Vergabe von Planungsleistungen für die Errichtung einer Klärschlammverwertungsanlage und maschinellen Schlammentwässerung in Köln Merkenich Teilprojekt 1: Planungsleistungen der Klärschlammverwertungsanlage und der maschinellen Schlammentwässerung Referenznummer der Bekanntmachung: 2023000009
Berichtigung
Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben
Dienstleistungen
(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2022/S 234-675976)
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 51109
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.klar.koeln
Abschnitt II: Gegenstand
Vergabe von Planungsleistungen für die Errichtung einer Klärschlammverwertungsanlage und maschinellen Schlammentwässerung in Köln Merkenich Teilprojekt 1: Planungsleistungen der Klärschlammverwertungsanlage und der maschinellen Schlammentwässerung
Die Verwertung und Beseitigung von Klärschlamm gehört zu den zentralen Aufgaben der Stadtentwässerungsbetriebe Köln, Anstalt des öffentlichen Rechts (kurz StEB Köln) und deren Kooperationspartnern.
Sie hat gemeinsam mit den Stadtwerken Köln, der Stadt Bonn und weiteren kommunalen Kläranlagenbetreibern eine Gesellschaft gegründet, die eine Klärschlammverbrennungsanlage in Köln-Merkenich planen, bauen und betreiben wird: die KLAR GmbH. Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung ist die KLAR GmbH (i. G.) gegründet, aber noch nicht in das Handelsregister eingetragen. Die KLAR GmbH (i. G.) ist Auftraggeberin in diesem Verfahren, d.h. der Vertrag bzw. die Verträge wird bzw. werden mit ihr geschlossen. Sie bedient sich zur Durchführung des Vergabeverfahrens der Vergabestelle der StEB Köln.
Im Industriegebiet Köln Merkenich auf dem Standort des vorhandenen Braunkohlekraftwerks wird die Anlage mit einer Kapazität von ca. 39.000 t/a TS (Trockensubstanz) geplant. Mit dem Baubeginn ist Ende 2025 zu rechnen, die Inbetriebnahme ist für 2029 vorgesehen.
Das Gesamtprojekt gliedert sich in 3 Teilprojekte, nämlich Teilprojekt 1: Planungsleistungen der Klärschlammverwertungsanlage und der maschinellen Schlammentwässerung,
Teilprojekt 2: Faulschlamm Druckleitung von KW Stammheim nach Merkenich Teilprojekt 3: Schlammentladeeinrichtung Hafen Köln Niehl II.
Gegenstand dieser Ausschreibung sind die Planungsleistungen für die Realisierung des Teilprojektes 1.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Abschnitt VII: Änderungen
Mindestanforderung an die Erfahrung des Bewerbers:
Der Bewerber hat seine besondere Erfahrung durch mindestens 3 Referenzen nachzuweisen:
Eine Referenz müssen Planungsleistungen, die die Planung von Klärschlammverwertungsanlage als Neubau oder Umbau im Bestand zum Gegenstand haben. Ein Umbau der Klärschlammverwertungsanlage im Bestand kommt als Referenz nur dann infrage, wenn der Umbau weitreichend und insbesondere unter der Verbrennungstechnik umgesetzt worden ist.
Die Baukosten der als Referenz vorgelegten Maßnahme muss je mindestens 10 Mio. € netto betragen haben (KG 300 und KG 400 im Sinne der DIN 276). Es müssen mindestens die Planungsleistungen für die Leistungsphasen 2- 8 i.S.d. § 43 HOAI erbracht worden sein. Es müssten ferner die Leistungen der örtlichen Bauüberwachung erbracht worden sein. Bei den Referenzen muss die Fertigstellung (d.h. Abschluss der Lph. 8, alternativ die Inbetriebnahme) nach dem 01.01.2017 erfolgt sein.
Eine Referenz müssen die Planung der technischen Ausrüstung von Klärschlammverwertungsanlage betreffen, die umfassen den Verbrennungsofen, die Abgasreinigungsanlagen sowie die Maschinen- und Anlagentechnik. Die Baukosten der als Referenz vorgelegten Maßnahme muss je mindestens 2 Millionen € betragen haben (KG 400 im Sinne der DIN 276).
Es müssen mindestens die Planungsleistungen für die Leistungsphasen 2- 8 i.S.d. § 55 HOAI erbracht worden sein. Bei den Referenzen muss die Fertigstellung (d.h. Abschluss der Lph. 8, alternativ die Inbetriebnahme) nach dem 01.01.2017 erfolgt sein.
Eine Referenz müssen die Planung der technischen Ausrüstung und zwar der EMSR und PLS von Klärschlammverwertungsanlage betreffen. Die Baukosten der als Referenz vorgelegten Maßnahme muss je mindestens 2 Millionen € betragen haben (KG 400 im Sinne der DIN 276).
Es müssen mindestens die Planungsleistungen für die Leistungsphasen 2- 8 i.S.d. § 55 HOAI erbracht worden sein. Bei den Referenzen muss die Fertigstellung (d.h. Abschluss der Lph. 8, alternativ die Inbetriebnahme) nach dem 01.01.2017 erfolgt sein.
Mindestanforderung an die Erfahrung des Bewerbers:
Der Bewerber hat seine besondere Erfahrung durch mindestens 3 Referenzen nachzuweisen:
Eine Referenz muss Planungsleistungen für die Planung einer Klärschlammverwertungsanlage als Neubau oder Umbau im Bestand zum Gegenstand haben. Ein Umbau der Klärschlammverwertungsanlage im Bestand kommt als Referenz nur dann infrage, wenn der Umbau weitreichend und insbesondere mit der Verbrennungstechnik umgesetzt worden ist.Die Baukosten der als Referenz vorgelegten Maßnahme müssen mindestens 10 Mio. € netto betragen haben (KG 300 und KG 400 im Sinne der DIN 276).
Eine Referenz muss die Planung der technischen Ausrüstung von Klärschlammverwertungsanlage betreffen, die umfassen: den Verbrennungsofen, die Abgasreinigungsanlagen sowie die Maschinen- und Anlagentechnik. Die Baukosten der als Referenz vorgelegten Maßnahme muss mindestens 2 Millionen € betragen haben (KG 400 im Sinne der DIN 276).
Eine Referenz muss die Planung der technischen Ausrüstung und zwar der EMSR und PLS von Klärschlammverwertungsanlage betreffen. Die Baukosten der als Referenz vorgelegten Maßnahme muss mindestens 2 Millionen € betragen haben (KG 400 im Sinne der DIN 276).
Für jede Referenz müssen mindestens die Planungsleistungen für die Leistungsphasen 2- 7 i.S.d. § 43 bzw. § 55 HOAI erbracht und mit der Leistungsphase 8 i.S.d. § 43 bzw. § 55 HOAI zumindest begonnen worden sein. Bei den Referenzen muss die Fertigstellung (d.h. Abschluss der Lph. 8, alternativ die Inbetriebnahme) nach dem 01.01.2012 erfolgt sein, alternativ muss sich die Referenz seit dem 01.01.2017 oder später in der Bauphase (d.h. laufende Lph. 8) befinden.
Für Referenzen, die sich in der laufenden Lph. 8 befinden, ist der Baufortschritt darzustellen. Empfehlungsschreiben der Referenzgeber, die eine Beurteilung der Zufriedenheit erlauben, sind wünschenswert.