Rahmenvereinbarung über die Lieferung von geländegängigen PKW oder Geländewagen für den Landesbetrieb Wald und Holz Nordrhein-Westfalen Referenznummer der Bekanntmachung: 2022/17/004
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
NUTS-Code: DEA33 Münster, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.wald-und-holz.nrw.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung über die Lieferung von geländegängigen PKW oder Geländewagen für den Landesbetrieb Wald und Holz Nordrhein-Westfalen
Der Landesbetrieb Wald und Holz Nordrhein-Westfalen beabsichtigt, im Zuge des vorliegenden Verfahrens, den Auftrag über die Lieferung von geländegängigen PKW oder Geländewagen an einen Auftragnehmer zu vergeben.
Die Rahmenvereinbarung wird zwischen dem Auftragnehmer und Wald und Holz NRW abgeschlossen. Die Oberfinanzdirektion NRW wird zu einem geringen Anteil ebenfalls aus dieser Vereinbarung (über den Landesbetrieb) abrufen.
Detaillierte Angaben zur Leistungserbringung sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
48147 Münster Der Landesbetrieb Wald und Holz Nordrhein-Westfalen sowie die Oberfinanzdirektion NRW haben unter Anderem Standorte (Zentrale) in Münster. Die Fahrzeuge werden jedoch landesweit (innerhalb NRW) benötigt.
Die Auslieferung bzw. Abholung der Fahrzeuge soll nur über ein oder zwei Vertragshändler/Standorte in Nordrhein-Westfalen erfolgen. Bedeutet: es müssen seitens Auftragnehmer ein, bzw. maximal zwei Standorte in Nordrhein-Westfalen für die Abholung von allen Fahrzeugen durch den Auftraggeber fixiert und benannt werden. Eine Abholung von Fahrzeugen von darüberhinausgehenden Standorten ist nicht möglich.
Der Landesbetrieb Wald und Holz Nordrhein-Westfalen benötigt für seinen forstlichen Außendienst für 15 Regionalforstämter, für das Nationalparkforstamt Eifel und für die Zentrale zweiachsige, geschlossene geländegängige PKW oder Geländewagen (keine
Pick Up), die käuflich erworben werden sollen.
Zusätzlich benötigt die Oberfinanzdirektion NRW voraussichtlich pro Jahr 3 Fahrzeuge.
Die Zuschlagskriterien lauten wie folgt:
70 % Preis (Anschaffungs- und Lebenszykluskosten)
20 % Gebrauchseigenschaften
10 % Service und Wartung
Detaillierte Angaben zu Art und Umfang, den Anforderungen sowie den Zuschlagskriterien sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Zweiachsige, geschlossene geländegängige PKW oder Geländewagen (keine Pick Up) werden bei Wald und Holz NRW nicht regelmäßig ausgetauscht oder neu beschafft. Als Kalkulationsgrundlage für aktuelle Ausschreibung werden folgende Beschaffungszahlen zur Verfügung gestellt:
2017: 34 Fahrzeuge
2018: 35 Fahrzeuge
2019: 38 Fahrzeuge
2020: 28 Fahrzeuge
2021: 31 Fahrzeuge
2022: 32 Fahrzeuge
Diese Angaben dienen lediglich als Hilfestellung für eine mögliche Preiskalkulation. Der Leistungsumfang für aktuelle Ausschreibung richtet sich nach dem anfallenden Bedarf in den Jahren 2023, 2024 und ggf. 2025.
Die tatsächlich zu beschaffenden Fahrzeuge können daher in ihrer Menge nicht konkret benannt und garantiert werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe Hans Witteler GmbH & Co. KG
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Brilon
NUTS-Code: DEA57 Hochsauerlandkreis
Postleitzahl: 59929
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXS7YY3YWPM8Z1KP
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Etwaige Vergabeverstöße sind durch den Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme zu rügen.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach Mitteilung durch den Auftraggeber, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland