Gemeinde Rödinghausen, Beschaffung von einem Feuerwehrfahrzeug "Einsatzleitwagen 1" Referenznummer der Bekanntmachung: 60-VgV-O-RÖ 1/2022 ZV 361/2022
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Herford
NUTS-Code: DEA43 Herford
Postleitzahl: 32051
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Gemeinde Rödinghausen, Beschaffung von einem Feuerwehrfahrzeug "Einsatzleitwagen 1"
Die Gemeinde Rödinghausen schreibt einen ELW 1 in Anlehnung an die DIN SPEC 14 507 Teil 2 aus.
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Die Gemeinde Rödinghausen schreibt einen ELW 1 in Anlehnung an die DIN SPEC 14 507 Teil 2 aus. Neufahrzeug als Kastenwagen zur weiteren Ausrüstung entsprechend der Leistungsbeschreibung mit einem zulässigem Gesamtgewicht von ca 4.100 kg, Radstand ca 3.665mm, Gesamtlänge ca. 6.000mmMAN TGE, VW Crafter, Mercedes Benz Sprinter oder vergleichbar Aufgrund der aktuellen Marktsituation - ausgelöst durch die Corona-Pandemie und die anhaltende Rohstoffknappheit wird eine Fertigungszeit von bis zu 3 Jahren (36 Monaten) gewährt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Twist
NUTS-Code: DE949 Emsland
Postleitzahl: 49767
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.