Projektsteuerung PLZ Überlingen Referenznummer der Bekanntmachung: 18/206 PLZ Überlingen
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Überlingen
NUTS-Code: DE147 Bodenseekreis
Postleitzahl: 88662
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.ueberlingen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Projektsteuerung PLZ Überlingen
Projektsteuerungsleistungen für den Neubau eines Pflegezentrums in Überlingen
Überlingen
Mit diesem Auftrag werden die Projektsteuerungsleistungen nach AHO-Heft Nr. 9 (2022) vergeben für:
Neubau eines Pflegezentrums auf dem nördlichen Flurstück 1737 im Neubaugebiet "Südlich Härlen", 1. Bauabschnitt.
Weitere Einzelheiten finden sich in der Leistungsbeschreibung.
Verlängerung, soweit nach dem Projektablauf (Verzögerung der Planungs- und Bauphasen) erforderlich.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Eigenerklärungen zu §§ 123 und 124 GWB (Ausschlussgründe) und zum Verbote der Beteiligung russischer Unternehmen gem. Formularsammlung
2. Auszug aus dem einschlägigen Register nicht älter als 6 Monate (seit Veröffentlichung der Bekanntmachung im EU-Amtsblatt) für das Unternehmen und - sofern vorgesehen - Mitglieder der Bietergemeinschaft sowie Nachunternehmen, die im Wege der Eignungsleihe eingesetzt werden sollen, jeweils soweit entsprechende gesetzliche Registerpflichten bestehen.
3. Nachweis einer abgeschlossenen Ausbildung in der Fachrichtung Architektur/ Bauingenieur-wesen (Bachelor, Diplom) oder abgeschlossene Ausbildung als Bautechniker oder vergleichbare Qualifikationen.
Nachweis: Zertifizierter Projektsteuerer/Projektmamanager für das Bauwesen (z.B. DVPzert) oder vergleichbare Qualifikation
Nachweis: Lehrgänge/Fortbildungen im Bereich Projektsteuerung/Projektmanagement in den Jahren 2017-2022 (Fortbildungsdauer insgesamt mindestens 5 Tage).
Ist die Berufsbezeichnung im jeweiligen Heimatstaat gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen als Architekt/Bauingenieur, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder einen sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung der Richtlinie 2013/55/EU entspricht.
Juristische Personen sind berechtigt, wenn für die Durchführung der Aufgabe ein verantwortlicher Bearbeiter benannt werden kann, der die vorstehenden Voraussetzungen erfüllt. Die Anforderungen sind auch durch eine Bietergemeinschaft nachzuweisen. Mindestens ein Mitglied muss diese Anforderung erfüllen.
Der Nachweis ist zu erbringen durch Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung (Kopie). Die Anforderungen sind auch durch eine Bewerbergemeinschaft nachzuweisen. Mindestens ein Mitglied muss diese Anforderung erfüllen.
1. Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre gemäß Formularsammlung..
Durchschnittlicher Mindestumsatz in den letzten Kalenderjahren 2019-2021: [Betrag gelöscht] EUR netto.
2. Nachweis bestehender Haftpflichtversicherung (in Kopie) mit einer Mindesthöhe
- für Personen- und Sachschäden: [Betrag gelöscht] EUR,
- für Vermögensschäden: [Betrag gelöscht] EUR.
Die vorstehend genannten Deckungsbeträge müssen pro Versicherungsjahr mindestens 2 Mal zur Verfügung stehen.
Bei Bietergemeinschaften ist der Versicherungsnachweis für jedes Mitglied zu führen.
Im Falle einer geringeren Deckung ist zunächst eine Eigenerklärung ausreichend, dass im Auftragsfall die Deckungssumme entsprechend erhöht werden kann und auf Anforderung eine entsprechende Bestätigung der Versicherung vorgelegt wird.
1. Eigenerklärung über mindestens 3 Referenzen der im Wesentlichen in den letzten 8 abgeschlossenen Kalenderjahren erbrachten vergleichbaren Projektsteuerungs- und -managementleistungen im Bereich Neubauten von stationären Wohn- und Pflegeeinrichtungen oder vergleichbare modulierte Wohnungsbauten unter Angabe von Art und Aufgabe der Leistungen und der betroffenen Gebäude/Anlagen gem. Formularsammlung.
Mindestens ein Projekt muss aus dem kommunalen/öffentlichen Sektor mit Ausschreibungsrelevanz stammen oder ein gefördertes Projekt mit vergleichbaren Ausschreibungspflichten sein.
Als vergleichbar gelten Referenzen,
- mit einer Brutto-Grundfläche gemäß DIN 277-1:2016-01 des Referenzprojekts von mindestens 3.000 qm BGF. Brutto-Grundfläche in diesem Sinne sind nur solche Brutto-Grundflächen, die vom Auftragsumfang des Bewerbers erfasst sind;
- wenn bezüglich jeder Referenz mindestens 3 Projektstufen und Handlungsbereiche gem. § 2 AHO* oder vergleichbar erbracht worden sind;
Jede/r Projektstufe/Handlungsbereich (1-5) muss mindestens einmal abgeleistet worden sein.
Bei Bewerbergemeinschaften muss die Referenz durch ein Mitglied der Gemeinschaft (d.h. nicht durch jedes einzelne Mitglied) erbracht worden sein.
Es handelt sich um Mindestvoraussetzungen. Werden diese vom Bewerber nicht erfüllt oder nachgewiesen, wird der Teilnahmeantrag/das Angebot ausgeschlossen.
* Leistungs- und Honorarordnung Projektmanagement in der Bau- und Immobilienwirtschaft, herausgegeben vom Ausschuss der Verbände und Kammern der Ingenieure und Architekten für die Honorarordnung e. V. (AHO-Schriftenreihe Nr. 9, 5. Auflage, Stand: März 2020), bzw. gem. der jeweiligen Bestimmung der vorherigen Fassungen des Leistungsbildes Projektsteuerung gem. AHO-Schriftenreihe Nr. 9.
2. Eigenerklärung, dass der Bewerber über die erforderliche technische Ausrüstung zur Ausführung der Leistung verfügt (gem. Formularsammlung).
Mit dem Angebot ist die Verpflichtungserklärung / Eigenerklärung zur Tariftreue und Mindestentlohnung für Bau- und Dienstleistungen nach den Vorgaben des Tariftreue- und Mindestlohngesetzes für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (Landestariftreue- und Mindestlohngesetz - LTMG) gem. Formularsammlung abzugeben.
Die für die Vertragsdurchführung vorgesehene Projektleiter und der stellvertretenden Projektleiter sind (erst) im Angebot verbindlich namentlich zu benennen. Der benannte Projektleiter und der benannte stellvertretende Projektleiter müssen im Auftragsfall in der Auftragsdurchführung zwingend zum Einsatz kommen und die Aufgaben der Projektleitung übernehmen. Aufgaben der Projektleitung sind u. a. die Leitung der Bauherrn-Jour Fixe, die Leitung der Planer-Jour Fixe, das jederzeitige und das vollständige eingearbeitet sein in alle Themen und Leistungsbereiche und die verantwortliche und - auch kapazitativ - hauptsächliche Erbringung der vertragsgegenständlichen Leistungen in eigener Person. Ein Wechsel des benannten Projektleiters und des benannten stellvertretenden Projektleiters ist nur mit Zustimmung des Auftraggebers unter Aufrechterhaltung des Qualifikationsniveaus zulässig.
Der benannte Projektleiter und der benannte stellvertretende Projektleiter müssen zudem über die berufliche Qualifikation eines abgeschlossenen Fachhochschul- oder Hochschulstudiums (Dipl.-Ing., Master oder Bachelor im Bereich Bauingenieurwesen, Wirtschaftsingenieurwesen, Architektur, Immobilienwirtschaft o.Ä.) und über mindestens 5 Jahre Berufserfahrung im Bauwesen, sowie mindestens 2 Jahre Berufserfahrung im Geschäftsbereich Projektsteuerung/Projektmanagement verfügen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der veröffentlichte Vertragsentwurf wird Gegenstand der Verhandlungen sein. Er enthält keine Mindestanforderungen im Sinne des § 17 Abs. 13 VgV.
Die Unternehmen haben die Vergabeunterlagen unverzüglich nach Erhalt auf Vollständigkeit, etwaige Unklarheiten oder Fehler zu überprüfen. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Unternehmens unvollständige, unklare oder fehlerhafte Regelungen oder werfen sie Fragen auf, die die Erstellung einzureichender Unterlagen beeinflussen können, so hat das Unternehmen den Auftraggeber über die Vergabeplattform unverzüglich, jedoch spätestens 10 Kalendertage vor Ablauf der Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge darauf hinzuweisen bzw. um entsprechende Auskunft zu bitten.
Der Auftraggeber kann von der Beantwortung von Fragen absehen, die nach diesem Zeitpunkt gestellt werden. Er wird die erforderlichen Auskünfte spätestens 6 Tage vor dem Ablauf der Teilnahmefrist erteilen (§ 20 Abs. 3 Nr. 1 VgV).
Soweit ein Unternehmen rechtliche Bedenken gegen die gewählte Verfahrensart, die Ausgestaltung des Verfahrens oder gegen Inhalte dieser Bewerbungsbedingungen sowie die Vergabeunterlagen hat, wird auf die geltenden Rügeobliegenheiten nach § 160 Abs. 2 GWB verwiesen (siehe hierzu die Hinweise und die Belehrungen unter VI.4 der EU-Auftragsbekanntmachung).
Bekanntmachungs-ID: CXP4YME6RST
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/Abt1/Ref15/Seiten/default.aspx
Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. - soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind - bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden(§160 Abs. 3 S. 1 Nrn. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Stadt, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/Abt1/Ref15/Seiten/default.aspx