Konzerninterne energiewirtschaftliche Dienstleistungen

Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Essen
NUTS-Code: DEA13 Essen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 45130
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.ruhrbahn.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: ÖPNV Unternehmen
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Verkehrswesen

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Konzerninterne energiewirtschaftliche Dienstleistungen

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
75131000 Dienstleistungen für die öffentliche Verwaltung
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Die Holding wird bei anfallenden energiewirtschaftlichen Fragestellungen innerhalb des Konzerns unterstützt

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: 830 800.00 EUR
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA13 Essen, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

Stadtgebiet Essen

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

1) Beratungsleistungen in Grundsatzfragen

2) Organisatorische und konzeptionelle Abwicklung von konzerninternen Vertragsunterlagen und Kundenmanagement Photovoltaik

3) Gebäudekonzept und Eignungsprüfung für die Installation von Photovoltaikanlagen

4) Begleitung bei konzerninternen Großmodernisierungen hinsichtlich Photovoltaik

5) Begleitung bei konzerninternen Bestandgebäuden hinsichtlich Photovoltaik

6) Organisatorische und konzeptionelle Abwicklung von konzerninternen Vorhaben im Bereich Ladeinfrastruktur

7) Organisatorische und konzeptionelle Abwicklung von konzerninternen Vorhaben im Bereich Strom- / Gaslieferung (Marktbeobachtung, Vertragsunterlagen, Kundenmanagement , Produktentwicklung, Vertragscontrolling)

8) Zählerwesen

9) Vertriebscontrolling

10) Straßenbeleuchtung

II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (für die unten aufgeführten Fälle)
  • Der Auftrag fällt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie
Erläuterung:

Die Auftraggeberin ist eine Gesellschaft im alleinigen Anteilseigentum der Stadt Essen und Inhouse-fähig gem. § 108 GWB. Sie übernimmt u.a. die Energieversorgung für die städtischen Liegenschaften und weitere mit der Stadt Essen verbundene Abnehmer. Die Stadtwerke Essen AG (nachfolgend „SWE“) ist eine mehrheitliche Tochtergesellschaft der Auftraggeberin und damit ein verbundenes Unternehmen i.S.d. § 138 Abs. 2 GWB. Die SWE erbringt Energieliefer- und Energieserviceleistungen für die Auftraggeberin, um die Versorgung insbesondere städtischer Liegenschaften zu gewährleisten. Die Auftraggeberin unterstützt in diesem Zusammenhang die Stadt Essen bei ihren Klimaschutzbemühungen als Grüne Hauptstadt Europas 2017 auf dem Weg zur klimaneutralen Großstadt. Die Auftraggeberin erhält zudem zahlreiche Shared Service-Leistungen in den Bereichen Finanz- und Rechnungswesen, Steuern, Personalverwaltung, Recht, Revision, Compliance und Datenschutz von der SWE.

Der vorliegende Auftrag dient dem Ausbau der klimagerechten und modernen Energieversorgung der Stadt Essen und der Beteiligten im Konzern Stadt. Als Auftragnehmerin kommt alleine die SWE in Betracht. Es ist daher ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb gem. § 13 Abs. 2 SektVO durchgeführt worden.

Die IT-Systeme der EVV und der SWE sind über den städtischen Eigenbetrieb ESH und die Nutzung gemeinsamer SAP-Komponenten u.a. im Bereich ISU, des Rechnungswesens oder des Controllings eng verzahnt. Jede Ausgliederung aus den Systemen – sofern technisch überhaupt möglich – würde zu einem hohen einmaligen finanziellen Aufwand führen und dem Grundsatz der wirtschaftlichen Beschaffung gem. § 97 Abs. 1 GWB zuwiderlaufen. Eine IT-Umstellung wäre für die Auftraggeberin zudem personell nicht abzubilden und würde daher weitere Kosten in Bezug auf Zukauf von Personal erfordern. Hinzu käme ein dauerhaft erhöhter laufender Aufwand, etwa im Rahmen der Jahresabschlussprüfungen durch den für beide Gesellschaften tätigen Wirtschaftsprüfer.

Die mit dem vorliegenden Auftrag zu erbringenden Leistungen sind sehr eng mit den bereits von der SWE erbrachten Energielieferungen und dem durch die SWE betreuten Energieliefermanagement verbunden. Eine Aufteilung auf mehrere Dienstleister würde die Leistungserbringung insgesamt gefährden, die auch weiterhin neben den genannten Klimazielen insbesondere einer sicheren Energieversorgung im Sinne des § 1 EnWG dient. Die Notfallentstörung ist über einen 365/7/24-Dienst der SWE sichergestellt. Durch die nun ausgeschriebenen Leistungsinhalte dürfen diese Anforderungen in keinem Fall vernachlässigt werden.

Berichte und Kundenauswertungen zur Leistungserweiterung oder verantwortlichen Begleitung eines Managementteams benötigen detaillierte Kenntnisse zu den Energieversorgungsleistungen der Auftraggeberin, über welche nur die SWE verfügt.

IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben

Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe

V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag der Zuschlagsentscheidung:
22/12/2022
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Essen
NUTS-Code: DEA13 Essen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 45128
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär wird ein KMU sein: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 830 800.00 EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist der Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:

1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor

Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht

innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach §

134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar

sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur

Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar

sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur

Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer

Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf

Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134

Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

Gemäß § 135 Abs. 3 GWB tritt die Unwirksamkeit eines Vertrags nach § 135 Abs. 1

Nr. 2 GWB nicht ein, wenn:

1) der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne

vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen

Union zulässig ist,

2) der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen

Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen,

und

3) der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen,

gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung,

abgeschlossen wurde.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
23/12/2022

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