Rahmenvertrag zur Lieferung von Medikamenten für den öffentlichen Rettungsdienst Referenznummer der Bekanntmachung: 30-01.59.05-32-125-EU
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Steinfurt
NUTS-Code: DEA37 Steinfurt
Postleitzahl: 48565
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.kreis-steinfurt.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag zur Lieferung von Medikamenten für den öffentlichen Rettungsdienst
Rahmenvertrag zur Lieferung von Medikamenten für den öffentlichen Rettungsdienst
Kreis Steinfurt Tecklenburger Str. 10 48565 Steinfurt Die Rettungswachen bzw. Nebenstellen befinden sich in Emsdetten, Greven (2), Hörstel, Hopsten, Ibbenbüren, Lengerich, Ochtrup, Rheine (3), Steinfurt (2), Westerkappeln, Altenberge und Mettingen.
Die genauen Anschriften können der Leistungsbeschreibung entnommen werden.
Rahmenvertrag zur Lieferung von Medikamenten für den öffentlichen Rettungsdienst
Zeitraum der Verlängerungsoption jährlich um 1 Jahr, maximale Vertragslaufzeit 48 Monate
Zeitraum der Verlängerungsoption jährlich um 1 Jahr, maximale Vertragslaufzeit 48 Monate
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
keine
Eigenerklärung zu Ausschlussgründen
Besondere Vertragsbedingungen TVgG NRW
Bei Angebot von Produkten abweichend von den Leitprodukten: Die Gleichwertigkeit ist durch den Auftragnehmer in allen Bereichen mit dem Angebot nachzuweisen durch eine Produktzulassung.
Ggfs. ist dieses durch eine Probe des Artikels auf gesonderte Aufforderung nachzuweisen.
Abschnitt IV: Verfahren
48565 Steinfurt, Tecklenburger Str. 10, Raum B 692
Keine Anwesenheit von Bietern oder sonst interessierten Personen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
3. Quartal 2026
Bekanntmachungs-ID: CXPWYY29TK5
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48143
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bezreg-muenster.nrw.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen
Sofern ein Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt wurde, ist der Verstoß gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung zu rügen. Ein Antrag auf Nachprüfung ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, zu stellen.