Starkstromanlagen: Errichtung des InnovationSPIN (Gebäude) Referenznummer der Bekanntmachung: VIS 326/2020
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lemgo
NUTS-Code: DEA45 Lippe
Postleitzahl: 32657
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]3
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.kreis-lippe.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Starkstromanlagen: Errichtung des InnovationSPIN (Gebäude)
Errichtung des InnovationSPIN - hier Starkstromanlagen wie unter II.2.4 beschrieben
32657Lemgo
Die ausgeschriebenen Elektroinstallationen umfassten bei Auftragserteilung im Wesentlichen die komplette Erstellung der elektrotechnischen Anlagen und Gebäudeautomation. Die Gebäudeautomation und die Steuerung Sonnenschutz waren nicht Bestandteil der Beauftragung. Die beauftragte Elektrische Anlage besteht aus folgenden Teilen:
— Niederspannungshauptverteilung AV und Niederspannungshauptverteilung SV,
— Unterverteilungen AV,
— Potentialausgleich/Überspannungsschutz,
— Leitungen und Verlegesysteme,
— Installationsgeräte,
— Beleuchtungsanlagen und Sicherheitsbeleuchtungsanlage,
— RWA-Anlagen.
Europäische Fonds für regionale Entwicklung – EFRE
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Ort: Verl
NUTS-Code: DEA42 Gütersloh
Postleitzahl: 33415
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48143
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bezreg-muenster.nrw.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.brms.nrw.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
32657 Lemgo
Die Elektroinstallationen Starkstrom umfassen im Wesentlichen die komplette Erstellung der elektrotechnischen Anlagen.
Die Elektrische Anlage besteht aus folgenden Teilen:
— Niederspannungshauptverteilung AV und Niederspannungshauptverteilung SV,
— Unterverteilungen AV,
— Potentialausgleich/Überspannungsschutz,
— Leitungen und Verlegesysteme,
— Installationsgeräte,
— Beleuchtungsanlagen und Sicherheitsbeleuchtungsanlage,
— RWA-Anlagen.
Ort: Verl
NUTS-Code: DEA42 Gütersloh
Land: Deutschland
Es sind zuvor Änderungen im Bereich unter 9 % des Auftragswertes erfolgt, die auf Mengenänderungen und Mehraufwendungen zurückzuführen waren, die im Zuge der Leistungserbringung notwendig geworden sind und zu einem Mehraufwand seitens des Auftragnehmers geführt haben. Die bisher vereinbarten Auftragsänderungen summieren sich hinsichtlich der Kosten auf 136.958,12 € netto. Mit der nun vereinbarten Auftragsänderung über 109.510,40 € netto werden gleichfalls notwendige Änderungen bei der Leistungserbringung vereinbart, im Wesentlichen handelt es sich um
- zusätzlicher Aufwand bei der Leitungsverlegung, da die Kabel aufgrund ihres Gewichts und Tragfähigkeit der Verschraubungen nicht unterhalb sondern oberhalb der Akustikdecken verlegt werden mussten
- Mehraufwand bei der Montage der Treppenbeleuchtung, da sie aufgrund des Bauablaufs nicht über ein Raumgerüst sondern über Bühnen erfolgte; die notwendige Umstellung der Bühnen verursachte eine erschwerte Montage
- Anpassung der Leistungen, da die ursprgl. ausgeschriebenen Leistungen an die produktspezifischen Anforderungen der tatsächlich eingebauten Bestandteile angepasst werden musste
Es handelt sich um Leistungen, die nicht im Umfang der Leistungsbeschreibung und Vorbemerkungen enthalten sind und nicht als Nebenleistungen nach den jeweiligen ATV oder aufgrund BVB, ZVB, ZTV , VOB/B abgegolten sind. Andererseits handelt es sich um Leistungen die nur in Zusammenhang, zusammen mit oder anstatt der beauftragten Leistungen erbracht werden konnten. Ein Auftragnehmerwechsel hätte also einerseits die Teilkündigung erteilter Aufträge erforderlich gemacht mit ggf. Schadensersatzforderungen des gekündigten Unternehmens andererseits ein Hand-in Hand-Arbeiten der beiden Unternehmen mit komplexen Übergabepunkten, Abgrenzungs- und Terminschwierigkeiten.