Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
I.1)Name und AdressenOffizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code:
DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie StadtPostleitzahl: 40237
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n): Hauptadresse:
http://www.mpie.de I.4)Art des öffentlichen AuftraggebersAndere: Forschungseinrichtung
I.5)Haupttätigkeit(en)Andere Tätigkeit: Grundlagenforschung
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Wartungs- und Servicevertrag
II.1.2)CPV-Code Hauptteil50410000 Reparatur und Wartung von Mess-, Prüf- und Kontrollgeräten
II.1.3)Art des AuftragsDienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Vergabe eines Wartungs- und Servicevertrages für Atomsonden
II.1.6)Angaben zu den LosenAufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)Wert ohne MwSt.: 1 829 604.00 EUR
II.2)Beschreibung
II.2.3)ErfüllungsortNUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Vergabe eines Wartungs- und Servicevertrages für 3 Atomsonden über einen Zeitraum vomn 5 Jahren.
II.2.5)ZuschlagskriterienQualitätskriterium - Name: Technische Leistungsfähigkeit / Gewichtung: 99
Kostenkriterium - Name: Preisstabilität / Gewichtung: 1
II.2.11)Angaben zu OptionenOptionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen UnionDer Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)VerfahrensartAuftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (für die unten aufgeführten Fälle)
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Erläuterung:
Wartungs- und Serviceleistungen an den hochkomplexen Atomsonden können nur vom Gerätehersteller erbracht
werden, da das technische Wissen um die Geräte und die erforderlichen Ersatzteile nur beim Hersteller
vorhanden sind.
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation
Bezeichnung des Auftrags:
Wartungs- und Servicevertrag Atomsonden
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:22/12/2022
V.2.2)Angaben zu den AngebotenAnzahl der eingegangenen Angebote: 1
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurdeOffizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Unterschleißheim
NUTS-Code: DE21H München, Landkreis
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)Gesamtwert des Auftrags/Loses: 1 829 604.00 EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/NachprüfungsverfahrenOffizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40474
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von RechtsbehelfenGenaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr.4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung (per Fax oder auf elektronischem Weg) der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung (§ 134 Abs. 1 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße unverzüglich nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Bewerbungs- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Nr. 1-3 GWB).
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:23/12/2022