Beschaffung eines neuen Tanklöschfahrzeugs TLF 3000 Referenznummer der Bekanntmachung: 90.2022
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Sundern
NUTS-Code: DEA57 Hochsauerlandkreis
Postleitzahl: 59846
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.sundern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung eines neuen Tanklöschfahrzeugs TLF 3000
Beschaffung eines Tanklöschfahrzeugs TLF 3000.
Los 1a Fahrgstell
Stadt Sundern Rathausplatz 1 59846 Sundern
Beschafft werden soll ein Lastkraftwagen mit Allradfahrgestell auf Zwillingsbereifung, geeignet zum Aufbau eines Löschgruppenfahrzeugs LF20 nach DIN EN 1846 und angelehnt an DIN 14530 Teil 11 und 22.
Das Fahrerhaus muß ohne Demontage von Bauteilen kippbar sein. Die Ausführungsmerkmale nach DIN EN 1846, DIN 14502, DIN 14530-11, DIN 14530-22 sowie der UVV Fahrzeuge sind zwingend einzuhalten.
Los 1b - Auf- und Ausbau
Stadt Sundern Rathausplatz 1 59846 Sundern
Beschafft werden soll ein Lastkraftwagen mit Allradfahrgestell auf Zwillingsbereifung, geeignet zum Aufbau eines Löschgruppenfahrzeugs LF20 nach DIN EN 1846 und angelehnt an DIN 14530 Teil 11 und 22.
Das Fahrerhaus muß ohne Demontage von Bauteilen kippbar sein. Die Ausführungsmerkmale nach DIN EN 1846, DIN 14502, DIN 14530-11, DIN 14530-22 sowie der UVV Fahrzeuge sind zwingend einzuhalten.
Los 2 - Beladung
Stadt Sundern Rathausplatz 1 59846 Sundern
Beschafft werden soll ein Lastkraftwagen mit Allradfahrgestell auf Zwillingsbereifung, geeignet zum Aufbau eines Löschgruppenfahrzeugs LF20 nach DIN EN 1846 und angelehnt an DIN 14530 Teil 11 und 22.
Das Fahrerhaus muß ohne Demontage von Bauteilen kippbar sein. Die Ausführungsmerkmale nach DIN EN 1846, DIN 14502, DIN 14530-11, DIN 14530-22 sowie der UVV Fahrzeuge sind zwingend einzuhalten.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Nachweis ist über eine Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister zu erbringen. Eine entsprechende Registrierungsnummer und das zuständige Amtsgericht sind im Vordruck 124 anzugeben.
Der Nachweis kann zunächst über eine Eigenerklärung gem. des VHB Vorducks 124 erbracht werden. Die Stadt Sundern behält sich vor, bei der Entscheidung über den Zuschlag von den Bietern in der engeren Wahl vorab Einzelnachweise zu fordern.
Die Stadt Sundern behält es sich vor, drei Referenzen über vergleichbare Lieferungen an öffentliche Auftraggeber aus den vergangenen drei Jahren nachzufordern.
Abschnitt IV: Verfahren
Rathaus Sundern, Rathausplatz 1, 59846 Sundern
Zur Angebotsöffnung sind keine Bieter, oder sonstige Personen zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bieter, welche sich die Vergabeunterlagen ohne Registrierung vom Vergabeportal www.vergabe-westfalen.de aus dem Internet herunterladen, erhalten technisch bedingt keine E-Mail Benachrichtigung über neue Nachrichten der Vergabestelle (z.B. Aktualisierung der Vergabeunterlagen). Insofern wird allen Teilnehmern am Verfahren geraten, sich beim vorgenannten Vergabeportal mit Angabe einer aktuell gültigen e-mail Adresse zu registrieren.
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y5VYWPRVCEV3
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-muenster.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html
Statthafter Rechtsbehelf bei Verstößen gegen die Vergabevorschriften ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens.
Der Antrag ist schriftlich bei der zuvor benannten zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren einzureichen. Der Antrag ist nur zulässig, solange kein wirksamer Zuschlag erteilt worden ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag ordnungsgemäß nach § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg zehn Kalendertage vergangen sind.
Der Antrag ist auch vor wirksamer Zuschlagserteilung unzulässig, soweit:
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.