Sanierung und Erweiterung Realschule Gaggenau Referenznummer der Bekanntmachung: 1879_ELT
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Gaggenau
NUTS-Code: DE124 Rastatt
Postleitzahl: 76571
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.gaggenau.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Freiburg im Breisgau
NUTS-Code: DE131 Freiburg im Breisgau, Stadtkreis
Postleitzahl: 79108
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://architekturbuero-thiele.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Sanierung und Erweiterung Realschule Gaggenau
Die Stadt Gaggenau plant die Sanierung und Erweiterung der mit dem Prädikat Naturpark-Schule ausgezeichneten Realschule Gaggenau im Stadtteil Bad Rotenfels.
Aufgrund der komplexen Fragestellung und um die bestmögliche städtebauliche, architektonische und freiraum-planerische Lösung zu finden, wurde ein kombinierter städtebaulicher Ideen- und hochbaulicher Realisierungswettbewerbs durchgeführt.
Das Wettbewerbsverfahren wurde mit der Preisgerichtssitzung am 24. Juni 2022 abgeschlossen. Aus dem Verfahren ist das Architekturbüro K9 Architekten GmbH mit Faktorgrün Landschaftsarchitekten, beide Freiburg, als Sieger hervorgegangen. Der Gemeinderat hat zwischenzeitlich das Büro K9 Architekten GmbH mit den weiteren Planungsleistungen der Gebäudeplanung nach § 34 HOAI beauftragt.
Zur weiteren Umsetzung der Baumaßnahme auf Grundlage des vorliegenden Wettbewerbs- bzw. Vorentwurfsplanung sind nun weitere Planungsleistungen erforderlich
76571 Bad Rotenfels
Fachplanungsleistungen Technische Ausrüstung / Elektro gemäß §§ 53 ff HOAI, Anlagengruppen 4, 5, 6 und 8 (Starkstromanlagen, fernmelde- und informationstechnische Anlagen, Gebäudeauto-mation), Leistungsphasen 1 bis 3 sowie 5 bis 8 gemäß § 55 HOAI (volles Leistungsbild), Leistungs-phase 9 optional.
Besondere und zusätzliche Leistungen sind derzeit nicht bekannt.
Für die Vergabephase sollen mind. 3 und max. 4 Bieter ausgewählt werden. Die Auswahl der Bieter erfolgt aufgrund der Rangfolge der erreichten Punkte der Gesamtbewertung (absteigende Rangfolge). Bei Bewerbern mit gleicher Punktzahl entscheidet das Los.
Die Auftraggeberin behält sich eine abschnitts- und stufenweise Beauftragung der einzelnen Leistungsphasen vor.
Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung aller Leistungsphasen besteht nicht.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Teilnahmeberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die die geforderten fachlichen Anforderungen erfüllen.
Fachliche Anforderungen / Berufsbezeichnung:
Abschluss als Dipl.-Ing., Master, Bachelor oder Techniker im Bereich Technische Ausrüstung / Fachrichtung Elektro oder gleichwertige Qualifikation
Bei natürlichen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn sie gemäß Rechtsvorschrift ihres Herkunftsstaates berechtigt sind, am Tage der Bekanntmachung die o. g. Berufsbezeichnung zu führen. Ist in dem Herkunftsstaat des Bewerbers die Berufsbezeichnung nicht gesetzlich geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung gemäß der Richtlinie 2005/36/EG und 2013/55 EU– „Berufsanerkennungsrichtlinie“ – gewährleis-tet ist.
Bei juristischen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn zu ihrem satzungsgemäßen Ge-schäftszweck Planungsleistungen gehören, die der anstehenden Planungsaufgabe entsprechen, und wenn der bevollmächtigte Vertreter der juristischen Person die fachlichen Anforderungen erfüllt, die an natürliche Perso-nen gestellt werden.
Bewerbergemeinschaften natürlicher und juristischer Personen sind ebenfalls teilnahmeberechtigt, wenn jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft teilnahmeberechtigt ist.
Jahreshonorarumsatz (EUR netto): durchschnittlicher Jahresumsatz der letzten 3 Geschäftsjahre der Leistungen, die mit den zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind:
< 0,2 Mio.: 1 Punkt
> 0,2 bis 0,5 Mio.: 3 Punkte
> 0,5 Mio.: 5 Punkte.
Gemeinsam mit dem Bereich "technische Leistungsfähigkeit" müssen insgesamt mindestens 6 Punkte erreicht werden.
Technische Leistungsfähigkeit:
Anzahl der fachtechnisch qualifizierten Mitarbeiter (MA mit Abschluss Dipl.-Ing., Master, Bachelor, Techniker im Bereich Technische Ausrüstung/Elektro oder gleichwertige Qualifikation), durchschnittliche Anzahl der fachtechnisch qualifizierten Mitarbeiter der letzten 3 Geschäftsjahre:
bis 2 MA: 1 Punkt
3 bis 4 MA: 3 Punkte
über 4 MA: 5 Punkte
Berufliche Leistungsfähigkeit / Referenzen:
Folgende Einzelkriterien müssen die Referenzprojekte der Kategorien A bis C erfüllen:
- mind. 5 aufeinanderfolgende, selbst erbrachte Leistungspha-sen der Leistungsphasen 1 bis 9 nach § 55 HOAI; LPH 4 kann übersprungen werden
- Einordnung mindestens Honorarzone II n. HOAI
- Baukosten KG 440,450, 460 und 480: mind. 150 TEUR netto
- Angabe BGF (mindestens 750 m2)
- Übergabe an den Nutzer nach dem 01.01.2012 bis 31.12.2022
- Angabe Bauherr/Auftraggeber (Anschrift, Ansprechpartner)
Zusätzlich zu erfüllende Kriterien sind untenstehen bei den einzelnen Katagorien aufgeführt:
Referenzprojekt Kategorie A: Neubau oder Umbau/Sanierung Schul-, Institutsgebäude oder Bildungsbau (vergleichbares Projekt)
1 Projekt: 5 Punkte, 2 Projekte: 10 Punkte (max. 10 Pkte.)
Referenzprojekt Kategorie B: Neubau oder Umbau/Sanierung allg. mit öffentlichem Auftraggeber
1 Projekt: 4 Punkte, 2 Projekte: 8 Punkte (max. 8 Pkte.)
Referenzprojekt Kategorie C: Umbau/Sanierung Büro- und Verwaltungsgebäude
1 Projekt: 3 Punkte, 2 Projekte: 6 Punkte (max. 6 Pkte.)
Referenzprojekt Kategorie D: Neubau oder Umbau/Sanierung allg. –Nicht Wohngebäude-
1 Projekt: 2 Punkte, 2 Projekte: 4 Punkte (max. 4 Pkte.)
Bei den Referenzprojekten muss es sich um unterschiedliche Projekte handeln.
Zur Anerkennung als Referenzprojekt muss das Projekt jeweils alle geforderten Kriterien erfüllen. Wird ein Kriterium nicht erfüllt, kann das Projekt nicht als Referenzprojekt anerkannt werden. Eine Abstufung der Punktevergabe je nach Umfang der erfüllten Einzelkriterien erfolgt nicht..
Technische Leistungsfähigkeit:: Gemeinsam mit dem Bereich "wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit" müssen insgesamt mindestens 6 Punkte erreicht werden.
Berufliche Leistungsfähigkeit / Referenzen: Die zu erreichende Mindestpunktzahl beträgt 14 Punkte.
Teilnahmeberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die die geforderten fachlichen Anforderungen erfüllen.
Fachliche Anforderungen / Berufsbezeichnung:
Abschluss als Dipl.-Ing., Master, Bachelor oder Techniker im Bereich Technische Ausrüstung / Fachrichtung Elektro oder gleichwertige Qualifikation
Bei natürlichen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn sie gemäß Rechtsvorschrift ihres Herkunftsstaates berechtigt sind, am Tage der Bekanntmachung die o. g. Berufsbezeichnung zu führen. Ist in dem Herkunftsstaat des Bewerbers die Berufsbezeichnung nicht gesetzlich geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung gemäß der Richtlinie 2005/36/EG und 2013/55 EU– „Berufsanerkennungsrichtlinie“ – gewährleis-tet ist.
Bei juristischen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn zu ihrem satzungsgemäßen Ge-schäftszweck Planungsleistungen gehören, die der anstehenden Planungsaufgabe entsprechen, und wenn der bevollmächtigte Vertreter der juristischen Person die fachlichen Anforderungen erfüllt, die an natürliche Perso-nen gestellt werden.
Bewerbergemeinschaften natürlicher und juristischer Personen sind ebenfalls teilnahmeberechtigt, wenn jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft teilnahmeberechtigt ist.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Teilnahmeantrag (Bewerbung) in elektronischer Form:
Für die elektronische Einreichung des Teilnahmeantrags ist die Registrierung im B_I eVergabeSystem erforderlich. Informationen zu den Registrierungsmöglichkeiten sind zu finden unter:
https://bi-medien.de/ausschreibungsdienste.
Kommunikation:
Anfragen zum Verfahren können elektronisch über die B_I eVergabe (www.bi-medien.de) gestellt werden.
Zugang zur elektronischen Kommunikation und zur Bewerbung in elektronischer Form als registrierter Nutzer der B_I eVergabe über den Menüpunkt - Meine Vergaben - unter dem B_I code D449243677 im Bereich - Mitteilungen - bzw. - Bewerbung -.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe (Baden)
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/abt1/ref15/
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
§ 160 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der
Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.