich ist. Die Nutzungsbedingungen und technischen Voraussetzungen sind abrufbar unter http://www.auftragsboerse.de. Bitte berücksichtigen Sie bei Ihrer Angebotsabgabe ebenso, dass aufgrund einer ggf. großen Datenmenge eine vollständige Übertragung Ihres Angebots längere Zeit in Anspruch nimmt!
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein Nachprüfverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf schriftlichen Antrag hin ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten durch Nichtbeachten von Vergabevorschriften geltend macht. Der Antrag ist gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1-3 GWB unzulässig, wenn der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften bereits im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen und in der Regel vor Anrufung der Kammer gerügt hat bzw., wenn der Antragsteller Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar waren, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe/Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat. Ferner ist ein Antrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Der Nachprüfungsantrag soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Er ist unverzüglich zu begründen (§ 161 Abs. 1 GWB). Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners mit Anschrift, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten. Es ist auch darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht (§ 161 Abs. 1 und 2 i. V. m. § 97 Abs. 6 GWB) und dass gegenüber dem Auftraggeber ordnungsgemäß gerügt wurde (§ 160 Abs. 3 GWB). Die sonstigen Beteiligten sollen, soweit bekannt, benannt werden (§ 161 Abs. 2 GWB).