Change-Management TVG 2 Referenznummer der Bekanntmachung: DUS-2022-1007
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40227
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.duesseldorf.de
Abschnitt II: Gegenstand
Change-Management TVG 2
Begleitung Change Management - Neubau Techn. Verwaltungsgebäude der Landeshauptstadt Düsseldorf
Amt für Personal, Organisation und IT
Moskauer Straße 25
40227 Düsseldorf
Begleitung Change Management - Neubau TVG
Die zweite Verfahrensstufe erreichen die fünf Bewerber, die nach Bewertung der dargelegten Kriterien die höchste Punktzahl erreichen, mindestens jedoch 60 % der Maximalpunktzahl.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Nachweis der Eintragung in das einschlägige Handelsregister durch Vorlage eines Auszugs dieses Registers oder einer gleichwertigen Bescheinigung ggf. des Herkunftslandes, die den aktuellen Stand der Eintragung wiedergibt.
- Nachweis einer aktuellen Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (nicht älter als ein Jahr) in folgender Höhe:
o für Personenschäden 1.000.000 EUR und
o für Sach- und Vermögensschäden (sonstige Schäden) 100.000 EUR.
- Erklärung über den Gesamtumsatz für die letzten drei Geschäftsjahre.
Mit dem Teilnahmeantrag ist das Profil
• der Projektleitung,
• der stellvertretenden Projektleitung
einzureichen.
a) Zu den Profilen sollten jeweils folgende Angaben gemacht werden:
• Name der Person
• Berufsausbildung und (Zusatz-)Qualifikationen
• Beruflicher Werdegang
• Anzahl der Jahre der einschlägigen und für die hier beschriebene Leistung relevanten Berufserfahrung.
Nachweise zur Qualifikation/Ausbildung (z. B. Studienabschlüsse) sind einzureichen.
Eine Eigenerklärung zur Erfahrung der Projektbeteiligten wird zunächst als ausreichend angesehen. Der Auftraggeber behält sich jedoch eine Nachforderung entsprechender Unterlagen/Nachweise vor.
b) Referenzen:
Vergleichbare Referenzen aus den letzten 5 bis 7 Jahren, die jeweils durch die Projektleitung bzw. die stellvertretende Projektleitung bearbeitet wurden, mit Angaben der erbachten Leistungen sowie Kurzbeschreibung des Projektes. Die Anzahl der eingereichten Referenzen soll mindestens 3 Projekte und maximal 5 Projekte umfassen. Für die Bewertung sind nachfolgende Kriterien entscheidend:
• Auftragsbezogene Erfahrungen, vorzugsweise im kommunalen Bereich
• Referenzen vergleichbar großer Projekte
• Referenzen zu gemeinsamen Projekten des Change-Management-Teams mit (Innen-)Architektur
Zur Darstellung der Referenzen ist der beigefügte Bewerbungsbogen je Projektreferenz und je Person auszufüllen und den Unterlagen beizufügen.
c) Angaben zum weiteren Projektteam:
Benennung aller Bearbeiterinnen und Bearbeiter des Teams sowie der von ihnen abgedeckten Fachrichtungen und Tätigkeitsschwerpunkten. Zur Bearbeitung der geforderten Leistungen gelten die Vorgaben gem. a) und b) entsprechend.
-
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bezreg-koeln.nrw.de
Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage ab Kenntnis des Verstoßes, der zur Unwirksamkeit des Vertrages führt, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss oder im Falle der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union 30 Kalendertage nach dieser Veröffentlichung.
Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit
- der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.