Vertragsänderung für die Änderung des Rahmenvertrags EASA.2022.FC10 – „D4S – Platform für große Datenmengen – Überleitung zur Entwicklungsphase“ Referenznummer der Bekanntmachung: EASA.2022.FC10.AM.01

Bekanntmachung einer Änderung

Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit

Rechtsgrundlage:
Verordnung (EU, Euratom) Nr. 2018/1046

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Cologne
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 50668
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.easa.europa.eu/the-agency

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Vertragsänderung für die Änderung des Rahmenvertrags EASA.2022.FC10 – „D4S – Platform für große Datenmengen – Überleitung zur Entwicklungsphase“

Referenznummer der Bekanntmachung: EASA.2022.FC10.AM.01
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
48000000 Softwarepaket und Informationssysteme
48200000 Softwarepaket für Vernetzung, Internet und Intranet
48800000 Informationssysteme und Server
72100000 Hardwareberatung
72200000 Softwareprogrammierung und -beratung
72250000 Systemdienstleistungen und Unterstützungsdienste
72260000 Dienstleistungen in Verbindung mit Software
72300000 Datendienste
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE Deutschland
Hauptort der Ausführung:

Innerhalb der EU.

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrags:

Der Konsum von Cloud-Diensten im Rahmen des aktuellen Rahmenvertrags war höher als ursprünglich erwartet, und die Anfang 2023 durchzuführenden Übergabeaktivitäten werden zu einem zusätzlichen Konsum von Cloud-Diensten im zweiten Teil des Überleitungsrahmenvertrags führen.

Es wurde für notwendig gehalten, den Vertrag durch Erhöhung des ursprünglichen Höchstbetrags des Rahmenvertrags zu ändern, um die Geschäftskontinuität bis zum Start des Big Data-Anbieters für die D4S DEV-Phase sowie eine ordnungsgemäße Übergabe der während des Konzeptnachweises festgelegten Tätigkeiten und Vermögenswerte zu ermöglichen.

II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession
Laufzeit in Monaten: 12
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein

Abschnitt IV: Verfahren

IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Bekanntmachung einer Auftragsvergabe in Bezug auf diesen Auftrag
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 085-228602

Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe

Auftrags-Nr.: EASA.2022.FC10
Bezeichnung des Auftrags:

D4S – Plattform für Big Data – Überleitung zur Entwicklungsphase

V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag des Abschlusses des Vertrags/der Entscheidung über die Konzessionsvergabe:
07/12/2022
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag/Die Konzession wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: London
NUTS-Code: UKI London
Land: Vereinigtes Königreich
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (zum Zeitpunkt des Abschlusses des Auftrags;ohne MwSt.)
Gesamtwert der Beschaffung: 150 000.00 EUR

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Luxembourg
Postleitzahl: L-2925
Land: Luxemburg
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +352 4303-1
Fax: +3[gelöscht]
Internet-Adresse: http://curia.europa.eu
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Innerhalb von 2 Monaten nach der Mitteilung können bei der unter Ziffer VI.4.1 genannten Stelle Rechtsmittel eingelegt werden. Bemerkungen zum Vergabeverfahren können an den unter Ziffer I.1) angegebenen öffentlichen Auftraggeber übermittelt werden. Bei Verdacht auf Missstände in der Verwaltungstätigkeit kann beim Europäischen Bürgerbeauftragten eine Beschwerde eingereicht werden, und zwar innerhalb von zwei Jahren ab dem Zeitpunkt der Kenntnisnahme der Tatsachen, auf denen die Beschwerde beruht (siehe http://www.ombudsman.europa.eu). Eine solche Beschwerde bewirkt weder die Aussetzung der Frist noch den Beginn eines neuen Zeitraums für die Einlegung von Rechtsbehelfen.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
16/12/2022

Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession

VII.1)Beschreibung der Beschaffung nach den Änderungen
VII.1.1)CPV-Code Hauptteil
72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
VII.1.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
VII.1.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE Deutschland
Hauptort der Ausführung:

Innerhalb der EU.

VII.1.4)Beschreibung der Beschaffung:

Siehe oben/unten.

VII.1.5)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession
Laufzeit in Monaten: 12
VII.1.6)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 450 000.00 EUR
VII.1.7)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: London
NUTS-Code: UKI London
Land: Vereinigtes Königreich
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: nein
VII.2)Angaben zu den Änderungen
VII.2.1)Beschreibung der Änderungen
Art und Umfang der Änderungen (mit Angabe möglicher früherer Vertragsänderungen):

Art. 172 Absatz 2 der Haushaltsordnung ermöglicht eine Änderung eines Rahmenvertrags ohne Vergabeverfahren in den in Absatz 3 vorgesehenen Fällen. und sofern die Änderung den Gegenstand des Rahmenvertrags nicht ändert. Die Änderung weicht nicht vom Gegenstand des Rahmenvertrags ab, d. h. von Big-Data-Plattformen und zugehörigen Cloud-Diensten, die zur Erhaltung der bis zum Übergang zur DEV-Phase eingerichteten Vermögenswerte beitragen.

Fälle, (a) und (b) unter Abs. 3 gelten:

(b):

i) „Der Änderungsbedarf wurde durch Umstände verursacht, die ein sorgfältiger öffentlicher Auftraggeber nicht vorhersehen konnte“: Das Volumen der technischen Tätigkeiten auf der Plattform im 1. Teil des Brückenzeitraums war aufgrund der Intensität der Übergangsphase des D4S-Programms und der höheren Aktivität der EASA-Experten auf der Plattform höher als erwartet, um sicherzustellen, dass die Kerntätigkeiten der EASA weiterhin über den 1. Teil des Brückenzeitraums durchgeführt werden können.

Folglich war der Konsum von Cloud-Diensten höher als erwartet, und das verbleibende Volumen wird nicht ausreichen, um das Ende des Brückenzeitraums abzudecken.

ii) „eine Preiserhöhung darf 50 % des ursprünglichen Auftragswerts nicht übersteigen“: Die Erhöhung bleibt innerhalb des angegebenen Grenzwerts von 50 %.

(a):

(i) „zusätzliche Dienstleistungen [...], die sich als notwendig erwiesen haben und in der ursprünglichen Auftragsvergabe nicht enthalten waren“: Auf der Grundlage der Analyse des Umfangs und der Art der in die nächste Phase zu übertragenden Vermögenswerte sowie der Neubewertung der erforderlichen Aktivitäten zur Vorbereitung der Übergabe und des Transfers auf die neue Plattform werden im Rahmen des Rahmenvertrags spezifische Dienstleistungen erforderlich sein, die ursprünglich nicht vorgesehen waren.

ii) siehe unten.

iii) „eine Änderung des Auftragnehmers würde für den öffentlichen Auftraggeber zu erheblichen Doppelkosten führen“: Insbesondere würde der Start eines neuen Anbieters zu einer erheblichen Kostensteigerung führen. Darüber hinaus wäre es kaum machbar, dies im vorgesehenen Zeitrahmen zu realisieren.

iv) „ein Preiserhöhung [...] darf 50 % des ursprünglichen Auftragswerts nicht übersteigen“: siehe oben.

VII.2.2)Gründe für die Änderung
Notwendigkeit zusätzlicher Bauarbeiten, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer/Konzessionär (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/25/EU)
Beschreibung der wirtschaftlichen oder technischen Gründe und der Unannehmlichkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten, durch die ein Auftragnehmerwechsel verhindert wird:

Siehe Abschnitt VII.2.1) und: ii) „eine Änderung des Auftragnehmers kann aus technischen Gründen, die mit der Austauschbarkeit oder den Interoperabilitätsanforderungen mit bestehenden Geräten, Dienstleistungen oder Installationen verbunden sind, nicht vorgenommen werden“: Aus Gründen des Umfangs der Daten, vertraglicher und Datenschutzaspekte kann die Big Data-Plattform nur von dem derzeitigen Anbieter betrieben und lizenziert werden. Darüber hinaus spielen die zwischen dem Auftragnehmer und den Dateninhabern unterzeichneten Datenschutzvereinbarungen eine Schlüsselrolle für das D4S-Programm, und Interessenträger können nicht ohne erheblichen (zeitlichen) Aufwand ersetzt werden. Es wurden Alternativen zum Ansatz untersucht, aber es wurde keine vernünftige Alternative gefunden. Nach dem Verlust der Geschäftskontinuität auf Seiten der EASA würde die Aufgabe des Aspekts „Datenverarbeitung“ die Fähigkeit der EASA, auf Informationen über Sicherheitsinformationen zuzugreifen, ernsthaft einschränken. Schließlich die Unmöglichkeit, D4S-Kapazitäten im Laufe der Zeit für die EG zu erhalten und aufrechtzuhalten, und die Plattform für die EU-Mitgliedstaaten nachzuweisen, um diese zu vermeiden.

VII.2.3)Preiserhöhung
Aktualisierter Gesamtauftragswert vor den Änderungen (unter Berücksichtigung möglicher früherer Vertragsänderungen und Preisanpassungen sowie im Falle der Richtlinie 2014/23/EU der durchschnittlichen Inflation im betreffenden Mitgliedstaat)
Wert ohne MwSt.: 300 000.00 EUR
Gesamtauftragswert nach den Änderungen
Wert ohne MwSt.: 450 000.00 EUR

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