Abrollbehälter Sonderlöschmittel Referenznummer der Bekanntmachung: VIS-305/2022
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Detmold
NUTS-Code: DEA45 Lippe
Postleitzahl: 32756
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]3
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.kreis-lippe.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Abrollbehälter Sonderlöschmittel
Der Kreis Lippe hält nach BHKG § 4 Einrichtungen für den überörtlichen Bedarf vor und trifft erforderliche Maßnahmen und Vorbereitungen zur Bekämpfung von Großeinsatzlagen und Katastrophen.
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Bei Abgabe eines elektronischen Angebots ist im Preisblatt (BieterLV) der Gesamtpreis ohne Mehrwertsteuer (netto) anzugeben. Daneben ist das Leistungsverzeichnis, das formale Angebotsschreiben und die Erklärungen vollständig ausgefüllt hochzuladen. Bei Abgabe eines elektronischen Angebotes genügt die Textform.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Twist
NUTS-Code: DE949 Emsland
Postleitzahl: 49767
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Auftragswert wird gemäß § 39 Abs. 6 Nr. 3 VgV nicht veröffentlicht. (Der eingetragene Wert von 1,00 EUR ist ein Platzhalter). Die Veröffentlichung des Auftragswertes wäre mit der Preisgabe von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen (Kalkulationen, kaufmännische Konzepten) verbunden, die die berechtigten Interessen des Auftragnehmers schädigen würden.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.