FE 04.0346/2022/MRB - Neukonzeption von Asphaltschichten hinsichtlich synchronisierter Eingreifzeitpunkte für die Erhaltungsplanung Referenznummer der Bekanntmachung: Z2kä-FE 04.0346/2022/MRB
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bergisch Gladbach
NUTS-Code: DEA2B Rheinisch-Bergischer Kreis
Postleitzahl: 51427
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bast.de
Abschnitt II: Gegenstand
FE 04.0346/2022/MRB - Neukonzeption von Asphaltschichten hinsichtlich synchronisierter Eingreifzeitpunkte für die Erhaltungsplanung
FE 04.0346/2022/MRB - Neukonzeption von Asphaltschichten hinsichtlich synchronisierter Eingreifzeitpunkte für die Erhaltungsplanung
51427 Bergisch Gladbach, Brüderstrasse 53
Im Asphaltstraßenbau wurden in den letzten Jahren Weiterentwicklungen vor allem im Hinblick auf Ressourcenschonung, Arbeitsschutz und Nachhaltigkeit vorangetrieben. Auch konnte in den letzten Jahren die Dauerhaftigkeit von Asphaltstraßen durch Qualitätsverbesserungen bei Herstellung und Einbau und durch die Verwendung spezieller Bauweisen, z.B. Kompaktasphalt, erhöht werden. Insgesamt weisen jedoch die im Asphaltoberbau zur Anwendung kommenden drei Schichtarten (Asphaltdeck-, Asphaltbinder-, Asphalttragschicht) unterschiedliche, nicht synchrone mittlere Nutzungsdauern auf. Dies führt zu einer mangelhaften Ausnutzung der möglichen Nutzungsdauer einer Asphaltschicht, d.h. Schichten werden zu früh ausgebaut, insbesondere Asphaltbinderschichten im Rahmen von Deckenerneuerungen. Durch die Inanspruchnahme der gesamten Nutzungsdauer einer Asphaltschicht und Synchronisierung der Eingreifzeitpunkte können weitere Potentiale zur Ressourcenschonung und Nachhaltigkeit erschlossen werden und die Erhaltungsplanung optimiert werden. Ziel des Projektes ist die Neukonzeption der im Asphaltoberbau zur Anwendung kommenden drei Schichtarten (Asphaltdeck-, Asphaltbinder-, Asphalttragschicht) hinsichtlich regelmäßiger, aufeinander abgestimmter Erhaltungszeitpunkte. Durch die Optimierung der Zusammensetzung, vor allem der Asphaltbinder- und Asphalttragschichten, kann eine verlängerte Nutzungsdauer erreicht werden. Bei Asphalttragschichten soll zusätzlich eine Neukonzeption der jeweiligen Lagen bzw. Schichten erfolgen. Durch diese Maßnahmen sollen synchronisierte Eingreifzeitpunkte für die Erhaltungsplanung über den Lebenszyklus erreicht werden. Die Ergebnisse aus diesem Projekt können bei der Weiterentwicklung von Regelwerken verwendet werden. Durch die Einführung optimierter Erhaltungsstrategien kann die Zahl der notwendigen Baustellen reduziert werden, was unmittelbar Auswirkungen auf die Verfügbarkeit des Bundesfernstraßennetzes hat.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
FE 04.0346/2022/MRB - Neukonzeption von Asphaltschichten hinsichtlich synchronisierter Eingreifzeitpunkte für die Erhaltungsplanung
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 01069
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Für die Bewerbung um den Forschungsauftrag gelten die anliegenden Teilnahmebedingungen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.bund.de
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten folgende Fristen:
- Einlegung einer Rüge als Voraussetzung für den Nachprüfungsantrag, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.1 GWB: Innerhalb von 10 Kalendertagen nach Erkennen des Vergabeverstoßes.
- Einlegung eines Nachprüfungsantrages, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.4 GWB:
Spätestens 15 Tage nach Zurückweisung der Rüge durch den öffentlichen Auftraggeber.
- Feststellung der Unwirksamkeit einer Zuschlagserteilung:
Innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bewerber/Bieter durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung.