Vertragsänderung für die Änderung des Rahmenvertrags EASA.2022.FC10 – „D4S – Platform für große Datenmengen – Überleitung zur Entwicklungsphase“ Referenznummer der Bekanntmachung: EASA.2022.FC10.AM.01
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Cologne
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 50668
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.easa.europa.eu/the-agency
Abschnitt II: Gegenstand
Vertragsänderung für die Änderung des Rahmenvertrags EASA.2022.FC10 – „D4S – Platform für große Datenmengen – Überleitung zur Entwicklungsphase“
Innerhalb der EU.
Der Konsum von Cloud-Diensten im Rahmen des aktuellen Rahmenvertrags war höher als ursprünglich erwartet, und die Anfang 2023 durchzuführenden Übergabeaktivitäten werden zu einem zusätzlichen Konsum von Cloud-Diensten im zweiten Teil des Überleitungsrahmenvertrags führen.
Es wurde für notwendig gehalten, den Vertrag durch Erhöhung des ursprünglichen Höchstbetrags des Rahmenvertrags zu ändern, um die Geschäftskontinuität bis zum Start des Big Data-Anbieters für die D4S DEV-Phase sowie eine ordnungsgemäße Übergabe der während des Konzeptnachweises festgelegten Tätigkeiten und Vermögenswerte zu ermöglichen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
D4S – Plattform für Big Data – Überleitung zur Entwicklungsphase
Ort: London
NUTS-Code: UKI London
Land: Vereinigtes Königreich
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Luxembourg
Postleitzahl: L-2925
Land: Luxemburg
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +352 4303-1
Fax: +3[gelöscht]
Internet-Adresse: http://curia.europa.eu
Innerhalb von 2 Monaten nach der Mitteilung können bei der unter Ziffer VI.4.1 genannten Stelle Rechtsmittel eingelegt werden. Bemerkungen zum Vergabeverfahren können an den unter Ziffer I.1) angegebenen öffentlichen Auftraggeber übermittelt werden. Bei Verdacht auf Missstände in der Verwaltungstätigkeit kann beim Europäischen Bürgerbeauftragten eine Beschwerde eingereicht werden, und zwar innerhalb von zwei Jahren ab dem Zeitpunkt der Kenntnisnahme der Tatsachen, auf denen die Beschwerde beruht (siehe http://www.ombudsman.europa.eu). Eine solche Beschwerde bewirkt weder die Aussetzung der Frist noch den Beginn eines neuen Zeitraums für die Einlegung von Rechtsbehelfen.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Innerhalb der EU.
Siehe oben/unten.
Ort: London
NUTS-Code: UKI London
Land: Vereinigtes Königreich
Art. 172 Absatz 2 der Haushaltsordnung ermöglicht eine Änderung eines Rahmenvertrags ohne Vergabeverfahren in den in Absatz 3 vorgesehenen Fällen. und sofern die Änderung den Gegenstand des Rahmenvertrags nicht ändert. Die Änderung weicht nicht vom Gegenstand des Rahmenvertrags ab, d. h. von Big-Data-Plattformen und zugehörigen Cloud-Diensten, die zur Erhaltung der bis zum Übergang zur DEV-Phase eingerichteten Vermögenswerte beitragen.
Fälle, (a) und (b) unter Abs. 3 gelten:
(b):
i) „Der Änderungsbedarf wurde durch Umstände verursacht, die ein sorgfältiger öffentlicher Auftraggeber nicht vorhersehen konnte“: Das Volumen der technischen Tätigkeiten auf der Plattform im 1. Teil des Brückenzeitraums war aufgrund der Intensität der Übergangsphase des D4S-Programms und der höheren Aktivität der EASA-Experten auf der Plattform höher als erwartet, um sicherzustellen, dass die Kerntätigkeiten der EASA weiterhin über den 1. Teil des Brückenzeitraums durchgeführt werden können.
Folglich war der Konsum von Cloud-Diensten höher als erwartet, und das verbleibende Volumen wird nicht ausreichen, um das Ende des Brückenzeitraums abzudecken.
ii) „eine Preiserhöhung darf 50 % des ursprünglichen Auftragswerts nicht übersteigen“: Die Erhöhung bleibt innerhalb des angegebenen Grenzwerts von 50 %.
(a):
(i) „zusätzliche Dienstleistungen [...], die sich als notwendig erwiesen haben und in der ursprünglichen Auftragsvergabe nicht enthalten waren“: Auf der Grundlage der Analyse des Umfangs und der Art der in die nächste Phase zu übertragenden Vermögenswerte sowie der Neubewertung der erforderlichen Aktivitäten zur Vorbereitung der Übergabe und des Transfers auf die neue Plattform werden im Rahmen des Rahmenvertrags spezifische Dienstleistungen erforderlich sein, die ursprünglich nicht vorgesehen waren.
ii) siehe unten.
iii) „eine Änderung des Auftragnehmers würde für den öffentlichen Auftraggeber zu erheblichen Doppelkosten führen“: Insbesondere würde der Start eines neuen Anbieters zu einer erheblichen Kostensteigerung führen. Darüber hinaus wäre es kaum machbar, dies im vorgesehenen Zeitrahmen zu realisieren.
iv) „ein Preiserhöhung [...] darf 50 % des ursprünglichen Auftragswerts nicht übersteigen“: siehe oben.
Siehe Abschnitt VII.2.1) und: ii) „eine Änderung des Auftragnehmers kann aus technischen Gründen, die mit der Austauschbarkeit oder den Interoperabilitätsanforderungen mit bestehenden Geräten, Dienstleistungen oder Installationen verbunden sind, nicht vorgenommen werden“: Aus Gründen des Umfangs der Daten, vertraglicher und Datenschutzaspekte kann die Big Data-Plattform nur von dem derzeitigen Anbieter betrieben und lizenziert werden. Darüber hinaus spielen die zwischen dem Auftragnehmer und den Dateninhabern unterzeichneten Datenschutzvereinbarungen eine Schlüsselrolle für das D4S-Programm, und Interessenträger können nicht ohne erheblichen (zeitlichen) Aufwand ersetzt werden. Es wurden Alternativen zum Ansatz untersucht, aber es wurde keine vernünftige Alternative gefunden. Nach dem Verlust der Geschäftskontinuität auf Seiten der EASA würde die Aufgabe des Aspekts „Datenverarbeitung“ die Fähigkeit der EASA, auf Informationen über Sicherheitsinformationen zuzugreifen, ernsthaft einschränken. Schließlich die Unmöglichkeit, D4S-Kapazitäten im Laufe der Zeit für die EG zu erhalten und aufrechtzuhalten, und die Plattform für die EU-Mitgliedstaaten nachzuweisen, um diese zu vermeiden.