ESC Gesundheitspark Leverkusen 2021
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leverkusen
NUTS-Code: DEA24 Leverkusen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 51375
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.kls-lev.de
Abschnitt II: Gegenstand
ESC Gesundheitspark Leverkusen 2021
Auftraggeber der vorliegenden Ausschreibung ist das Klinikum Leverkusen vertreten durch die Klinikum Leverkusen Service GmbH.
Das Klinikum ist ein Krankenhaus der regionalen Spitzenversorgung mit Einrichtungen für hochqualifizierte Diagnostik und Therapie mit 740 Betten. 2.460 Mitarbeiter versorgen Patienten in zwölf klinischen Fachabteilungen sowie weiteren Schwerpunktzentren. Jährlich werden rund 34.000 Patienten stationär und ca. 55.000 Patienten ambulant versorgt.
Der Gesundheitspark Leverkusen verbindet auf seinem Campus stationäre und ambulante medizinische Spitzenversorgung, beginnend bei Vorsorge- und Präventionsmaßnahmen über Diagnostik und Therapie bis hin zur Rehabilitation und Nachsorge,
Der Gesundheitspark Leverkusen verfügt über 14 Gebäude mit insgesamt 52 Gebäudeteilen (ohne Verbindungstunnel), die sich alle im Eigentum des Klinikums Leverkusen befinden. Vier Gebäude des Gesundheitsparks sind reine Mietobjekte für Dritte. In allen Kliniken erfolgten in den letzten Jahren kontinuierlich Umbau-, Erweiterungs- oder Veränderungsmaßnahmen.
Das Klinikum wird mit Strom, Gas und Fernwärme versorgt. Gas wird zur Dampferzeugung, den Betrieb einer BHKW-Anlage sowie teilweise zur Wärmeversorgung der Mietobjekte genutzt. 2001 wurde die bestehende Energiezentrale in Betrieb genommen. Sie wird gegenwärtig durch den regionalen Energieversorger bewirtschaftet. Eigentümer ist das Klinikum.
Darüber hinaus betreibt das Klinikum eine eigene Zentralküche sowie eine Aufbereitungseinheit für Medizinprodukte (AEMP).
Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss eines Erfolgsgarantie-Vertrags (Vertrag über Planung, Durchführung und Betreuung von Bau- und sonstigen Leistungen gekoppelt mit einer selbständigen Einspargarantieverpflichtung des Anbieters, sogenanntes Energiespar-Contracting - ESC) zur Realisierung von Energiesparmaßnahmen in den Objekten des Campus. Dabei wird eine Laufzeit von mindestens 72 Monaten bis zu maximal 120 Monaten in Abhängigkeit von der erzielbaren Wirtschaftlichkeit angestrebt. Die Ausschreibung selbst basiert auf den Grundsätzen des Leitfadens zum Energiespar-Contracting der Deutschen Energieagentur GmbH (DENA) für öffentliche und kommunale Einrichtungen inkl. seiner Arbeitshilfen und Dokumente.
Wesentliche Ziele des Erfolgsgarantie-Vertrags sind:
• der energieeffiziente Einsatz der vorhandenen und künftigen haustechnischen Anlagen • eine deutliche und wirtschaftlich spürbare Verringerung des Energieverbrauch und der damit verbundenen Kosten • eine möglichst geringe Amortisationszeit der erforderlichen Investitionen aus den erzielbaren Einsparungen • sofort wirksame monetäre Kosteneinsparungen für den Auftraggeber soweit möglich und sinnvoll • Reduktion der CO2 – Emissionen sowie • die Einbeziehung möglicher Fördermittel.
Für die Verwirklichung des Vorhabens ist der Auftrag in zwei sich technisch und wirtschaftlich gegenseitig beeinflussende Schwerpunktaufgaben gegliedert:
1. Energieeffizienz-Maßnahmen für alle einbezogenen Objekte auf dem Gesundheitspark Leverkusen 2. Zentrale Energie- und Medienbereitstellung/-versorgung des Gesundheitsparks Leverkusen Die auftragsbezogene Baseline der Energiekosten betrug im Referenzjahr 2019 2,2 Mio. EUR netto (ohne USt).
Leverkusen
Betrachtungsgegenstand der Schwerpunktaufgabe „Energieeffizienz-Maßnahmen für alle einbezogenen Objekte auf dem Gesundheitspark Leverkusen“ sind grundsätzlich alle haustechnischen Anlagen der Gebäude und Objekte inkl. zugehöriger technischer Außenanlagen.
Nicht mit einbezogen in den Auftrag sind • sämtliche vermieteten Gebäude und Objekte,
• die Tiefgarage und Parkhäuser sowie • zwei weitere gerade im bzw. für den Umbau vorgesehenen Gebäude,
• die dampfverbrauchenden Geräte und Anlagen für Küche und AEMP,
• die bereits auf LED-Technologie umgestellte Beleuchtungstechnik sowie • die gesamte Außenbeleuchtung auf dem Gesundheitspark.
Thematische Schwerpunkte bilden hierbei die Erhöhung und Verbesserung von Effektivität und Wirksamkeit der bestehenden HLK-Technik, der damit verbundenen MSR- und Gebäudeleittechnik, der konventionellen Beleuchtungstechnik sowie der Trink- und Brauchwarmwasserversorgung.
Betrachtungsgegenstand der Schwerpunktaufgabe „Zentrale Energie- und Medienbereitstellung/-versorgung für den Gesundheitspark Leverkusen“ ist die Energiezentrale in einem eigenständigen Gebäude sowie die damit in Verbindung stehenden, dezentral liegenden technischen Anlagen zur Wärme-, Kälte-, Warmwasser- und Druckluftversorgung. Hierfür werden Optimierungen der bestehenden Basis zur Energie- und Medienversorgung des Gesundheitsparks angestrebt, die sich mit Mitteln möglicher Energieeinsparmaßnahmen refinanzieren lassen.
Dabei sind das in 2001 realisierten Wärmeversorgungkonzept, bestehend aus BHKW-Versorgung und Absorptionskältemaschinen, mit seiner aktuellen Leistungsfähigkeit, Störanfälligkeit und Betriebsführungsmöglichkeiten sowie dem sich in den vergangenen 20 Jahren entwickelten Bestand an dezentraler Versorgungstechnik zu berücksichtigen.
Die bestehende Dampfversorgung wird in 2021 komplett auf die aktuelle und künftige Verbrauchssituation angepasst und umgebaut. Sie ist daher nicht Gegenstand dieser Ausschreibung.
Der Anbieter kann, unter Berücksichtigung der Komplexität der Versorgungssituation und Ausfallsicherheit für alle Funktionsbereiche eines aktuell sehr stark belasteten Klinikums, seinen Leistungsumfang in Bezug auf mögliche Maßnahmenpakete für beide Schwerpunktaufgaben frei bestimmen, um ein Höchstmaß an Energieeffizienz zu erreichen.
Für diesen ESC-Auftrag gelten die nachfolgenden Rahmenbedingungen:
• Der zu erwartende Auftragsumfang beruht auf Analysen und Einschätzungen des Anbieters über erreichbare und durch ihn zu garantierenden Einsparungen in Bezug auf die Baseline der Energiekosten (im Rahmen seiner zu erstellenden Grobanalyse), die seinen Vergütungsanspruch bestimmen. Dazu ist der Auftragsumfang so zu bemessen, dass ein möglichst hohes Einsparpotential realisiert wird, über das sämtliche Investitionen zur Erreichung der Einsparziele während der Vertragslaufzeit amortisiert werden.
• Alle zur Umsetzung der Energiespar-Maßnahmen erforderlichen Investitionen und Leistungen müssen sich ausschließlich aus den eingesparten Energiekosten amortisieren. Das Klinikum Leverkusen wird keinen Baukostenzuschuss bereitstellen.
• Obligatorische Maßnahmen für zu favorisierende Energiespar- und Sanierungsmaßnahmen sind durch den Auftraggeber nicht vorgesehen.
• Aufnahme und Erfassung des Anlagenbestandes erfolgen ausschließlich durch die Bieter im Rahmen ihrer Grobanalyse. Der Auftraggeber stellt die ihm zur Verfügung stehenden Unterlagen bereit.
• Notwendige Instandhaltungs- und Betriebsführungsleistungen an den von den Einsparmaßnahmen betroffenen versorgungstechnischen Anlagen sind durch den Anbieter zu erbringen. Seites des Auftraggebers werden keine diesbezüglichen Unterstützungsleistungen angeboten.
• Begleitend sind Schulungs- und Informationsmaßnahmen für die Mitarbeiter bei der Gebäudenutzung durchzuführen, die in einem entsprechenden Konzept Bestandteil des Angebots werden. Die Verantwortung der Realisierung liegt beim Anbieter. Einzelheiten dazu regelt der Erfolgsgarantie-Vertrag (Bestandteil der Verdingungsunterlagen; die Verdingungsunterlagen werden nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs an die qualifizierten Bieter versandt).
Die Auswahlkriterien und die Bewertungsmatrix unter II.2.9) kommen zur Anwendung, wenn mehr als die in der Bekanntmachung angegebene Bewerberanzahl die Eignungskriterien erfüllen. Die Bewertung der abgefragten Leistungsfähigkeit des Bewerbers erfolgt mit Punktewertung für - wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (maximal 25 Punkte)
- technische Leistungsfähigkeit (maximal 25 Punkte) sowie
- den Kriterien Investitionshöhe, Prozentsatz der jährlichen monetären Einspargarantien und Vertragslaufzeiten für insgesamt mindestens 6 einzureichende ESC-Referenzprojekte (maximal 90 Punkte); siehe auch Ziff. III.1.3.
Die zu erreichende Gesamtpunktzahl beträgt maximal 140 Punkte.
Die fünf Bewerber mit der höchsten Punktzahl werden zu Verhandlungen aufgefordert.
Sollten nach obigen Maßstäben mehr als fünf Bewerber zu Verhandlungen aufzufordern sein, weil alle Bewerber die volle Punktzahl erreichen, wird durch Los entschieden, welche Bewerber zu Verhandlungen aufgefordert werden.
Sollten nach obigen Maßstäben mehr als fünf Bewerber zu Verhandlungen aufzufordern sein, weil auf dem zweiten Rang fünf oder mehr gleichrangige Bewerber bzw. dritten Rang vier oder mehr gleichrangige Bewerber stehen, wird durch Los entschieden, welche dieser Bewerber neben den/dem Bestplatzierten zu Verhandlungen aufgefordert werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60528
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
• Die Vergabestelle führt das hiesige Verhandlungsverfahren aus internen Compliancegründen durch. Sie ist keine öffentliche Auftraggeberin i.S.d. § 99 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Die Vergabestelle weist auf diesen Umstand explizit hin, ein Bieter kann sich ggf. nicht darauf berufen, dass die Vergabestelle durch Einleitung des freiwilligen Verfahrens vorgegeben habe, einen öffentlichen Auftrag zu vergeben. Bieter haben daher keinen Anspruch auf Einhaltung von Vergabebestimmungen, die für öffentliche Auftraggeber gelten. Aus demselben Grunde wäre eine Nachprüfung des hiesigen Verfahrens vor einer Vergabekammer unstatthaft, obwohl die Vergabestelle vorliegend eine freiwillige europaweite Ausschreibung durchführt. Aufgrund dieses Hinweises wären sämtliche Kosten, die ggf. durch Einleitung eines demgemäß unstatthaften Nachprüfungsverfahrens vor einer Vergabekammer entstehen könnten, durch den Bieter zu tragen. Dennoch wird auf folgende Regelungen hingewiesen: Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Eine Rüge ist an die in Ziff. I.1 genannte Vergabestelle zu richten. Statthafter Rechtsbehelf ist gem. §§ 160 ff. GWB der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer Rheinland, Spruchkörper Köln. Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
• Bzgl. datenschutzrechtlicher Bestimmungen wird auf folgende Informationen wegen der Erhebung personenbezogener Daten nach Artikeln 13 und 14 Datenschutz-Grundverordnung (Verordnung (EU) 2016/679 vom 27. April 2016) verwiesen: Namen und Kontaktdaten des für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten Verantwortlichen: Klinikum Leverkusen Service GmbH Vertretungsberechtigter Geschäftsführer: Hans-Peter Zimmermann Paracelsusstraße 15 51375 Leverkusen Telefon 0214 13-0 Telefax 0214 13-2118 [gelöscht] Kontaktdaten der/des Datenschutzbeauftragten: Betrieblicher Datenschutzbeauftragter Klinikum Leverkusen gGmbH -Datenschutzbeauftragter Am Gesundheitspark 11 51375 Leverkusen Telefon 0214 13-2870 [gelöscht] Zweck und Rechtsgrundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten: a) Zweck der Verarbeitung: Durchführung eines Vergabeverfahrens. b) Rechtsgrundlage: Art. 6 Abs. 1 Buchstabe c i. V. m. § 6 Abs. 3 DSGVO Bewerber bzw. Bieter sind verpflichtet, die geforderten Angaben zu machen. Falls diese Angaben nicht gemacht werden, kann das Angebot/der Teilnahmeantrag nach den vergaberechtlichen Vorschriften vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen werden. Kriterien für Festlegung der Dauer der Speicherung personenbezogener Daten: Maßstab für die Dauer der Speicherung personenbezogener Daten sind die haushaltsrechtlichen Aufbewahrungsfristen. Empfänger von personenbezogenen Daten: Personenbezogene Daten dürfen an andere Personen oder Stellen weiter gegeben werden, wenn Sie dem zustimmt haben oder die Weitergabe gesetzlich zugelassen ist: Nach §§ 6 ff. Korruptionsbekämpfungsgesetz meldet die Vergabestelle der/dem im Land Nordrhein-Westfalen eingerichteten zentralen Informationsstelle/ Vergaberegister beim Ministerium der Finanzen des Landes NRW solche Bieter, die wegen schwerer Verfehlungen von der Teilnahme am Vergabeverfahren zeitlich befristet ausgeschlossen wurden oder bei denen wegen geringfügiger Verfehlungen auf einen Ausschluss verzichtet wurde. Die Vergabestelle fragt bei Aufträgen ab einer Höhe von 25.000 Euro ohne Umsatzsteuer bei der v. g. Informationsstelle an, ob hinsichtlich des Bieters, der den Zuschlag erhalten soll, Eintragungen im Vergaberegister vorliegen. Unterhalb von 25.000 Euro ohne Umsatzsteuer liegt die Anfrage im Ermessen der Vergabestelle. Nach § 19 Abs. 4 Mindestlohngesetz fordert die Vergabestelle bei Aufträgen ab einer Höhe von 30 000 Euro ohne Umsatzsteuer für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, vor der Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150a der Gewerbeordnung an. Bei allen Vergabeverfahren sind auf Verlangen der Bieter, die nicht für den Zuschlag berücksichtigt worden sind, die Merkmale und Vorteile des erfolgreichen Angebots sowie den Namen des erfolgreichen Bieters mitzuteilen. Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung personenbezogener Daten: Diese Rechte ergeben sich aus Artikel 15 bis 18 Datenschutz-Grundverordnung. Recht auf Auskunft: Es besteht ein Recht auf Auskunft der von der Vergabestelle verarbeiteten personenbezogenen Daten. Recht auf Berichtigung: Es besteht ein Recht auf Berichtigung, sofern die den Bewerber/Bieter betreffenden Angaben nicht (mehr) zutreffend sind. Unvollständige Daten können vervollständigt werden. Recht auf Löschung: Es besteht grundsätzlich ein Recht auf Löschung der personenbezogenen Daten. Der Anspruch hängt jedoch u. a. davon ab, ob die Daten noch zur Erfüllung der Aufgaben noch benötigt werden (s.a. Dauer der Speicherung). Recht auf Einschränkung der Verarbeitung: Es besteht ein Recht, eine Einschränkung der Verarbeitung der Daten des Bewerbers/Bieters zu verlangen, sofern nicht ein wichtiges öffentliches Interesse dem entgegensteht (z. B. wirtschaftliche Verwendung von Haushaltsmitteln). Recht auf Widerspruch: Es besteht das Recht, aus Gründen, die sich aus der besonderen Situation des Bewerbers/Bieters ergeben, der Verarbeitung der diesen betreffenden Daten zu widersprechen, sofern nicht ein überwiegendes öffentliches Interesse oder eine Rechtsvorschrift dem entgegensteht (z. B. Durchführung des Vergabeverfahrens). Beschwerderecht bei der Datenschutzaufsichtsbehörde: Die zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde im Land NRW ist: Die Landesbeauftragte für den Datenschutz NRW, Kavalleriestraße 2-4, 40213 Düsseldorf. Hierhin sind etwaige Beschwerden zu richten, sofern die Auskunft gebende Vergabestelle ihren Pflichten nicht oder nicht in vollem Umfang nachgekommen ist. Eine Informationspflicht bei der Erhebung personenbezogener Daten bei Dritten (bspw. Eignungsnachweise dritter Personen) besteht nach Artikel 14 Abs. 5 Buchstabe c) Datenschutz-Grundverordnung nicht, da die Datenerhebung im Rahmen des Vergabeverfahrens ausdrücklich geregelt ist und dort zum Schutz der Interessen der betroffenen Personen eine vertrauliche Behandlung der Daten vorgesehen ist.
• Bei der vorliegenden Ausschreibung müssen die Vorgaben des Tariftreue– und Vergabegesetzes NRW eingehalten werden. Aufgrund der mittlerweile erfolgten Änderung dieses Gesetzes ist nunmehr allein die Vereinbarung der Besonderen Vertragsbedingungen des Landes NRW zur Einhaltung des Tariftreue– und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (BVB TVgG NRW) vorgeschrieben.
• Fragen zur Ausschreibung und zu den Vergabeunterlagen sind ausschließlich über die Vergabeplattform zu stellen. Die Fragen der Bewerber werden auf gleichem Wege beantwortet und zudem in anonymisierter Form allen Bewerber über die Vergabeplattform zur Verfügung gestellt, sofern sie für das Verfahren relevant sind. Die den Bewerbern übermittelten Antworten werden Gegenstand der Vergabeunterlagen.
Alle Bewerber sollten sich frühestmöglich auf der Vergabeplattform registrieren, um ggf. weitere für das Verfahren maßgebliche Informationen zu erhalten, sie müssen sich registrieren, um einen Teilnahmeantrag einreichen zu können.
Die Registrierung ist kostenfrei. Wenn keine frühestmögliche Registrierung erfolgt, liegt es allein im Risikobereich des Bewerbers, falls er ggf. relevante Mitteilungen nicht oder nicht rechtzeitig erhalten sollte („Holschuld“).
Der Auftraggeber behält sich vor, nur solche Fragen zu beantworten, die spätestens 9 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmeantragsfrist bei der genannten Stelle eingehen. Fragen werden spätestens 6 Kalendertage vor Teilnahmeantragsfrist beantwortet, sofern die Vergabestelle im Rahmen ihres Ermessens nicht zu dem Schluss gelangt, dass eine kurzfristigere Beantwortung ohne Verlängerung der Teilnahmeantragsfrist möglich ist.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/
Statthafte Rechtsbehelfe wären theoretisch gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Eine Rüge ist an die Vergabestelle zu richten. Statthafter Rechtsbehelf wäre theoretisch gem. §§ 160 ff. GWB der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer Rheinland mit Sitz in Köln. Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).