Unterrichtsstunden § 6 WeiterbildungsG NRW Referenznummer der Bekanntmachung: 6030-07-12 Öffnung Stadt Düren 01/2022
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düren
NUTS-Code: DEA26 Düren
Postleitzahl: 52349
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.dueren.de
Abschnitt II: Gegenstand
Unterrichtsstunden § 6 WeiterbildungsG NRW
Ausschreibungsgegenstand ist die Erbringung von Unterrichtsleistungen für § 6-Lehrgänge und -Prüfungen zum Erwerb nachträglicher schulischer Bildungsabschlüsse nach dem Weiterbildungsgesetz NRW in der Volkshochschule Rur-Eifel.
Weiterführende Angaben können der kostenfrei zur Verfügung gestellten Projektbeschreibung entnommen werden.
Der vom Auftragnehmer durchzuführende Unterricht (bzw. die vom Auftragnehmer durchzuführenden Lehrgänge) bereitet die Schülerinnen und Schüler (SuS) auf staatlich anerkannte Abschlüsse vor. Zu diesen Abschlüssen zählen
- der Erste Schulabschluss (ESA),
- der Erweiterte Erste Schulabschluss (EESA) sowie
- der Mittlere Schulabschluss (MSA).
Sämtliche Schulfächer, die für das Erreichen der vorgenannten Abschlüsse notwendig sind und den SuS zur Verfügung stehen müssen, müssen vom Auftragnehmer abgedeckt und angeboten werden.
In den letzten Jahren waren im Durchschnitt ca. 4.000 Unterrichtsstunden (à 45 Minuten) pro Schuljahr zu erbringen. Der konkrete Umfang hängt von der Anzahl der SuS ab und kann nicht genau beziffert werden. Die vorgenannte Größenordnung von 4.000 Unterrichtsstunden aus den letzten Jahren dient allein zur Kenntnisnahme der Bewerber. Es besteht im Falle der Bezuschlagung kein Anspruch auf Abruf von Leistungen in diesem Umfang.
Die zur Erlangung der vorgenannten Abschlüssen notwendigen Abschlussprüfungen sind von dem vom Auftragnehmer bereitgestellten Lehrpersonal teilweise selbst zu konzipieren, durchzuführen und zu korrigieren.
Der Unterricht / die Lehrgänge dürfen ausschließlich von solchem Lehrpersonal durchgeführt werden, die von der Bezirksregierung genehmigt worden sind.
Die SuS benötigen Kontinuität. Daher ist es zwingend erforderlich, dass die Lehrenden die SuS über den gesamten Schulzeitraum begleiten. Aufgrund der oftmals besonderen Lebensläufe übernehmen die Lehrkräfte zusätzlich die Funktion einer Vertrauensperson. Eine hohe personelle Fluktuation ist daher kritisch und zu verhindern.
Die Grundlaufzeit des Auftrags beträgt 1 Jahr. Diese Grundlaufzeit kann durch mehrere Verlängerungsoptionen zugunsten der Stadt Düren um insgesamt 5 weitere Jahre verlängert werden, sodass die maximale Laufzeit 6 Jahre beträgt.
Gehen mehr als 3 Teilnahmeanträge ein, die jeweils sämtliche Anforderungen erfüllen, bedarf es einer Auswahl, welche 3 Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert werden. Die Auswahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, erfolgt allein nach der mit dem Teilnahmeantrag nachgewiesenen Referenzlage. Ein Austausch benannter Referenzen ist nicht möglich. Bewertet werden die eingereichten Referenzen über möglichst vergleichbare Leistungen. Entscheidend ist die Vergleichbarkeit im Hinblick auf die ausgeschriebene Leistung. Auf die Anzahl der Referenzen kommt es nicht an. Es werden nur Referenzen bewertet, die die in der Bekanntmachung unter Ziff. III.1.3 genannten Anforderungen erfüllen. Im Falle einer identischen Vergleichbarkeit erfolgt die Auswahl mittels Los.
Siehe Vergabeunterlagen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Bewerber/ jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft hat zur Beurteilung der persönlichen Lage mit dem Teilnahmeantrag im Rahmen eines vom Auftraggeber vorgegebenen Teilnahmeantrags folgende Angaben/Unterlagen einzureichen:
1) Unternehmensdarstellung / Firmenprofil;
2) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen i. S. d. §§ 123 und 124 GWB; der Auftraggeber behält sich vor, bei Zweifeln an der Richtigkeit der Eigenklärungen Fremdbescheinigungen über das Nichtvorliegen der vorgenannten Ausschlussgründe nachzufordern;
3) Erklärung zur Umsetzung von Art. 5k VO (EU) 833/2014;
Der Bewerber/ jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft hat zur Beurteilung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit mit dem Teilnahmeantrag im Rahmen eines vom Auftraggeber vorgegebenen Bewerbungsbogens folgende Angaben vorzulegen:
1) Erklärung über den Gesamtumsatz (netto) in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2019, 2020, 2021)
2) Erklärung über das Vorliegen einer Betriebshaftpflichtversicherung bzw. Erklärung über die Bereitschaft, im Falle der Bezuschlagung eine Betriebshaftpflichtversicherung abzuschließen. Der Auftraggeber behält sich vor, einen vom Versicherungsunternehmen ausgestellten gültigen Nachweis über das Bestehen der Betriebshaftpflichtversicherung bzw. über die Bereitschaft des Versicherungsunternehmens, im Falle der Bezuschlagung eine Betriebshaftpflichtversicherung abzuschließen, zu verlangen.
Zu 1): Der Netto-Gesamtumsatz muss in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jeweils mindestens 50.000 EUR (netto) betragen haben.
Zu 2): Erklärung über das Vorliegen einer Betriebshaftpflichtversicherung bzw. Erklärung über die Bereitschaft, im Falle der Bezuschlagung eine Betriebshaftpflichtversicherung abzuschließen. Der Auftraggeber behält sich vor, einen vom Versicherungsunternehmen ausgestellten gültigen Nachweis über das Bestehen der Betriebshaftpflichtversicherung bzw. über die Bereitschaft des Versicherungsunternehmens, im Falle der Bezuschlagung eine Betriebshaftpflichtversicherung abzuschließen, zu verlangen.
Der Bewerber/ jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft hat zur Beurteilung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit mit dem Teilnahmeantrag im Rahmen eines vom Auftraggeber vorgegebenen Bewerbungsbogens folgende Angaben vorzulegen:
1) Angaben zur Anzahl der Beschäftigten in den letzten drei Kalenderjahren (2020, 2021, 2022) (umgerechnet auf Vollzeitstellen)
2) Erklärung zu Referenzen über vergleichbare Leistungen mit Projektbezeichnung sowie Angaben zum Auftragnehmer, zum Auftraggeber, dazu, ob Referenz die Durchführung von Unterricht oder Lehrgängen zum Gegenstand hat, die auf den Hauptschulabschluss (10. Klasse) bzw. den Erweiterten Ersten Schulabschluss und zugleich den Realschulabschluss/die Fachoberschulreife bzw. den Mittleren Schulabschluss vorbereitet haben; ferner dazu, ob die Durchführung des Unterrichts / der Lehrgänge mindestens über drei aufeinanderfolgende Kalender- oder Schuljahre erfolgte, Angaben zum Ausführungszeitraum, Angaben zum Umfang der Unterrichts-/Lehrgangsstunden (à 45 Minuten) pro Jahr; Angaben dazu, ob der erbrachte Unterricht / die erbrachten Lehrgänge unmittelbar auf die (Abschluss-)Prüfung zur Erlangung staatlich anerkannter Abschlüsse vorbereitet haben und diese Abschlussprüfung eigenständig durch Personal des Bewerbers durchgeführt wurden; Beschreibung der Leistung
Zu 2): Bewerber müssen mindestens 1 Referenz benennen, die jeweils sämtliche der folgenden Mindestanforderungen erfüllen muss:
- Referenz muss die Durchführung von Unterricht oder Lehrgängen zum Gegenstand haben, die auf
den Hauptschulabschluss (10. Klasse) bzw. den Erweiterten Ersten Schulabschluss
und
den Realschulabschluss/die Fachoberschulreife bzw. den mittleren Schulabschluss
vorbereitet haben.
- Die Durchführung des Unterrichts / der Lehrgänge muss mindestens über drei ganze, aufeinanderfolgende Kalenderjahre oder über drei ganze aufeinanderfolgende Schuljahre erfolgt sein.
- Referenzleistung muss spätestens seit 12/2019 erbracht worden sein. Dabei reicht es aus, wenn ein Teil der Leistungserbringung seit 12/2019 erfolgt ist.
- Im Rahmen der Referenz sind Unterrichts-/Lehrgangsstunden in einem Umfang von mindestens 500 Unterrichts-/Lehrgangsstunden (à 45 Minuten) pro Jahr erbracht worden.
- Der erbrachte Unterricht / die erbrachten Lehrgänge haben unmittelbar auf die (Abschluss-)Prüfung zur Erlangung staatlich anerkannter Abschlüsse vorbereitet und diese Abschlussprüfung wurde eigenständig durch Personal des Bewerbers durchgeführt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Es wird darauf hingewiesen, dass allein der Inhalt der vorliegenden europaweiten Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der EU maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlich wird und der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig, verändert oder mit weiteren Angaben wiedergegeben wird.
2) Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch auf dem Vergabeportal des Wirtschaftsstandorts Aachen zur Verfügung gestellt. Die Beantwortung von Fragen zum Verfahren sowie sämtliche Kommunikation zwischen den Beteiligten und der Vergabestelle erfolgt ausschließlich über das o.g. Vergabeportal. Beteiligte sind daher im eigenen Interesse gehalten, die dort für diese eingerichteten Postfächer regelmäßig auf neue Informationen der Vergabestelle zu kontrollieren; hierzu wird eine Registrierung empfohlen.
3) Für die Einreichung von Teilnahmeanträgen/Angeboten sind die bereitgestellten Vordrucke zu verwenden. Die Vordrucke sowie die weiteren Unterlagen zum Verfahren können über das o.g. Vergabeportal abgerufen werden.
4) Teilnahmeanträge/Angebote können nur elektronisch über das Bietertool im Projektraum eingereicht werden.
Bekanntmachungs-ID: CXQ1YYQY3FH
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.