Gefahrstoffsanierung Rathaus Benrath Referenznummer der Bekanntmachung: DUS-2022-1013
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40227
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.duesseldorf.de
Abschnitt II: Gegenstand
Gefahrstoffsanierung Rathaus Benrath
Gefahrstoffsanierung und nicht-konstruktiver Rückbau
Düsseldorf
Gefahrstoffsanierung und nicht-konstruktive Rückbauarbeiten im denkmalgeschützten Rathaus Düsseldorf-Benrath der Stadt Düsseldorf:
Gegenstand des Auftrages ist die Erstellung des technischen Sanierungsschutzes sowie alle Tätigkeiten an Schad- und Gefahrstoffen gemäß TRGS 505, TRGS 519, TRGS 521, TRGS 524 und TRGS 557. Weiterhin erfolgt eine Entkernung des Untergeschosses Gebäudes bis zum Rohbau sowie Teilsanierungen im Bestand im EG, OG und DG des Gebäudes.
Allgemeine Merkmale der baulichen Anlage und Umfang der Leistung - Demontage und Entsorgung von:
2.300 m² Weichbodenbeläge,
90 m² Parkettboden,
150 m² nichtragende Innenwände aus Mauerwerk,
500 m² Estriche,
350 m Rohrleitungen,
100 St Heizkörper,
250 m² KMF-haltige Rasterdecken,
300 m Rohrleitungen mit KMF-Dämmung,
4.200 m² asbesthaltiger Putz an Decken und Wänden,
500 m² asbesthaltige Rabitzdecken,
200 m² asbesthaltige Weichbodenbeläge,
500 m² PAK-haltige Korkschrottplatten,
500 m² Bitumen-/Teerpappen,
100 m Rohrleitung mit PAK-haltigem Anstrich,
Grob- und Feinreinigung gemäß TRGS 519/TRGS 521 von 2.500 m² Grundfläche,
Erstellung von 450 m² Staubschutzwänden,
Erstellung von 1.600 m² Staubschutzabdeckungen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Gewerbeanmeldung,
- Eintragung in das Berufsregister (Handwerksrolle oder bei EU vergleichbar),
- Eigenerklärung zur Einhaltung von Arbeitsschutzvorschriften durch den Auftragnehmer (Lg 419).
- Gesamtumsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind,
- Nachweis einer bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung (nicht älter als 1 Jahr):
Haftpflichtversicherung 2.000.000 Euro für Personen-/Sach- und Vermögensschäden und 2.000.000 Euro für Umweltschäden, jeweils zweifach maximiert pro Jahr.
Haftungsausschlüsse wegen Schäden, die auf Asbest, asbesthaltige Substanzen oder asbesthaltige Erzeugnisse, Künstliche Mineralfasern, Schwermetalle, Polycyclische Aromatische Kohlenwasserstoffe, Polychlorierte Biphenyle zurückzuführen sind, sind nicht zulässig!,
- Nachweise zur Beitragsentrichtung zur gesetzlichen Sozialversicherung
(Berufsgenossenschaft, Krankenkasse- nicht älter als 1 Jahr),
- Urkalkulation,
- Preisermittlung Bund (221/222).
Betriebshaftpflicht: Alle geforderten Angaben sind vom Bewerber bzw. der Bietergemeinschaft und allen Nachunternehmern zu machen.
- Nachweis von Referenzen über vergleichbare Leistungen unter Angabe von Projektname, Zeitraum, Umfang, Auftraggeber, Ansprechperson und Telefonnummer: Angabe von Referenzen über zwei abgeschlossene Schadstoffsanierungen in denkmalgeschützen Gebäuden in den letzten fünf Jahren (Referenzangabe gemäß oder analog VHB Formblatt 444),
- Aufstellung der Leistungen, die an Nachunternehmer vergeben werden sollen,
- Anzahl der durchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte der drei letzten abgeschlossenen Geschäftsjahre, getrennt nach Berufsgruppen:
Angaben 1.1: Personalstand der jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte im Bereich der Schad-/ Gefahrstoffsanierung in baulichen und technischen Anlagen (keine Altlasten-/Bodensanierungen) in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, pro Jahr einzeln ausgewiesen,
Angaben 1.2: Personalstand der jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte im Bereich Abbruch- und Rückbau von baulichen und technischen Anlagen (keine Altlasten-/Bodensanierungen) in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, pro Jahr einzeln ausgewiesen,
Angaben 2: Zulassung nach Gefahrstoff-Verordnung für Tätigkeiten an schwach gebundenem Asbest,
Angaben 3.1: Nachweis über Beschäftigte mit Sachkundenachweis TRGS 519 Anlage 3,
Angaben 3.2: Nachweis über Beschäftigte mit Sachkundenachweis TRGS 519 Anlage 4,
Angaben 4: Nachweis über Beschäftigte mit Sachkundenachweis BGR 128/TRGS 524,
Angaben 5: Nachweis über Beschäftigte mit arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen gemäß den Grundsätzen G1.2, G2, G26, G40,
- Aufstellung des für die Leitung und Aufsicht vorgesehenen technischen Personals.
Referenzen und Mitarbeiter: Alle geforderten Angaben sind vom Bewerber bzw. der Bietergemeinschaft und allen Nachunternehmern zu machen.
Folgende Sicherheitsleistung wird vereinbart:
Sicherheit für die Vertragserfüllung in Höhe von 3% der Auftragssumme (brutto), sofern die Auftragssumme mindestens 250.000 Euro (ohne Umsatzsteuer) beträgt.
Sicherheit für die Gewährleistungsansprüche (Mängelansprüche) in Höhe von 3% der Abrechnungssumme (einschließlich erteilter Nachträge) (brutto).
Abschnitt IV: Verfahren
Rechtsamt - Zentrale VergabestelleWilli-Becker-Allee 1040227 Düsseldorf
Bieterinnen und Bieter sind bei der Angebotseröffnung nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bezreg-koeln.nrw.de
Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage ab Kenntnis des Verstoßes, der zur Unwirksamkeit des Vertrages führt, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss oder im Falle der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union 30 Kalendertage nach dieser Veröffentlichung.
Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungs-verfahrens unzulässig, soweit
- der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.