Freigesteller Schülerspezialverkehr zu verschiedenen Schulen des Kreises Mettmann in 6 Losen Referenznummer der Bekanntmachung: KME-VA-2022.12.104.39470
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mettmann
NUTS-Code: DEA1C Mettmann
Postleitzahl: 40822
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.kreis-mettmann.de
Abschnitt II: Gegenstand
Freigesteller Schülerspezialverkehr zu verschiedenen Schulen des Kreises Mettmann in 6 Losen
Freigesteller Schülerspezialverkehr als Durchführung der Beförderung zu verschiedenen Schulen des Kreises Mettmann in 6 Losen
Los 1: Schule an der Virneburg - Förderschule für Geistige Entwicklung
40822 Mettmann siehe Leistungsverzeichnis
Der Kreis Mettmann vergibt Fahrdienstleistungen und zugeordnete Dienstleistungen im Rahmen des freigestellten Schülerspezialverkehrs
- als Beförderung zu und von den Schulen innerhalb und außerhalb des Kreisgebietes
- in 6 Lose gegliedert
Zur Angebotsabgabe sind vom Bieterunternehmen folgende Angaben zu leisten:
a. Es sind im Kostenblatt dieses Dokumentes pro Los sämtliche Aufwände seitens des Bieterun-ternehmen als Tagespauschalen in das Kostenblatt dieses Dokumentes einzutragen.
b. Es sind - formfrei - in einer Eigenerklärung des Bieterunternehmens Angaben zur Euronorm der eingesetzten Fahrzeuge zu machen.
c. In Anlage 1 ´Übersicht Servicekonzept` ist im Einzelnen zu beschreiben, wie die Leistungsan-forderungen dieses Dokumentes unternehmensspezifisch realisiert werden (Best-Practice). Die Darstellungen werden Vertragsanlage wie das Angebot insgesamt.
Vertragsbeginn:
01.06.2023 für alle Lose
Der Leistungszeitraum (Lieferung) beginnt am
01.06.2023 Beginn Setupphase
30.06.2023 Ende Setupphase
07.08.2023 Beginn Betriebsphase
Vertragsende alle Lose:
Schuljahresende 2023/2024 (spätestes Vertragsende: 31.07.2027)
Die Vereinbarung endet zum Schuljahresende 2023/24 (letzter Schultag vor den Sommerferien im Jahr 2025). Er verlängert sich automatisch dreimalig um jeweils ein weiteres Schuljahr (01.08. bis 31.07 des Folgejahres). Der Vertrag endet spätestens am 31.07.2027 ohne dass es einer separaten Kündigung bedarf. Die Mitteilung, dass die Verlängerungsoption nicht gezogen werden soll müssen sowohl vom Auftragnehmer als auch vom Auftraggeber bis zum 31.12. des Vorjahres dem jeweils anderen Vertragspartner schriftlich mitgeteilt werden (Datum des Poststempels). Es besteht keine Verpflichtung zur Inanspruchnahme der Verlängerungsoption durch den Kreis Mettmann oder das jeweilige Vertragsunternehmen.
Die jetzt ausgeschriebene Leistung (siehe Lose und Fahrpläne sowie Zielorte) ist die erste und absehbar
größte Liefercharge in diesem Rahmenvertrag.
Die Vereinbarung endet zum Schuljahresende 2023/24 (letzter Schultag vor den Sommerferien im Jahr 2025). Er verlängert sich automatisch dreimalig um jeweils ein weiteres Schuljahr (01.08. bis 31.07 des Folgejahres). Der Vertrag endet spätestens am 31.07.2027 ohne dass es einer separaten Kündigung bedarf. Die Mitteilung, dass die Verlängerungsoption nicht gezogen werden soll müssen sowohl vom Auftragnehmer als auch vom Auftraggeber bis zum 31.12. des Vorjahres dem jeweils anderen Vertragspartner schriftlich mitgeteilt werden (Datum des Poststempels). Es besteht keine Verpflichtung zur Inanspruchnahme der Verlängerungsoption durch den Kreis Mettmann oder das jeweilige Vertragsunternehmen
Los 1: Schule an der Virneburg - Förderschule für Geistige Entwicklung
Virneburgstraße 17, D - 40764 Langenfeld
Los 2: Förderzentrum Mitte - Förderschule mit den Förderschwerpunkten Lernen, Emotionale und soziale Entwicklung, sowie Sprache für die Primarstufe - Standort Hilden
40822 Mettmann siehe Leistungsverzeichnis
Der Kreis Mettmann vergibt Fahrdienstleistungen und zugeordnete Dienstleistungen im Rahmen des freigestellten Schülerspezialverkehrs
- als Beförderung zu und von den Schulen innerhalb und außerhalb des Kreisgebietes
- in 6 Lose gegliedert
Zur Angebotsabgabe sind vom Bieterunternehmen folgende Angaben zu leisten:
a. Es sind im Kostenblatt dieses Dokumentes pro Los sämtliche Aufwände seitens des Bieterun-ternehmen als Tagespauschalen in das Kostenblatt dieses Dokumentes einzutragen.
b. Es sind - formfrei - in einer Eigenerklärung des Bieterunternehmens Angaben zur Euronorm der eingesetzten Fahrzeuge zu machen.
c. In Anlage 1 ´Übersicht Servicekonzept` ist im Einzelnen zu beschreiben, wie die Leistungsan-forderungen dieses Dokumentes unternehmensspezifisch realisiert werden (Best-Practice). Die Darstellungen werden Vertragsanlage wie das Angebot insgesamt.
Vertragsbeginn:
01.06.2023 für alle Lose
Der Leistungszeitraum (Lieferung) beginnt am
01.06.2023 Beginn Setupphase
30.06.2023 Ende Setupphase
07.08.2023 Beginn Betriebsphase
Vertragsende alle Lose:
Schuljahresende 2023/2024 (spätestes Vertragsende: 31.07.2027)
Die Vereinbarung endet zum Schuljahresende 2023/24 (letzter Schultag vor den Sommerferien im Jahr 2025). Er verlängert sich automatisch dreimalig um jeweils ein weiteres Schuljahr (01.08. bis 31.07 des Folgejahres). Der Vertrag endet spätestens am 31.07.2027 ohne dass es einer separaten Kündigung bedarf. Die Mitteilung, dass die Verlängerungsoption nicht gezogen werden soll müssen sowohl vom Auftragnehmer als auch vom Auftraggeber bis zum 31.12. des Vorjahres dem jeweils anderen Vertragspartner schriftlich mitgeteilt werden (Datum des Poststempels). Es besteht keine Verpflichtung zur Inanspruchnahme der Verlängerungsoption durch den Kreis Mettmann oder das jeweilige Vertragsunternehmen.
Die jetzt ausgeschriebene Leistung (siehe Lose und Fahrpläne sowie Zielorte) ist die erste und absehbar
größte Liefercharge in diesem Rahmenvertrag.
Die Vereinbarung endet zum Schuljahresende 2023/24 (letzter Schultag vor den Sommerferien im Jahr 2025). Er verlängert sich automatisch dreimalig um jeweils ein weiteres Schuljahr (01.08. bis 31.07 des Folgejahres). Der Vertrag endet spätestens am 31.07.2027 ohne dass es einer separaten Kündigung bedarf. Die Mitteilung, dass die Verlängerungsoption nicht gezogen werden soll müssen sowohl vom Auftragnehmer als auch vom Auftraggeber bis zum 31.12. des Vorjahres dem jeweils anderen Vertragspartner schriftlich mitgeteilt werden (Datum des Poststempels). Es besteht keine Verpflichtung zur Inanspruchnahme der Verlängerungsoption durch den Kreis Mettmann oder das jeweilige Vertragsunternehmen
Los 2: Förderzentrum Mitte - Förderschule mit den Förderschwerpunkten Lernen, Emotionale
und soziale Entwicklung, sowie Sprache für die Primarstufe - Standort Hilden
Lortzingstraße 1, D - 40724 Hilden
Los 3: Förderzentrum Mitte - Förderschule mit den Förderschwerpunkten Lernen, Emotionale und soziale Entwicklung, sowie Sprache für die Primarstufe - Standort Erkrath
40822 Mettmann siehe Leistungsverzeichnis
Der Kreis Mettmann vergibt Fahrdienstleistungen und zugeordnete Dienstleistungen im Rahmen des freigestellten Schülerspezialverkehrs
- als Beförderung zu und von den Schulen innerhalb und außerhalb des Kreisgebietes
- in 6 Lose gegliedert
Zur Angebotsabgabe sind vom Bieterunternehmen folgende Angaben zu leisten:
a. Es sind im Kostenblatt dieses Dokumentes pro Los sämtliche Aufwände seitens des Bieterun-ternehmen als Tagespauschalen in das Kostenblatt dieses Dokumentes einzutragen.
b. Es sind - formfrei - in einer Eigenerklärung des Bieterunternehmens Angaben zur Euronorm der eingesetzten Fahrzeuge zu machen.
c. In Anlage 1 ´Übersicht Servicekonzept` ist im Einzelnen zu beschreiben, wie die Leistungsan-forderungen dieses Dokumentes unternehmensspezifisch realisiert werden (Best-Practice). Die Darstellungen werden Vertragsanlage wie das Angebot insgesamt.
Vertragsbeginn:
01.06.2023 für alle Lose
Der Leistungszeitraum (Lieferung) beginnt am
01.06.2023 Beginn Setupphase
30.06.2023 Ende Setupphase
07.08.2023 Beginn Betriebsphase
Vertragsende alle Lose:
Schuljahresende 2023/2024 (spätestes Vertragsende: 31.07.2027)
Die Vereinbarung endet zum Schuljahresende 2023/24 (letzter Schultag vor den Sommerferien im Jahr 2025). Er verlängert sich automatisch dreimalig um jeweils ein weiteres Schuljahr (01.08. bis 31.07 des Folgejahres). Der Vertrag endet spätestens am 31.07.2027 ohne dass es einer separaten Kündigung bedarf. Die Mitteilung, dass die Verlängerungsoption nicht gezogen werden soll müssen sowohl vom Auftragnehmer als auch vom Auftraggeber bis zum 31.12. des Vorjahres dem jeweils anderen Vertragspartner schriftlich mitgeteilt werden (Datum des Poststempels). Es besteht keine Verpflichtung zur Inanspruchnahme der Verlängerungsoption durch den Kreis Mettmann oder das jeweilige Vertragsunternehmen.
Die jetzt ausgeschriebene Leistung (siehe Lose und Fahrpläne sowie Zielorte) ist die erste und absehbar
größte Liefercharge in diesem Rahmenvertrag.
Die Vereinbarung endet zum Schuljahresende 2023/24 (letzter Schultag vor den Sommerferien im Jahr 2025). Er verlängert sich automatisch dreimalig um jeweils ein weiteres Schuljahr (01.08. bis 31.07 des Folgejahres). Der Vertrag endet spätestens am 31.07.2027 ohne dass es einer separaten Kündigung bedarf. Die Mitteilung, dass die Verlängerungsoption nicht gezogen werden soll müssen sowohl vom Auftragnehmer als auch vom Auftraggeber bis zum 31.12. des Vorjahres dem jeweils anderen Vertragspartner schriftlich mitgeteilt werden (Datum des Poststempels). Es besteht keine Verpflichtung zur Inanspruchnahme der Verlängerungsoption durch den Kreis Mettmann oder das jeweilige Vertragsunternehmen
Los 3: Förderzentrum Mitte - Förderschule mit den Förderschwerpunkten Lernen, Emotionale
und soziale Entwicklung, sowie Sprache für die Primarstufe - Standort Erkrath
Rathelbecker Weg 45, D - 40699 Erkrath
Hinweis:
Ab dem Schuljahr 2025/2026 ist für diesen Standort ein Wechsel an den Daniel-Schreber-Weg
25 in 40699 Erkrath geplant.
Los 4: Förderzentrum Süd - Förderschule mit den Förderschwerpunkten Lernen, Emotionale und soziale Entwicklung, sowie Sprache für die Primarstufe - Standort Monheim
40822 Mettmann siehe Leistungsverzeichnis
Der Kreis Mettmann vergibt Fahrdienstleistungen und zugeordnete Dienstleistungen im Rahmen des freigestellten Schülerspezialverkehrs
- als Beförderung zu und von den Schulen innerhalb und außerhalb des Kreisgebietes
- in 6 Lose gegliedert
Zur Angebotsabgabe sind vom Bieterunternehmen folgende Angaben zu leisten:
a. Es sind im Kostenblatt dieses Dokumentes pro Los sämtliche Aufwände seitens des Bieterun-ternehmen als Tagespauschalen in das Kostenblatt dieses Dokumentes einzutragen.
b. Es sind - formfrei - in einer Eigenerklärung des Bieterunternehmens Angaben zur Euronorm der eingesetzten Fahrzeuge zu machen.
c. In Anlage 1 ´Übersicht Servicekonzept` ist im Einzelnen zu beschreiben, wie die Leistungsan-forderungen dieses Dokumentes unternehmensspezifisch realisiert werden (Best-Practice). Die Darstellungen werden Vertragsanlage wie das Angebot insgesamt.
Vertragsbeginn:
01.06.2023 für alle Lose
Der Leistungszeitraum (Lieferung) beginnt am
01.06.2023 Beginn Setupphase
30.06.2023 Ende Setupphase
07.08.2023 Beginn Betriebsphase
Vertragsende alle Lose:
Schuljahresende 2023/2024 (spätestes Vertragsende: 31.07.2027)
Die Vereinbarung endet zum Schuljahresende 2023/24 (letzter Schultag vor den Sommerferien im Jahr 2025). Er verlängert sich automatisch dreimalig um jeweils ein weiteres Schuljahr (01.08. bis 31.07 des Folgejahres). Der Vertrag endet spätestens am 31.07.2027 ohne dass es einer separaten Kündigung bedarf. Die Mitteilung, dass die Verlängerungsoption nicht gezogen werden soll müssen sowohl vom Auftragnehmer als auch vom Auftraggeber bis zum 31.12. des Vorjahres dem jeweils anderen Vertragspartner schriftlich mitgeteilt werden (Datum des Poststempels). Es besteht keine Verpflichtung zur Inanspruchnahme der Verlängerungsoption durch den Kreis Mettmann oder das jeweilige Vertragsunternehmen.
Die jetzt ausgeschriebene Leistung (siehe Lose und Fahrpläne sowie Zielorte) ist die erste und absehbar
größte Liefercharge in diesem Rahmenvertrag.
Die Vereinbarung endet zum Schuljahresende 2023/24 (letzter Schultag vor den Sommerferien im Jahr 2025). Er verlängert sich automatisch dreimalig um jeweils ein weiteres Schuljahr (01.08. bis 31.07 des Folgejahres). Der Vertrag endet spätestens am 31.07.2027 ohne dass es einer separaten Kündigung bedarf. Die Mitteilung, dass die Verlängerungsoption nicht gezogen werden soll müssen sowohl vom Auftragnehmer als auch vom Auftraggeber bis zum 31.12. des Vorjahres dem jeweils anderen Vertragspartner schriftlich mitgeteilt werden (Datum des Poststempels). Es besteht keine Verpflichtung zur Inanspruchnahme der Verlängerungsoption durch den Kreis Mettmann oder das jeweilige Vertragsunternehmen
Los 4: Förderzentrum Süd - Förderschule mit den Förderschwerpunkten Lernen, Emotionale und
soziale Entwicklung, sowie Sprache für die Primarstufe - Standort Monheim
Krischerstraße 31, D - 40789 Monheim
Los 5: Förderzentrum Süd - Förderschule mit den Förderschwerpunkten Lernen, Emotionale und soziale Entwicklung, sowie Sprache für die Primarstufe - Standort Langenfeld
40822 Mettmann siehe Leistungsverzeichnis
Der Kreis Mettmann vergibt Fahrdienstleistungen und zugeordnete Dienstleistungen im Rahmen des freigestellten Schülerspezialverkehrs
- als Beförderung zu und von den Schulen innerhalb und außerhalb des Kreisgebietes
- in 6 Lose gegliedert
Zur Angebotsabgabe sind vom Bieterunternehmen folgende Angaben zu leisten:
a. Es sind im Kostenblatt dieses Dokumentes pro Los sämtliche Aufwände seitens des Bieterun-ternehmen als Tagespauschalen in das Kostenblatt dieses Dokumentes einzutragen.
b. Es sind - formfrei - in einer Eigenerklärung des Bieterunternehmens Angaben zur Euronorm der eingesetzten Fahrzeuge zu machen.
c. In Anlage 1 ´Übersicht Servicekonzept` ist im Einzelnen zu beschreiben, wie die Leistungsan-forderungen dieses Dokumentes unternehmensspezifisch realisiert werden (Best-Practice). Die Darstellungen werden Vertragsanlage wie das Angebot insgesamt.
Vertragsbeginn:
01.06.2023 für alle Lose
Der Leistungszeitraum (Lieferung) beginnt am
01.06.2023 Beginn Setupphase
30.06.2023 Ende Setupphase
07.08.2023 Beginn Betriebsphase
Vertragsende alle Lose:
Schuljahresende 2023/2024 (spätestes Vertragsende: 31.07.2027)
Die Vereinbarung endet zum Schuljahresende 2023/24 (letzter Schultag vor den Sommerferien im Jahr 2025). Er verlängert sich automatisch dreimalig um jeweils ein weiteres Schuljahr (01.08. bis 31.07 des Folgejahres). Der Vertrag endet spätestens am 31.07.2027 ohne dass es einer separaten Kündigung bedarf. Die Mitteilung, dass die Verlängerungsoption nicht gezogen werden soll müssen sowohl vom Auftragnehmer als auch vom Auftraggeber bis zum 31.12. des Vorjahres dem jeweils anderen Vertragspartner schriftlich mitgeteilt werden (Datum des Poststempels). Es besteht keine Verpflichtung zur Inanspruchnahme der Verlängerungsoption durch den Kreis Mettmann oder das jeweilige Vertragsunternehmen.
Die jetzt ausgeschriebene Leistung (siehe Lose und Fahrpläne sowie Zielorte) ist die erste und absehbar
größte Liefercharge in diesem Rahmenvertrag.
Die Vereinbarung endet zum Schuljahresende 2023/24 (letzter Schultag vor den Sommerferien im Jahr 2025). Er verlängert sich automatisch dreimalig um jeweils ein weiteres Schuljahr (01.08. bis 31.07 des Folgejahres). Der Vertrag endet spätestens am 31.07.2027 ohne dass es einer separaten Kündigung bedarf. Die Mitteilung, dass die Verlängerungsoption nicht gezogen werden soll müssen sowohl vom Auftragnehmer als auch vom Auftraggeber bis zum 31.12. des Vorjahres dem jeweils anderen Vertragspartner schriftlich mitgeteilt werden (Datum des Poststempels). Es besteht keine Verpflichtung zur Inanspruchnahme der Verlängerungsoption durch den Kreis Mettmann oder das jeweilige Vertragsunternehmen
Los 5: Förderzentrum Süd - Förderschule mit den Förderschwerpunkten Lernen, Emotionale und
soziale Entwicklung, sowie Sprache für die Primarstufe - Standort Langenfeld
Fahlerweg 17, D - 40764 Langenfeld
Los 6: Schule im Neanderland - Förderschule mit den Förderschwerpunkten Lernen, Emotionale und soziale Entwicklung, sowie Sprache für die Primarstufe - Standort Mettmann
40822 Mettmann siehe Leistungsverzeichnis
Der Kreis Mettmann vergibt Fahrdienstleistungen und zugeordnete Dienstleistungen im Rahmen des freigestellten Schülerspezialverkehrs
- als Beförderung zu und von den Schulen innerhalb und außerhalb des Kreisgebietes
- in 6 Lose gegliedert
Zur Angebotsabgabe sind vom Bieterunternehmen folgende Angaben zu leisten:
a. Es sind im Kostenblatt dieses Dokumentes pro Los sämtliche Aufwände seitens des Bieterun-ternehmen als Tagespauschalen in das Kostenblatt dieses Dokumentes einzutragen.
b. Es sind - formfrei - in einer Eigenerklärung des Bieterunternehmens Angaben zur Euronorm der eingesetzten Fahrzeuge zu machen.
c. In Anlage 1 ´Übersicht Servicekonzept` ist im Einzelnen zu beschreiben, wie die Leistungsan-forderungen dieses Dokumentes unternehmensspezifisch realisiert werden (Best-Practice). Die Darstellungen werden Vertragsanlage wie das Angebot insgesamt.
Vertragsbeginn:
01.06.2023 für alle Lose
Der Leistungszeitraum (Lieferung) beginnt am
01.06.2023 Beginn Setupphase
30.06.2023 Ende Setupphase
07.08.2023 Beginn Betriebsphase
Vertragsende alle Lose:
Schuljahresende 2023/2024 (spätestes Vertragsende: 31.07.2027)
Die Vereinbarung endet zum Schuljahresende 2023/24 (letzter Schultag vor den Sommerferien im Jahr 2025). Er verlängert sich automatisch dreimalig um jeweils ein weiteres Schuljahr (01.08. bis 31.07 des Folgejahres). Der Vertrag endet spätestens am 31.07.2027 ohne dass es einer separaten Kündigung bedarf. Die Mitteilung, dass die Verlängerungsoption nicht gezogen werden soll müssen sowohl vom Auftragnehmer als auch vom Auftraggeber bis zum 31.12. des Vorjahres dem jeweils anderen Vertragspartner schriftlich mitgeteilt werden (Datum des Poststempels). Es besteht keine Verpflichtung zur Inanspruchnahme der Verlängerungsoption durch den Kreis Mettmann oder das jeweilige Vertragsunternehmen.
Die jetzt ausgeschriebene Leistung (siehe Lose und Fahrpläne sowie Zielorte) ist die erste und absehbar
größte Liefercharge in diesem Rahmenvertrag.
Die Vereinbarung endet zum Schuljahresende 2023/24 (letzter Schultag vor den Sommerferien im Jahr 2025). Er verlängert sich automatisch dreimalig um jeweils ein weiteres Schuljahr (01.08. bis 31.07 des Folgejahres). Der Vertrag endet spätestens am 31.07.2027 ohne dass es einer separaten Kündigung bedarf. Die Mitteilung, dass die Verlängerungsoption nicht gezogen werden soll müssen sowohl vom Auftragnehmer als auch vom Auftraggeber bis zum 31.12. des Vorjahres dem jeweils anderen Vertragspartner schriftlich mitgeteilt werden (Datum des Poststempels). Es besteht keine Verpflichtung zur Inanspruchnahme der Verlängerungsoption durch den Kreis Mettmann oder das jeweilige Vertragsunternehmen
Los 6: Schule im Neanderland - Förderschule mit den Förderschwerpunkten Lernen, Emotionale
und soziale Entwicklung, sowie Sprache für die Primarstufe - Standort Mettmann
Goethestraße 34, D - 40822 Mettmann
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Einzureichende Unterlagen:
- 4.Nachweis der Mitgliedschaft einer Berufsgenossenschaft (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Nachweis der Mitgliedschaft einer Berufsgenossenschaft
(nicht älter als 12 Monate)
- 1.Gewerbeanmeldung oder den Eintrag im Handelsregister bzw. Zweckverbandsvertrag (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Nachweis über eine Gewerbeanmeldung oder den Eintrag im Handelsregister bzw. Zweckverbandsvertrag oder Nachweis als
eingetragener Verein (nicht älter als 01.01.2021)
- 6.Eigenerklärung zu § 123 GWB (mit dem Angebot vorzulegen): Eigenerklärung zu § 123 GWB
Formblatt 4
Einzureichende Unterlagen:
- 10.Unbedenklichkeitsnachweise der gesetzlichen Sozialversicherungen, bei denen die meisten Mitarbeitenden versichert sind (mit dem Angebot vorzulegen): Unbedenklichkeitsnachweise der gesetzlichen Sozialversicherungen, bei denen die meisten Mitarbeitenden versichert sind
Formblatt LD_124
- 11.Unbedenklichkeitsnachweis zu Steuern (Finanzamt) (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Unbedenklichkeitsnachweis zu Steuern (Finanzamt)
Einzureichende Unterlagen:
- 12.Referenzliste (mit dem Angebot vorzulegen): Referenzliste
Aussagefähige Vorstellung gleicher Dienstleistungen für Referenzkunden unter detaillierter Angabe der erbrachten Leistungen, Vertragsdauer sowie Benennung eines Ansprechpartners|einer Ansprechpartnerin mit Telefonkontakt. Als vergleichbar sind Referenzleistungen vorzustellen passend zu der Leistungsanforderung des/der Los(e) zu denen ein Angebot vorgelegt wird.
Es ist mindestens eine Referenz vorzustellen. Mehr als drei Referenzen haben keine Bedeutung. Unter den angegeben Referenzen muss mindestens eine sein als Fahrdienstleistung für Menschen mit Beeinträchtigungen (Anzahl der Fahrgäste vergleichbar mit der Leistung des/r Lose/s, zu dem/nen ein Angebot abgegeben wird) inkl. Tourenplanung
Formblatt 8
- 16.Gültige Bescheinigungen HU inkl. ASU für die vorgesehenen Fahrzeuge; (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Gültige Bescheinigungen HU inkl. ASU für die vorgesehenen
Fahrzeuge;
alternativ unterzeichnete Zusicherung, dass der Nachweis bis spätestens zwei Wochen vor Beförderungsbeginn nachgereicht wird.
- 17.Nachweis Personenbeförderungsschein für eingesetztes Fahrpersonal; (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Nachweis Personenbeförderungsschein für eingesetztes Fahrpersonal;
alternativ unterzeichnete Zusicherung, dass der Nachweis unmittelbar nach erteiltem Zuschlag nachgereicht wird.
- 13.Nachweis erweitertes polizeiliches Führungszeugnis (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Nachweis erweitertes polizeiliches Führungszeugnis
(nicht älter als 6 Wochen) des eingesetzten Fahr- und Begleitpersonals; es ist mit dem Angebot verbindlich zu erklären, dass diese
Nachweise zum Beginn der Setupphase im Auftragsfall vorgelegt
werden.
- 14.Nachweise gültiger KFZ-Haftpflichtversicherung für die vorgesehenen Fahrzeuge; (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Nachweise gültiger KFZ-Haftpflichtversicherung für die vorgesehenen Fahrzeuge;
alternativ unterzeichnete Zusicherung, dass der Nachweis unmittelbar nach erteiltem Zuschlag nachgereicht wird
- 15.Nachweise ´Erste Hilfekurse` des vorgesehenen Personals; (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Nachweise ´Erste Hilfekurse` des vorgesehenen Personals;
(nicht älter als 12 Monate); alternativ unterzeichnete Zusicherung, dass der Nachweis spätestens drei Monate nach erteiltem
Zuschlag nachgereicht wird
Abschnitt IV: Verfahren
Kreis Mettmann - Verwaltungsgebäude 1
Bieter sind nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Es wird darauf hingewiesen, dass die Angebotsabgabe in Form eines elektronischen Angebotes zu erfolgen hat. Hierfür steht das Bietertool auf dem Vergabemarktplatz Rheinland kostenlos zur Verfügung.
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen
1.Mitteilungen von Unklarheiten in den Vergabeunterlagen,
vermutete Rechtsverstöße
1.1Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, so hat der Bieter unverzüglich den Auftraggeber vor Angebotsabgabe schriftlich oder fernschriftlich darauf hinzuweisen. Hat der Bieter einen Verstoß gegen geltendes Vergaberecht festgestellt oder insofern Bedenken, so teilt er dies dem Auftraggeber unverzüglich mit. Anderenfalls kann er sich auf die Unklarheit oder die Rechtswidrigkeit des Verfahrens nicht mehr berufen.
1.2Bieter, die einen Verstoß gegen geltendes Vergaberecht geltend machen wollen, sind gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verpflichtet, diesen Verstoß unverzüglich zu rügen.
1.3 Soweit Bieter einen Verstoß gegen das Vergaberecht oder gegen ihre Bieterrechte ge-rügt haben, die Vergabestelle den Bietern aber mitgeteilt hat, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, sind die Bieter verpflichtet, innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der abschlägigen Mitteilung der Vergabestelle einen Antrag auf Einleitung eines Vergabenachprüfungsverfahrens zu stellen. Antragstellungen zu einem späteren Zeitpunkt sind hinsichtlich dieses behaupteten Verstoßes nicht mehr zulässig (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Bekanntmachungs-ID: CXSBYY6YW88NKN38
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40474
Land: Deutschland
1.Mitteilungen von Unklarheiten in den Vergabeunterlagen,
vermutete Rechtsverstöße
1.1Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, so hat der Bieter unverzüglich den Auftraggeber vor Angebotsabgabe schriftlich oder fernschriftlich darauf hinzuweisen. Hat der Bieter einen Verstoß gegen geltendes Vergaberecht festgestellt oder insofern Bedenken, so teilt er dies dem Auftraggeber unverzüglich mit. Anderenfalls kann er sich auf die Unklarheit oder die Rechtswidrigkeit des Verfahrens nicht mehr berufen.
1.2Bieter, die einen Verstoß gegen geltendes Vergaberecht geltend machen wollen, sind gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verpflichtet, diesen Verstoß unverzüglich zu rügen.
1.3 Soweit Bieter einen Verstoß gegen das Vergaberecht oder gegen ihre Bieterrechte ge-rügt haben, die Vergabestelle den Bietern aber mitgeteilt hat, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, sind die Bieter verpflichtet, innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der abschlägigen Mitteilung der Vergabestelle einen Antrag auf Einleitung eines Vergabenachprüfungsverfahrens zu stellen. Antragstellungen zu einem späteren Zeitpunkt sind hinsichtlich dieses behaupteten Verstoßes nicht mehr zulässig (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40474
Land: Deutschland