Nichtoffener Planungswettbewerb „Zentrum“, Rosengarten
Wettbewerbsbekanntmachung
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rosengarten
NUTS-Code: DE11A Schwäbisch Hall
Postleitzahl: 74538
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.rosengarten.de/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70176 Stuttgart
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.reschl-stadtentwicklung.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
Postleitzahl: 70176
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.reschl-stadtentwicklung.de
Abschnitt II: Gegenstand
Nichtoffener Planungswettbewerb „Zentrum“, Rosengarten
Das derzeitige Gebäude Flurstraße 6, das bestehende weitgehend leerstehende Ladenzentrum, soll abgebrochen werden und durch das neue „Zentrum“, einen Neubau für Schule, Kindergarten, Jugend, Nachmittagsbetreuung (Verlässliche Grundschule, VGS) und Vereine ersetzt werden. Ein Neubau, der eine Vielzahl synergetischer Nutzungen vereint und zahlreiche von Veränderungs-/Erweiterungsbedarfe in der kommunalen Infrastruktur der Gemeinde befriedigt. Als „Vision“ für das zentral gelegene Grundstück steht die Idee im Vordergrund, ein innovatives, einladendes Gebäude zu erstellen, das als Leuchtturmprojekt die unmittelbare Nachbarschaft aufwertet, den Campus durch einen wichtigen Baustein ergänzt und für die kommunale Infrastruktur Maßstäbe setzt.
In einem konkurrierenden Verfahren mit mehreren fachlich geeigneten Teilnehmern möchte die Gemeinde Rosengarten die beste städtebauliche, architektonische, freiraumplanerische und funktionale Lösung für die zentral im Ortskern gelegene Bauaufgabe finden.
Der Realisierungsteil mit einer Fläche von rund 1.456 m2 umfasst das gesamte Grundstück Flurstraße 6 und angrenzende Bereiche; der Ideenteil mit einer Fläche von 8.143 m2 umfasst die angrenzenden Außenbereiche.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Dem Planungswettbewerb ist ein Teilnahmewettbewerb vorgeschaltet. Interessierte Büros bewerben sich um die Teilnahme mit Nachweis der geforderten Qualifikationen. Teilnahmeberechtigt im Planungswettbewerb sind die durch das Zugangsverfahren (Teilnahmewettbewerb) zugelassenen Teilnehmer.
Formale Zulassungsvoraussetzung zum Verfahren ist der Nachweis einer entsprechenden fachlichen Qualifikation als Architekt/-in. Der Auslober sieht es auf Grund der Aufgabenstellung als sinnvoll an, eine(n) Innenarchitekt/-in oder eine(n) Landschaftsarchitekt/-in zu beteiligen. Entsprechend qualifizierte Personen sind als zusätzliche Verfasser teilnahmeberechtigt. Bewerber-/Bietergemeinschaften sind zugelassen.
Weitere Zugangsvoraussetzungen sind:
- Vorlage von zwei vergleichbaren Referenzen (Kommunale Bauaufgabe, Honorarzone 4, vorzugsweise mit ähnlichen Nutzungen), mindestens ähnlicher Umfang (BGF) wie bei der vorliegenden Planungsaufgabe.
- Zusatzblatt zu einer Aufgabe mit besonderer innenräumlicher Qualität, auch als ergänzende Darstellung dieses Schwerpunkts für eines der beiden Referenzprojekte.
- Nachweis der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit: Nachweis eines Jahresumsatzes von mindestens [Betrag gelöscht] Euro, alternativ Nachweis der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung von mindestens 4 Mitarbeitern mit der geforderten fachlichen Qualifikation. Der/die Firmeninhaber(in) wird/werden mitgerechnet, unabhängig von deren Beschäftigungsverhältnis.
Arbeitsgemeinschaften werden wie die sich bewerbenden Büros gewertet und müssen gemeinsam die selben Voraussetzungen erfüllen, hinsichtlich der beruflichen Qualifikation (Architekt oder Innenarchitekt) muss jedes Büro der Arbeitsgemeinschaft mindestens eine der Qualifikationen abdecken.
Die Teilnehmer müssen aufgrund ihrer fachlichen Kompetenz und ihrer Referenzen aus vergleichbaren Projekten für das Verfahren geeignet sein.
Die Teilnehmeranzahl für den Planungswettbewerb ist auf 12 Teilnehmer beschränkt.
Die Bewerber werden an Hand der eingereichten Referenzen bewertet, hierfür ist es erforderlich, diese als Projektexposé mit aussagekräftigen Unterlagen vorzulegen. Folgende Kriterien werden geprüft und bewertet:
- Technische Qualität (0 bis 5 Punkte).
- Gestalterische Qualität (0 bis 5 Punkte).
- Schlüssige Ansätze der Nutzungsmischung (Typologie, Synergien) (0 bis 5 Punkte).
Als Teil der Kriterien für die Mindesteignung gilt eine Punktzahl von mindestens 10 Punkten. Soweit die Anzahl der Bewerber, die den Zugangsvoraussetzungen entsprechen und die Mindesteignung erfüllen, die festgelegte Höchstzahl von 12 überschreitet, entscheidet das Los.
Formale Zulassungsvoraussetzung zum Verfahren ist der Nachweis einer entsprechenden fachlichen Qualifikation als Architekt/-in. Der Auslober sieht es auf Grund der Aufgabenstellung als sinnvoll an, eine(n) Innenarchitekt/-in oder eine(n) Landschaftsarchitekt/-in zu beteiligen. Entsprechend qualifizierte Personen sind als zusätzliche Verfasser teilnahmeberechtigt. Bewerber-/Bietergemeinschaften sin
Abschnitt IV: Verfahren
Das Preisgericht wird ihr Urteil auf Grundlage der Qualität der Arbeiten bilden und hierbei nachfolgenden Bewertungsrahmen zugrunde legen. Die Reihenfolge der Aufstellung stellt keine Rangfolge der Wichtigkeit der Kriterien dar.
- Formalleistungen (Leistungs- und Programmerfüllung),
- Entwurfskonzept (Verteilung der Nutzungen, Ausnutzung des Grundstücks) und Leitidee,
- Freiraumkonzept (Freianlagen im Realisierungsteil, Ideenteil)
- Architektonisches Konzept (äußeres Erscheinungsbild, Grundrissgestaltung),
- Innenarchitektonisches Konzept, Detailqualität
- Angemessenheit für die formulierten Anforderungen, bautechnische Qualität, Flexibilität des Gebäudes,
- die Einhaltung des Raumprogrammes (Mehr/-oder Minderflächen werden ausgewiesen)
- Wirtschaftlichkeit,
- Nachhaltigkeit.
Die Ausloberin setzt ein Preisgeld von [Betrag gelöscht] Euro aus. Vorgesehen ist die nachfolgende, Aufteilung:
1. Preis: [Betrag gelöscht] Euro
2. Preis: [Betrag gelöscht] Euro
3. Preis: [Betrag gelöscht] Euro
Anerkennungen: [Betrag gelöscht] Euro
Das Preisgericht kann einstimmig die Verteilung des Preisgeldes und die Anzahl der Preise und Anerkennungen ändern, ebenso die Prämierung von Realisierungs- und Ideenteil.
Alle Beträge inkl. Umsatzsteuer. Als Zahlungsvoraussetzung haben die Preisträger bzw. Verfasser der Arbeiten mit Anerkennung eine ordentliche Rechnung über den entsprechenden Betrag an die Ausloberin zu stellen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rosengarten
Postleitzahl: 74538
Land: Deutschland