Vergabe Objektplanung „Sanierung des denkmalgeschützten Verwaltungsgebäudes Palais Rohan“ (GWB, VgV) Referenznummer der Bekanntmachung: OG05-155
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ettenheim
NUTS-Code: DE134 Ortenaukreis
Postleitzahl: 77955
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.ettenheim.de/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Freiburg i. Br.
NUTS-Code: DE131 Freiburg im Breisgau, Stadtkreis
Postleitzahl: 79111
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]5
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.kommunalkonzept-gmbh.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Vergabe Objektplanung „Sanierung des denkmalgeschützten Verwaltungsgebäudes Palais Rohan“ (GWB, VgV)
Die Stadt Ettenheim plant das im Herzen der Altstadt gelegene historische Verwaltungsgebäude „Palais Rohan“ unter Einhaltung der Vorgaben des Denkmalschutzes zu sanieren und barrierefrei zu gestalten. Zukünftig soll das Gebäude als „Technisches Rathaus“ weiterhin durch die Stadtverwaltung genutzt werden.
Zu erbringen sind die Grundleistungen der LPHs 1 bis 9 in vollem Umfang gemäß Anlage 10.1 zu § 34 Abs. 4, § 35 Abs. 7 HOAI. Bei der Planung der Sanierung des Gebäudes handelt es sich gemäß § 2 Abs. 6 HOAI um eine Modernisierung „zur nachhaltigen Erhöhung des Gebrauchswertes [des vorhandenen] Objekts“.
Da die Realisierung des Projekts von der Bewilligung zu beantragender Fördermittel abhängt, ist eine stufenweise Beauftragung vorgesehen. Mit Zuschlagserteilung werden zunächst die LPHs 1 bis 4 beauftragt. Sofern die Fördermittel in ausreichendem Umfang bewilligt werden, erfolgt anschließend die Beauftragung der LPHs 5 bis 9. Ein Anspruch auf Beauftragung der 2. Stufe besteht jedoch nicht
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Das historische Verwaltungsgebäude „Palais Rohan“ in der Altstadt Ettenheims soll saniert werden, um zukünftig das „Technische Rathaus“ der Stadt zu beherbergen. Während der Sanierungsmaßnahmen sollen die Mitarbeiter_innen der Verwaltung, die derzeit ihre Arbeitsplätze im „Palais Rohan“ haben, in das Volksbankgebäude umziehen, das die Stadt erworben hat.
Im Rahmen der Sanierungsmaßnahmen sind die Vorgaben des Denkmalschutzes zu beachten. Ein barrierefreier Gebäudezugang ist herzustellen.
Das historische Verwaltungsgebäude „Palais Rohan“ liegt in der Rohanstraße 17 in der Altstadt Ettenheims.
Folgende Maßnahmen sollen im Rahmen der Sanierung des „Palais Rohan“ unter Einhaltung der denkmalschutzrechtlichen Vorgaben umgesetzt werden:
1) Aufzug für barrierefreien Gebäudezugang: Der Aufzug muss am Westende außerhalb des Gebäudes errichtet werden; der Aufzugschacht darf das 1. Dachgeschoss nicht überragen; es ist eine Aufzugunterfahrt zu errichten. Die angrenzende Gefängnismauer ist denkmalgeschützt.
2) Abdichtung Haupteingangsbereich: Die Treppe im Bereich des Haupteingangsbereichs muss abgedichtet werden, um die Nutzung der Kellergewölbe durch die eindringende Feuchtigkeit nicht zu beeinträchtigen. Ggfs. sind weitere Maßnahmen am Kellerwerk notwendig.
3) Haupteingangstür: Bauphysikalische Ertüchtigung, sofern möglich.
4) Fenster: Austausch unter Einhaltung der Vorgaben der Altstadtsatzung.
5) Bodenbelag Eingangsbereich: Erneuerung der Fliesen.
6) Büroeingangstüren: Erneuerung.
7) Eingangsbereich Doppeltreppenhaus: Entfernung der Holzvertäfelung.
8) Zugang Speicher: Ertüchtigung der Treppe.
9) Dachraum: Ausbau zum Archiv / Lager; bauphysikalische Ertüchtigung; Dämmung.
10) Bodenversprünge: Entfernung; ggfs. darunter liegender denkmalschutzrechtlich relevanter Bodenbelag.
11) Seitenausgang: Evtl. seitlicher Ausgang zum Stammgässle vorgesehen; aus linkem
Treppenraum des Doppeltreppenhauses durch derzeitigen Toilettenraum.
12) Büroräume: Neueinteilung gemäß vorgegebenem Raumprogramm.
Aus denkmalschutzrechtlichen Gründen sind folgende Aspekte zu beachten:
1) Das 2. Dachgeschoss kann nicht zugunsten einer besseren Belichtung mit zusätzlichen Dachgauben ausgestattet werden.
2) Das Doppeltreppenhaus im Inneren des Gebäudes ist zu erhalten.
3) Die bestehende Gebäudestruktur (Raumhöhen, Wände) darf nicht verändert werden, zusätzliche Trennwände oder Durchgänge für die Büroräume sind allerdings möglich.
4) Das Fischgrätenparkett (Eiche) im Bereich der Büroräume ist zu erhalten.
5) Die Holztüren im Sitzungssaal und Treppenraum ins 1. Obergeschoss sind zu erhalten.
6) Erhaltung des Sitzungssaals in seiner jetzigen Form.
7) Die Wände und Wandeinlasse (ehemalige Feuerstellen) der Büroräume im 1. Obergeschoss sind als historischer Bestand anzusehen.
Es ist angestrebt das Gebäude im Zuge der Sanierung energetisch zu ertüchtigen (KFW 70 Standard oder vergleichbar).
Das zu erbringende Leistungsbild umfasst die Grundleistungen der LPHs 1 bis 9 in vollem Umfang gemäß Anlage 10.1 zu § 34 Abs. 4, § 35 Abs. 7 HOAI. Bei der Planung der Sanierung des Verwaltungsgebäudes handelt es sich gemäß § 2 Abs. 6 HOAI um eine Modernisierung „zur nachhaltigen Erhöhung des Gebrauchswertes [des vorhandenen] Objekts“
Da die Realisierung des Projekts von der Bewilligung noch zu beantragender Fördermittel abhängt, ist eine stufenweise Beauftragung vorgesehen. Mit Zuschlagserteilung werden zunächst die LPHs 1 bis 4 beauftragt. Sofern die Fördermittel in ausreichendem Umfang bewilligt werden, erfolgt anschließend die Beauftragung der Grundleistungen der LPHs 5 bis 9. Ein Anspruch auf Beauftragung der 2. Stufe besteht jedoch nicht.
Im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs wird eine unbeschränkte Anzahl an Unternehmen zur Abgabe eines Teilnahmeantrags aufgefordert. Aus dieser unbeschränkten Anzahl an Unternehmen werden drei zur Abgabe eines Erstangebots aufgefordert. Die Auswahl dieser drei Unternehmen erfolgt anhand der Rangfolge auf Basis der Bewertung der einzureichenden Referenzprojekte.
Referenzprojekte:
Benennung von 2 Referenzen, diese müssen folgende Mindestanforderungen erfüllen:
1) Anzahl der eingereichten Referenzprojekte: 2
2) Realisierung: beide Referenzprojekte müssen innerhalb der letzten 10
Jahre realisiert worden sein (mind. LPHs 2-8 vom Bewerber erbracht und abgeschlossen)
3) Projektvolumensumme: jede Referenz mind. 300.000,00 € netto (Kostengruppen 300-400)
4) Objekt: ein Referenzprojekt muss der Objektgruppe „Büro / Verwaltung / Staat / Kommune“, genauer dem Objekttyp „Büro-, Verwaltungsgebäude“ (Anlage 10.2 Objektliste Gebäude, HOAI) entsprechen; beim anderen Referenzprojekt muss es sich um ein denkmalgeschütztes Gebäude handeln; beim Verwaltungsgebäude kann es sich um einen Gebäudeneubau oder eine Gebäudesanierung handeln; beim denkmalgeschützten Gebäude muss es sich zwangsläufig um eine Gebäudesanierung (nicht Neubau) handeln.
Die Referenzen sind unter Angabe des Auftraggebers, eines Ansprechpartners (inkl. Kontaktdaten), der Projektvolumensumme (Kostengruppen 300 und 400), des Leistungszeitraums, des Leistungsumfangs und der Art der Baumaßnahme näher darzustellen. Zudem müssen die eingereichten Unterlagen zu den Referenzprojekten Aussagen über die Kriterien architektonische Qualität (beide Referenzprojekte) sowie die Funktionalität (Verwaltungsgebäude) bzw.
die Erhaltung des Gebäudecharakters (denkmalgeschütztes Gebäude) enthalten.
Folgende Kriterien sind die Grundlage der Bewertung der eingereichten Referenzprojekte:
- Architektonische Qualität (10 Pkt.) [Verwaltungs- & denkmalgeschütztes Gebäude]
- Funktionalität (10 Pkt.) [Verwaltungsgebäude]
- Erhaltung des Gebäudecharakters (10 Pkt.) [denkmalgeschütztes Gebäude]
Damit können pro Referenzprojekt maximal 20 Punkte erreicht werden. Die erreichten Punkte pro Referenzprojekt werden zusammengezählt. Somit sind insgesamt maximal 40 Punkte erreichbar. Anhand der Gesamtpunktzahl erfolgt die Rangfolge zur Auswahl der bestplatzierten Bewerber für die Angebotsaufforderung.
Bei Gleichwertigkeit werden die gleichplatzierten Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften zur Angebotsabgabe aufgefordert.
Da die Realisierung des Projekts von der Bewilligung noch zu beantragender Fördermittel abhängt, ist eine stufenweise Beauftragung vorgesehen. Mit Zuschlagserteilung werden zunächst die LPHs 1 bis 4 beauftragt. Sofern die Fördermittel in ausreichendem Umfang bewilligt werden, erfolgt anschließend die Beauftragung der Grundleistungen der LPHs 5 bis 9. Ein Anspruch auf Beauftragung der zweiten Stufe besteht jedoch nicht.
Folgende bauhistorischen Eckdaten gehen aus der Kurzuntersuchung des Ingenieurbüros für Bauforschung, Datierung und Bauaufnahme Burghard Lohrum hervor:
- Bau des Gebäudes im Jahr 1560
- Zerstörung Ettenheims durch Bernhard von Weimar im Jahr 1637
- Abzimmerung des Dachwerks im Jahr 1653
- Umbau und Modernisierung des Gebäudes zum Einzug von Kardinal Rohan im Jahr
1790 (im Jahre 1803 verstirbt Kardinal Rohan)
- Einrichtung des Oberamtes Ettenheim im Jahr 1809
- Aufnahme weiterer Ämter und Einrichtungen bis zum Umbau zum Verwaltungsgebäude der Stadt Ettenheim in den Jahren 1973-75
Der Bestand wird in dieser Kurzuntersuchung wie folgt beschrieben und zusammengefasst:
„Mit seinem Ostgiebel zum Rathaus orientiert und mit seiner Nordseite traufständig zum vorgelagerten Platz ausgerichtet und von dort, über eine doppelläufige Freitreppe erschlossen, handelt es sich bei dem untersuchten Gebäude um einen zweigeschossigen Massivbau über zwei, den Grundriss partiell einnehmenden Gewölbekellern. Den Abschluss des Unterbaus bildet ein umlaufendes Gesims. Darüber ist zwischen zwei massiven Giebeln ein dreigeschossiges Satteldach abgezimmert. In das von Nord nach Süd ansteigende Gelände eingetieft, ragt
der Kellersockel an der Platzseite über das Laufniveau hinaus und ermöglicht so die separate Erschließung der beiden Kelleranlagen. Geprägt durch eine Vielzahl, zu unterschiedlichen Zeiten angebrachter Architekturdetails, zeigt die östliche Giebelzier das Wappen des Bischofs Erasmus von Limburg mit der Jahreszahl 1560. Das daraus ableitbare Erbauungsdatum deckt sich mit der baulichen Überlieferung, wonach der Kernbestand des Gebäudes in das 16. Jahrhundert zu datieren ist. Über dem Eingang befindet sich das Wappen des Fürsten Franz Egon zu Fürstenberg der zwischen 1663 und 1682 Bischoff in Straßburg war.“
„Im Kern aus dem 16. Jahrhundert stammend, wurde das Gebäude (sofern es im Jahre 1637 zerstört wurde) im Jahre 1653 umfassend erneuert. Eine weitere, die historische Bausubstanz betreffende Umbaumaßnahme datiert in das Jahr 1790, als zu diesem Zeitpunkt das Gebäude für die Nutzung durch Kardinal Rohan modernisiert wurde. Die Umbauten führten zu einer umfassenden Erneuerung der Obergeschossbelichtung, während die zugehörige Grundrissgliederung durch nachfolgende Umnutzungen im Verlaufe des 19. Jahrhunderts verlustig ist. In der 2. Hälfte des 20. Jahrhunderts erhielt das Gebäude seine heutige Funktion und wurde zum städtischen Verwaltungsgebäude umgebaut.“
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Registergericht, Registernummer,
- Mitgliedschaftsnummer in der Industrie- und Handelskammer oder vergleichbaren berufsständischen Organisationen (z.B. Architekten- oder Ingenieurkammer).
Bewerber, die ihren Sitz nicht innerhalb der Bundesrepublik Deutschland haben, haben vergleichbare Nachweise zu erbringen. Die Nachweise sind als amtliche Übersetzungen in deutscher Sprache vorzulegen. Bewerber, die aus Rechtsgründen nicht über vorgenannte Unterlagen bzw. Erklärungen verfügen (z.B. mangels Eintragungspflicht oder Mitgliedschaft), haben vergleichbare Nachweise zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung vorzulegen. Soweit eine Eintragungspflicht nicht besteht, ist dies anzugeben.
Bewerbergemeinschaften haben die Nachweise für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft zu erbringen.
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit werden die im Folgenden aufgeführten Erklärungen und Unterlagen verlangt. Bewerber, die ihren Sitz nicht innerhalb der Bundesrepublik Deutschland haben, haben vergleichbare Nachweise zu erbringen. Die Nachweise sind als amtliche Übersetzungen in deutscher Sprache vorzulegen.
Bewerbergemeinschaften haben – soweit nichts anderes bestimmt ist – die Nachweise für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft zu erbringen.
Berufshaftpflichtversicherung:
Nachweis einer für die Dauer des Vertrages und bis zur vollständigen Erfüllung bestehenden Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme
- für Sachschäden und Vermögensschäden i.H.v. mindestens [Betrag gelöscht] EUR
- für Personenschäden i.H.v. mindestens 1,5 Mio. EUR
durch Vorlage einer Kopie der Versicherungspolice oder Vorlage einer Versicherungsbestätigung, dass im Falle der Zuschlagserteilung ein entsprechender Versicherungsschutz gewährt
wird. Diese Bestätigung muss vom Versicherungsunternehmen selbst, nicht vom Bewerber, ausgestellt sein. Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckungen ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erforderlich, dass alle Schadenskategorien im Auftragsfall nebeneinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind.
Bewerbergemeinschaften haben die Nachweise für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft oder für die gesamte Bewerbergemeinschaft zu erbringen.
Gesamtnettoumsatz:
Eigenerklärung über den Gesamtnettoumsatz aus den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, die Darstellung muss für jedes Jahr erfolgen. Der durchschnittliche Mindestumsatz muss [Betrag gelöscht] EUR pro Jahr betragen.
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit werden folgende Erklärungen und Unterlagen verlangt. Bewerber, die ihren Sitz nicht innerhalb der Bundesrepublik Deutschland haben, haben vergleichbare Nachweise zu erbringen. Die Nachweise sind als amtliche Übersetzungen in deutscher Sprache vorzulegen. Bewerbergemeinschaften haben – soweit nichts anderes bestimmt ist – die Nachweise für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft zu erbringen.
Anzahl der Mitarbeitenden:
Eigenerklärung mit Angaben zur aktuellen Mitarbeiterzahl (ohne Praktikanten, Azubi, fachfremde Mitarbeiter) (Jahr 2023). Diese muss mindestens drei betragen.
Bei Bewerbergemeinschaften ist die Erklärung für jeden Bewerber gesondert vorzulegen und die Angaben sind zusammengefügt darzustellen. Die Mitarbeiterzahl eines einzelnen an der Bewerbergemeinschaft beteiligten Büros, kann unter der geforderten Mindestmitarbeiterzahl liegen. Die Mindestmitarbeiterzahl, die der Bewerbergemeinschaft insgesamt zur Verfügung steht, muss mindestens drei betragen. Die Verfügbarkeit ist zu versichern.
Qualifikation der Mitarbeitenden:
Eigenerklärung zu Angaben zum verantwortlichen Projektbearbeiter und stellvertretenden verantwortlichen Projektbearbeiter mit den Angaben zur Person, Ausbildungsabschluss, Berufserfahrung als Architekt_in/Ingenieur_in (oder vergleichbar).
Für den verantwortlichen Projektbearbeiter und den stellvertretenden verantwortlichen Projektbearbeiter sind Nachweise zur Eintragung in die Architekten-/Ingenieurkammer oder vergleichbare Nachweise zur Berufsqualifikation (z.B. Diplom-Urkunde, Master-Urkunde etc.) vorzulegen.
Technische Ausstattung:
Eigenerklärung zur Verwendung branchenüblicher Hard- und Software (z.B. CAD- und AVA-Software, dxf, dwg, GAEB etc.).
Referenzprojekte:
Benennung von 2 Referenzen, diese müssen folgende Mindestanforderungen erfüllen:
1) Anzahl der eingereichten Referenzprojekte: 2
2) Realisierung: beide Referenzprojekte müssen innerhalb der letzten 10 Jahre realisiert worden sein (mind. LPHs 2-8 vom Bewerber erbracht und abgeschlossen)
3) Projektvolumensumme: jede Referenz mind. 300.000,00 € netto (Kostengruppen 300-400)
4) Objekt: ein Referenzprojekt muss der Objektgruppe „Büro / Verwaltung / Staat / Kommune“, genauer dem Objekttyp „Büro-, Verwaltungsgebäude“ (Anlage 10.2 Objektliste Gebäude, HOAI) entsprechen; beim anderen Referenzprojekt muss es sich um ein denkmalgeschütztes Gebäude handeln; beim Verwaltungsgebäude kann es sich um einen Gebäudeneubau oder eine Gebäudesanierung handeln; beim denkmalgeschützten Gebäude muss es sich zwangsläufig um eine Gebäudesanierung (nicht Neubau) handeln.
Wurden die Projekte in Kooperationen oder Projektpartnerschaften durchgeführt, müssen die Aufgabenverteilungen klar dargelegt werden. Der Anteil des Bewerbers an der Referenz ist darzustellen. Es muss ein überwiegender Anteil (>50%) sein.
Die eingereichten Referenzprojekte können auch nur von einem Mitglied der Bewerbergemeinschaft stammen, sie müssen nicht in der Konstellation der Bewerbergemeinschaft für das hier ausgeschriebene Projekt realisiert worden sein.
Es können auch Referenzen benannt werden, an denen der/die Projektverantwortliche bzw. stellvertretende Projektverantwortliche hauptverantwortlich in einer früheren Tätigkeit federführend mitgewirkt haben.
Für die Leistungserbringung wird die Berufsqualifikation eines Architekten/Ingenieurs gefordert, § 75 Abs. 1 VgV.
Zugelassen sind Bewerber, die nach den Gesetzen der Länder berechtigt sind, die Berufsbezeichnung „Architekt“ oder „Ingenieur“ zu tragen und nach der EG-Richtlinie über eine allgemeine Regelung zur Anerkennung der Hochschuldiplome (EG-Berufsanerkennungsrichtlinie 2005/36/EG) in der Bundesrepublik Deutschland als „Architekt“ oder „Ingenieur“ tätig werden dürfen.
Bei juristischen Personen muss mindestens einer der Gesellschafter, der verantwortliche Projektbearbeiter und der stellvertretende verantwortliche Projektleiter die an natürliche Personen gestellten Anforderungen erfüllen. Juristische Personen sind somit grundsätzlich teilnahmeberechtigt, wenn sie mit dem Teilnahmeantrag diese Personen benennen, §§ 43 Abs. 1, 75 Abs. 1, 3 VgV.
Für Bewerbergemeinschaften gilt dieses entsprechend.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Auftraggeber behält sich gemäß § 63 VgV die Aufhebung des Vergabeverfahrens vor,
- wenn keine Teilnahmeanträge eingegangen sind, die den Ausschreibungsbedingungen entsprechen,
- wenn weniger als drei Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert werden können,
- wenn keine Angebote eingegangen sind, die den Ausschreibungsbedingungen entsprechen,
- wenn weniger als zwei Angebote eingegangen sind,
- wenn nur unannehmbare Angebote eingegangen sind,
- bei Aufgabe der Beschaffungsabsicht,
- bei wesentlichen Änderungen der wirtschaftlichen und rechtlichen Verhältnisse,
- bei Wegfall zugeteilter oder Nichtbewilligung beantragter Fördermittel vor Ende des Vergabeverfahrens und
- bei anderen schwerwiegenden Gründen, insbesondere Wegfall der Förderfähigkeit.
Nichtvorliegen von Ausschlussgründen:
- Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123 und 124 GWB
- Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Eintragungen im Gewerbezentralregister
- Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. Verordnung (EU) 833/2014 in der jeweils aktualisierten Fassung (zuletzt geändert durch VO (EU) 2022/2367 des Rates vom 3. Dezember 2022 gem. Musterformular (https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Downloads/A/anlage-zum-bmwk-rundschreiben-vom-15112022-muster-eigenerklarung.html). Die jeweils aktuelle konsolidierte Fassung der Verordnung (EU) 833/2014 des Rates ist abrufbar unter: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A02014R0833-20221204
Bewerber- und Bietergemeinschaften:
Bewerber- bzw. Bietergemeinschaften sind im Rahmen des kartellrechtlich Erlaubten zugelassen und stehen in diesem Verfahren den Einzelbewerbern bzw. -bietern gleich. Bewerber- bzw. Bietergemeinschaften haben sich durch eine von allen Mitgliedern der Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft abzugebenden Erklärung zu folgenden Punkten zu erklären:
- Benennung eines/einer bevollmächtigten und alleinvertretungsberechtigten Vertreters/Vertreterin der Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft (einschließlich Kontaktdaten)
- Aufgabenteilung innerhalb der Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft
- Bildung einer Arbeitsgemeinschaft (GbR) für den Auftragsfall
- Erklärung über die gesamtschuldnerische Haftung aller Mitglieder der Bewerbergemeinschaft im gesamten Vergabeverfahren (einschließlich Verhandlungsverfahren)
- Erklärung über die gesamtschuldnerische Haftung aller Mitglieder der Bewerbergemeinschaft bzw. späteren Bietergemeinschaft für die Auftragsdurchführung
Das Bilden einer Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft nach Ablauf der Teilnahmefrist führt zum Ausschluss der Bewerber bzw. Bieter.
Eine Änderung der Bewerbergemeinschaft bzw. Bietergemeinschaft nach Ablauf der Teilnahmefrist bzw. der Angebotsfrist und vor der Zuschlagserteilung führt zum Ausschluss der beteiligten Bewerber bzw. Bieter, wenn durch die Änderung der Wettbewerb beeinträchtigt wird. Die Teilnahme im Rahmen einer Bewerbergemeinschaft bzw. die Angebotsabgabe im Rahmen einer Bietergemeinschaft und die gleichzeitige Teilnahme als Bewerber oder als Mitglied einer anderen Bewerbergemeinschaft bzw. die Angebotsabgabe als Bieter oder als Mitglied einer anderen Bietergemeinschaft sind ausgeschlossen. In einem solchen Fall werden die beteiligten Bewerber bzw. Bieter ausgeschlossen.
Ebenso ist die gesellschaftsrechtliche Beteiligung an einem Einzelbewerber bzw. -bieter und die gleichzeitige Mitgliedschaft an einer Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft und/ oder die gesellschaftsrechtliche Beteiligung eines Einzelbewerbers bzw. -bieters an einem Mitglied einer Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft ausgeschlossen, wenn durch die Beteiligung der Wettbewerb beeinträchtigt ist.
Der Bewerber bzw. Bieter hat sich zu ihm bekannten Beteiligungsverhältnissen zu erklären. Für den Fall der Wettbewerbsbeeinträchtigung werden die beteiligten Bewerber bzw. Bieter aus dem Verfahren ausgeschlossen. Gleiches gilt, wenn die Wettbewerbsbeeinträchtigung erst später festgestellt wird.
Eignungsleihe:
Im Falle einer Eignungsleihe muss der Bewerber mit dem Teilnahmeantrag vorlegen:
- Name, gesetzlicher Vertreter und Kontaktdaten des die Eignung vermittelnden Unternehmens
- Nachweise, dass auf diese kein Ausschlussgrund nach §§ 123, 124 GWB zutrifft (Eigenerklärungen des die Eignung vermittelnden Unternehmens)
- Nachweise, dass auf diese kein Ausschlussgrund gem. Verordnung (EU) 833/2014 in der jeweils aktualisierten Fassung (zuletzt geändert durch VO (EU) 2022/2367 des Rates vom 3. Dezember 2022) zutrifft (Eigenerklärungen des die Eignung vermittelnden Unternehmens)
- Nachweis, dass dem Bewerber die erforderlichen Kapazitäten der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen (Verpflichtungserklärung)
- Eigenerklärung zur Leistungsfähigkeit
Stützt der Bewerber sich zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit auf andere Unternehmen (Eignungsleihe) haftet der Bewerber gemeinsam mit dem Unternehmen, auf das er sich stützt, für die Auftragsausführung im Umfang der Eignungsleihe, § 47 Abs. 3 VgV. Die Haftungserklärung ist gemeinsam mit dem Angebot vorzulegen.
Ein die Eignung vermittelndes Unternehmen kann nur dann für mehrere Bewerber tätig sein, wenn sichergestellt ist, dass durch die Mehrfachbeteiligung des Unternehmens keine Einschränkung des Wettbewerbs erfolgt.
Das die Eignung vermittelnde Unternehmen hat dies gegenüber dem Auftraggeber zu versichern. Die Versicherung ist mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
Für den Fall der Wettbewerbsverzerrung werden die beteiligten Bewerber aus dem Verfahren ausgeschlossen.
Ein Austausch des Unternehmens, auf das sich der Bewerber zum Nachweis der Eignung stützt, ist nur aus wichtigem Grund (z.B. Insolvenz des die Eignung vermittelnden Unternehmens) und nur mit Zustimmung des Auftraggebers zulässig. Die Eignung des ersetzenden Unternehmens ist nachzuweisen. Die Eignung des Bewerbers wird erneut geprüft.
Der Bewerber bzw. Bieter hat Unternehmen, auf deren Kapazitäten er sich beruft, innerhalb einer vom Auftraggeber genannten Frist auszutauschen, wenn das Unternehmen, auf dessen Kapazitäten der Bewerber bzw. Bieter sich beruft, die Eignungsanforderungen nicht erfüllt.
Nachunternehmereinsatz:
Im Falle des beabsichtigten Nachunternehmereinsatzes muss der Bewerber mit dem Teilnahmeantrag bzw. dem Angebot vorlegen:
- Name, gesetzlicher Vertreter und Kontaktdaten des Nachunternehmers
- Nachweise, dass auf diese kein Ausschlussgrund nach §§ 123, 124 GWB zutrifft (Eigenerklärungen des Nachunternehmers) – dies erst bei Abgabe des Angebots.
- Nachweise, dass auf diese kein Ausschlussgrund gem. Verordnung (EU) 833/2014 in der jeweils aktualisierten Fassung (zuletzt geändert durch VO (EU) 2022/2367 des Rates vom 3. Dezember 2022) zutrifft (Eigenerklärungen des Nachunternehmers) – dies erst bei Abgabe des Angebots.
- Art und Umfang des beabsichtigten Nachunternehmereinsatzes sowie Nachweis, dass dem Bewerber die erforderlichen Kapazitäten der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen (Verpflichtungserklärung) – dies erst bei Abgabe des Angebots.
- Eigenerklärung zur Leistungsfähigkeit – dies erst bei Abgabe des Angebots.
Ein Nachunternehmer kann nur dann für mehrere Bewerber/Bieter tätig sein, wenn sichergestellt ist, dass durch die Mehrfachbeteiligung des Nachunternehmers keine Einschränkung des Wettbewerbs erfolgt.
Der Nachunternehmer hat dies gegenüber dem Auftraggeber zu versichern. Die Versicherung ist im Fall der Eignungsleihe mit dem Teilnahmeantrag, sonst mit dem Angebot, vorzulegen.
Für den Fall der Wettbewerbsverzerrung werden die beteiligten Bewerber aus dem Verfahren ausgeschlossen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]0
Fax: [gelöscht]5
Es wird auf §§ 155 ff. GWB und insbesondere auf das grundsätzliche Erfordernis einer vorherigen Rüge hingewiesen.
Der Auftraggeber weist ferner ausdrücklich darauf hin, dass im Fall der Nichtabhilfe einer von einem Bieter erhobenen Rüge ein entsprechender bei der Vergabekammer eingereichter Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
§ 160 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Satz 1: Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Satz 2: Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Satz 1: Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 2: Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. 3§ 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Auf das Hinweisblatt der Vergabekammer Baden-Württemberg, abrufbar unter
wird hingewiesen.