Rahmenvertrag für den Bezug von Monitoring-Software im Bereich zMainframe Referenznummer der Bekanntmachung: Z42-2022-0106
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53175
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]6200
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.itzbund.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag für den Bezug von Monitoring-Software im Bereich zMainframe
Ziel der Ausschreibung ist es, die Überwachung des IBM zMainframes mit Hilfe von weiteren Software-Komponenten (Monitoren) sicherzustellen, damit ein störungsfreier Betrieb für die Ver-fahren der Bundesfinanzverwaltung gewährleistet werden kann.
Die Leistung bezieht sich auf die Überlassung von Standardsoftware sowie Pflege.
Die Monitore sollen die Komponenten z/OS, CICS und db2 auf z/OS komfortabel überwachen.
370 MSU Monitor für CICS
553 MSU Monitor für db2
866 MSU Monitor für zOS
Einmalig um 12 weitere Monate
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
EA 5 - Die finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Bieters ist nach seiner Eigenerklärung in der Anlage "Anschreiben und Bietererklärung" gegeben.
EA 6 - Die finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Bieters - auch über den Zeitraum der geplanten Auftragsabwicklung - ist nach den vorgelegten Unterlagen und sonstigen vorliegenden Informationen nicht zu bezweifeln.
EA 7
Dem Angebot ist eine Unternehmensdarstellung des bietenden Unternehmens beizufügen, aus der das Leistungsspektrum sowie der Tätigkeitsschwerpunkt des Unternehmens hervorgehen. Darüber hinaus werden in der Unternehmensdarstellung Ausführungen zur technischen Ausrüstung und Maßnahmen zur Qualitätssicherung sowie der Ausstattung des Unternehmens zur Ausführung des Auftrages erwartet.
Bei Bietergemeinschaften und/oder bei der Beteiligung von Nachunternehmen muss die vorgesehene Aufgabenteilung der beteiligten Unternehmen beschrieben werden und für jedes sich beteiligende Unternehmen eine Unternehmensdarstellung eingereicht werden.
Die Unternehmensdarstellung muss es dem Auftraggeber ermöglichen, ein umfassendes Bild des Bieters bzw. der Bietergemeinschaft zu gewinnen und ist eine der Grundlagen zur Feststellung der Eignung. Aus der Unternehmensdarstellung muss hervorgehen, dass der Bieter im Hinblick auf die ausgeführten Aspekte bzgl. der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit zur Leistungserbringung geeignet ist.
Die Darstellung ist auf zwei DIN A4 Seiten, 11 Pkt.-Schriftgröße, einfacher Zeilenabstand (je Unternehmensdarstellung) zu beschränken.
EA 8
Der Bieter hat, sofern er nicht selbst der Hersteller der Software ist, im Rahmen der Angebotseinreichung den Nachweis zu erbringen, dass er/sein Unternehmen über eine gültige Unternehmenspartnerschaft/Zertifizierung mit dem Hersteller der angebotenen Software mindestens mit dem zweithöchsten bei diesem Hersteller möglichen Status verfügt. Bietet der Hersteller eine Abstufung der Zertifikate nach Bronze, Silber, Gold und Platin, muss also mindestens ein Gold-Status nachgewiesen werden.
Die Einreichung eines geeigneten Nachweises, aus der die o.g. Partnerschaft/Zertifizierung hervor-geht, ist zwingend erforderlich.
EA 9
Der Bieter hat im Rahmen der Angebotseinreichung den Nachweis zu erbringen, dass er über aus-reichende Erfahrung und Kenntnisse verfügt, um die geplante Leistungserbringung ordnungsgemäß und zuverlässig erbringen zu können.
Zur Darlegung der vorhandenen Erfahrung des Bieters auf dem Gebiet sollen die Rahmendaten von fünf bereits erbrachten, in Umfang und Art vergleichbaren Projekten dargelegt werden.
Eine Referenz gilt dann als vergleichbar, wenn sie den Leistungsgegenstand "Einführung einer Monitoringsoftware mit den in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Kriterien" aufweist.
Der Projektabschluss der zum Nachweis herangezogenen Referenzprojekte darf nicht länger als 5 Jahre zurückliegen (ab Datum der Veröffentlichung dieses Vergabeverfahrens). Zum Nachweis ist das Formblatt "Unternehmensreferenzbogen" in entsprechender Anzahl zu nutzen
EA 10
Kenntnisse der deutschen Sprache
Der Bieter bestätigt, dass die im Falle einer Zuschlagserteilung eingesetzten Personen mindestens über Kenntnisse der deutschen Sprache auf dem Niveau B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens verfügen.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen.