Rahmenvertrag Antibiotika Referenznummer der Bekanntmachung: B 19.16 - 0952/21/VV : 1
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53119
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]0
Fax: [gelöscht]740
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bescha.bund.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag Antibiotika
Rahmenvereinbarung Antibiotika
Los 1 RV Antibiotika
Lieferung an verschiedene Dienststellen der abrufberechtigten Behörden innerhalb der Bundesrepublik Deutschland.
Im Rahmen der ergänzenden Sanitätsmaterialbevorratung (§ 23 ZSKG) für den Zivil- und Katastrophenschutz werden zur Therapie und Prophylaxe bakterieller Infektionen Antibiotika mit breitem Wirkungsspektrum beschafft.
Es handelt sich um Ciprofloxacin als Filmtablette. Der Wirkstoffgehalt je Tablette beträgt 500 mg und die Tabletten besitzen eine Bruchrille zum gleichmäßigen Teilen der Tabletten. Als Primär-verpackung sind Blisterstreifen zu verwenden. Jede Sekundärverpackung enthält 20 Tabletten. Die angebotenen Tabletten müssen in Deutschland verkehrs- und verschreibungsfähig sein.
Die Lieferung kann an verschiedene Lieferorte in der Bundesrepublik Deutschland erfolgen. Für die Lieferungen gilt die Lieferklausel "DAP benanntet Lieferort Incoterms® 2020"; zusätzlich ist das Transportfahrzeug am angegebenen Lieferort zu entladen.
Es wird je Los eine Rahmenvereinbarungen (RV) geschlossen aus denen das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) abrufen. Des Weiteren ist das Beschaffungsamt des BMI abrufberechtigt. Die RV haben eine Laufzeit von zwei Jahren und verlängern sich ggf. zweimal um ein Jahr auf maximal vier Jahre.
In diesem Verfahren werden zwei gleichgroße Mengenlose vergeben.
Los 1: Ciprofloxacin-Filmtabletten 500 mg, Mindestabnahmemenge 1.190.000 Tabletten (entspricht 59.500 Packungen)
Eine Höchstmenge für das Los ist festgelegt. Die Höchstmengen sind jedoch als "VS - Nur für den Dienstgebrauch" als Verschlusssache eingestuft und werden
geeigneten Teilnehmern nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs zur Verfügung gestellt. Siehe diesbzgl. auch die Ausführungen weiter unten in der Ziffer VI.3).
Die Auftragnehmerin hat keinen Anspruch auf Abrufe aus dieser Rahmenvereinbarung über die Mindestabnahmemenge hinaus.
Jeder Abruf aus erfolgt zu ungefähr gleich großen Teilen aus beiden Rahmenvereinbarungen.
Bieter können ein Angebot für ein Los oder beide Lose einreichen (keine Loslimitierung). Ein Zuschlag wird jedoch grundsätzlich nur auf ein Los erteilt (Zuschlagslimitierung).
Sofern die Höchstmenge durch die Bestellungen nicht erreicht
wird, verlängert sich die Laufzeit zu gleichbleibenden
Konditionen um ein Jahr sofern die Auftraggeberin nicht
spätestens drei Monate vor Ablauf der Laufzeit kündigt. Die
Laufzeit der Rahmenvereinbarung beträgt insgesamt aber
maximal vier Jahre.
Eine Beschränkung der Höchstzahl von Bewerbern, welche die
Eignungsanforderungen erfüllen ist nicht vorgesehen. Die
Höchstzahl der geeigneten Bewerber, die zur Angebotsabgabe
aufgefordert werden ist unbegrenzt. Die Angabe 999 erfolgt aus
technischen Gründen.
Die Auftraggeberin kann nach Prüfung der vorhandenen
Kapazitäten des Vertrages Einrichtungen der unmittelbaren
Bundesverwaltung, welche nicht genannt wurden, nach
Vertragsabschluss als weitere Besteller benennen.
Los 2 RV Antibiotika
Lieferung an verschiedene Dienststellen der abrufberechtigten Behörden innerhalb der Bundesrepublik Deutschland.
Im Rahmen der ergänzenden Sanitätsmaterialbevorratung (§ 23 ZSKG) für den Zivil- und Katastrophenschutz werden zur Therapie und Prophylaxe bakterieller Infektionen Antibiotika mit breitem Wirkungsspektrum beschafft.
Es handelt sich um Ciprofloxacin als Filmtablette. Der Wirkstoffgehalt je Tablette beträgt 500 mg und die Tabletten besitzen eine Bruchrille zum gleichmäßigen Teilen der Tabletten. Als Primär-verpackung sind Blisterstreifen zu verwenden. Jede Sekundärverpackung enthält 20 Tabletten. Die angebotenen Tabletten müssen in Deutschland verkehrs- und verschreibungsfähig sein.
Die Lieferung kann an verschiedene Lieferorte in der Bundesrepublik Deutschland erfolgen. Für die Lieferungen gilt die Lieferklausel "DAP benanntet Lieferort Incoterms® 2020"; zusätzlich ist das Transportfahrzeug am angegebenen Lieferort zu entladen.
Es wird je Los eine Rahmenvereinbarungen (RV) geschlossen aus denen das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) abrufen. Des Weiteren ist das Beschaffungsamt des BMI abrufberechtigt. Die RV haben eine Laufzeit von zwei Jahren und verlängern sich ggf. zweimal um ein Jahr auf maximal vier Jahre.
In diesem Verfahren werden zwei gleichgroße Mengenlose vergeben.
Los 2: Ciprofloxacin-Filmtabletten 500 mg, Mindestabnahmemenge 1.190.000 Tabletten (entspricht 59.500 Packungen)
Eine Höchstmenge für das Los ist festgelegt. Die Höchstmengen sind jedoch als "VS - Nur für den Dienstgebrauch" als Verschlusssache eingestuft und werden
geeigneten Teilnehmern nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs zur Verfügung gestellt. Siehe diesbzgl. auch die Ausführungen weiter unten in der Ziffer VI.3).
Die Auftragnehmerin hat keinen Anspruch auf Abrufe aus dieser Rahmenvereinbarung über die Mindestabnahmemenge hinaus.
Jeder Abruf aus erfolgt zu ungefähr gleich großen Teilen aus beiden Rahmenvereinbarungen.
Bieter können ein Angebot für ein Los oder beide Lose einreichen (keine Loslimitierung). Ein Zuschlag wird jedoch grundsätzlich nur auf ein Los erteilt (Zuschlagslimitierung).
Sofern die Höchstmenge durch die Bestellungen nicht erreicht wird, verlängert sich die Laufzeit zu gleichbleibenden Konditionen um ein Jahr sofern die Auftraggeberin nicht spätestens drei Monate vor Ablauf der Laufzeit kündigt. Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung beträgt insgesamt aber maximal vier Jahre.
Eine Beschränkung der Höchstzahl von Bewerbern, welche die Eignungsanforderungen erfüllen ist nicht vorgesehen. Die Höchstzahl der geeigneten Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden ist unbegrenzt. Die Angabe 999 erfolgt lediglich aus technischen Gründen.
Die Auftraggeberin kann nach Prüfung der vorhandenen Kapazitäten des Vertrages Einrichtungen der unmittelbaren Bundesverwaltung, welche nicht genannt wurden, nach Vertragsabschluss als weitere Besteller benennen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Umsatz
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit ist der Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags (d. h. Herstellung oder Handel von Arzneimitteln) für die letzten drei Geschäftsjahre anzugeben. Der Umsatz muss mindestens
- 1.000.000,00 EUR pro Jahr
betragen. Übersenden Sie hierzu bitte eine Eigenerklärung in Form einer selbsterstellten Liste.
Sofern Sie aus berechtigten Gründen die Unterlagen nicht beibringen können, teilen Sie diese Gründe dem Beschaffungsamt des BMI mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit vor. Das Beschaffungsamt des BMI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Sofern Sie diesbezüglich unsicher sind, kontaktieren Sie das Beschaffungsamt des BMI unbedingt rechtzeitig vor Ablauf der Teilnahme- oder Angebotsfrist in Form einer Bewerber-/Bieterfrage. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Angebotsschluss aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich.
a) Herstellungs-, Vertriebs oder Einfuhrerlaubnis für Arzneimittel
Der Bieter muss über eine Genehmigung bzw. Erlaubnis im Geltungsbereich des deutschen Arzneimittelrechts für die Herstellung, Vertrieb oder Einfuhr von Arzneimitteln verfügen. Bitte reichen Sie mit dem Teilnahmewettbewerb die entsprechenden Nachweise ein.
Für Bieter, die dem deutschen AMG unterliegen, sind dies eine Herstellungserlaubnis (§ 13 AMG) und/oder eine Einfuhrerlaubnis (§ 72 AMG bzw. eine marketing authorisation application (MAA) der EMA) für Arzneimittel und/oder Großhandelserlaubnis (§ 52a AMG).
Sofern Sie aufgrund einer Ausnahmevorschrift einer Herstellungs- und/oder Einfuhrerlaubnis für Arzneimittel nicht bedürfen, legen Sie dies bitte in einer selbsterstellten Erklärung dar.
b) Referenzen
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit reichen Sie bitte eine Liste mit mindestens zwei geeigneten Referenzen in Bezug zur gegenständlichen Leistung ein. Stellen Sie Ihre Leistungsfähigkeit für den Auftragsgegenstand und Ihre hierfür relevanten Erfahrungen anhand der Referenzen dar.
Zu den Referenzen sind folgende Angaben zu machen:
• Beschreibung der ausgeführten Leistungen,
• Wert des Auftrages,
• Zeitraum der Leistungserbringung,
• Angabe der zuständigen Kontaktstelle bei der Auftraggeberin der Referenz mit Anschrift und Kontaktdaten.
Darüber hinaus gelten die folgenden Anforderungen an die benannten Referenzen:
• Die Referenzen dürfen nicht älter als drei Jahre sein (maßgeblich ist das Datum der letzten Leistungserbringung - gerechnet bis Ablauf der Teilnahmefrist).
• Als gleichwertig werden Referenzen angesehen, die folgende Merkmale aufweisen: Lieferung von Antibiotika im Wert von mindestens 250.000 € je Einzelauftrag (bei Rahmenvereinbarungen oder Optionen zählt der Gesamtwert der Rahmenvereinbarung bzw. der Gesamtwert des Auftrags inklusive aller Optionen.
• Die genannten Referenzprojekte müssen abgeschlossen sein. Bei Rahmenvereinbarungen oder Aufträgen mit Optionen ist es ausreichend, wenn die bisher erbrachten Teil¬liefe-rungen den Wert von 250.000 € erreichen.
• Für die Referenzen ist die Vorlage "Vordruck Referenzen" zu verwenden. Nutzen Sie die Vorlage bitte sofern erforderlich mehrfach.
Es sind nur zwei Referenzen gefordert. Es ist Ihnen unbenommen, weitere Referenzen zu benennen. Da das Austauschen einer fehlerhaften Referenz durch eine nach Fristende nachgereichte bedingungsgemäße Referenz nicht möglich ist und in den entsprechenden Fällen den Ausschluss des Bewerbers nach sich zieht, empfiehlt das Beschaffungsamt des BMI, eine Liste von weiteren als bedingungsgemäß betrachteten Referenzen einzureichen.
Das Beschaffungsamt des BMI behält sich vor, die angegebenen Referenzen zu verifizieren. Angaben, die einer Nachprüfung nicht standhalten, können zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen.
Sofern Sie aus berechtigten Geheimhaltungsgründen geforderte Angaben nicht machen können, teilen Sie diese Gründe dem Beschaffungsamt des BMI mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit vor. Das Beschaffungsamt des BMI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Sofern Sie diesbezüglich unsicher sind, kontaktieren Sie das Beschaffungsamt des BMI unbedingt rechtzeitig vor Ablauf der Teilnahme- oder Angebotsfrist in Form einer Bewerber-/Bieterfrage. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Ablauf der Teilnahmefrist aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich. Bitte berücksichtigen Sie in jedem Fall, dass Sie bei einer Mindestanforderung an den Wert des Auftrags auch Margen angeben können (bspw. > 100.000 € oder zwischen 100.000 und 200.000 €).
Bitte beachten Sie, dass einige Informationen und Dokumente, im Zusammenhang mit der Auftragsausführung als Verschlusssache »VS - Nur für den Dienstgebrauch« zu behandeln sind.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
a) Im vorliegenden Verfahren gibt es Unterlagen und Informationen (insbesondere Höchstmengen), die Ihnen gemäß der Verschlusssachen-Anweisung erst zur Verfügung gestellt werden können, wenn Sie die "Verpflichtungserklärung_VS-NfD" gemäß Dokument 08 übermittelt haben und im Rahmen Ihres Teilnahmeantrages die Eignung Ihres Unternehmens zur Erbringung der ausgeschriebenen Leistung festgestellt werden konnte. Die gemäß Verschlusssachenanweisung eingestuften Unterlagen werden zusammen mit der auf den Teilnahmewettbewerb folgenden Angebotsaufforderung versandt.
Sofern Sie Unterauftragnehmer einsetzen, dürfen diese erst Zugang zu den eingestuften Dokumenten erlangen nachdem diese dem Beschaffungsamt des BMI gegenüber benannt wurden und eine Verpflichtungserklärung VS-NfD des jeweiligen Unterauftragnehmers abgegeben wurde.
b) Abschnitt 2 der »Hinweise und besonderen Bewerbungsbedingungen für dieses Verfahren« enthält eine Auflistung der mit dem Teilnahmeantrag bzw. Angebot einzureichenden Dokumente.
c) Wenn Sie zum Nachweis der Eignung auf ein Präqualifizierungssystem verweisen, prüfen Sie bitte, ob die dort hinterlegten Dokumente und Erklärungen den für dieses Verfahren geltenden Eignungsanforderungen bezüglich Inhaltes und Anzahl tatsächlich entsprechen. Ggf. sind zusätzliche Dokumente und Erklärungen von Ihnen einzureichen.
d) Die Auftragnehmerin hat keinen Anspruch auf Abrufe aus dieser Rahmenvereinbarung über die Mindestabnahmemenge hinaus.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMI (BeschA).
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu richten.
Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.