Neuanmietung Regionales Trainingszentrum Südwestfalen Referenznummer der Bekanntmachung: 23.03.59
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Gummersbach
NUTS-Code: DEA2A Oberbergischer Kreis
Postleitzahl: 51643
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.polizei.nrw.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neuanmietung Regionales Trainingszentrum Südwestfalen
Neuanmietung eines Regionalen Trainingszentrums Südwestfalen durch die Kreispolizeibehörde des Oberbergischen Kreises. Der Auftragnehmer muss hierzu ein Grundstück im festgelegten Auswahlgebiet in Südwestfalen anbieten, auf dem er das Regionale Trainingszentrum planen, errichten und an den Auftraggeber
vermieten wird.
Das Grundstück muss im vom Auftraggeber festgelegten Auswahlgebiet in Südwestfalen liegen.
Das Land Nordrhein-Westfalen (NRW), vertreten durch die Kreispolizeibehörde des Oberbergischen Kreises, beabsichtigt, ein neues Regionales Trainingszentrum Südwestfalen für mehrere Kreispolizeibehörden anzumieten.
Das Projekt ist durch Planung und Neubau einer speziell auf die Bedürfnisse des Auftraggebers zugeschnittenen Immobilie zu verwirklichen. Ausgeschlossen ist die Anmietung einer Bestandsimmobilie; dies gilt nicht für die geforderten Stellplätze, die auch in einem Bestandsbau untergebracht werden können.
Auftragsgegenstand ist der Abschluss eines Mietvertrags über ein nach den Anforderungen des Auftraggebers zu errichtendes Regionales Trainingszentrum im näher definierten Auswahlgebiet in Südwestfalen. Der Mietvertrag soll dabei eine Laufzeit von 25 Jahren haben mit der Option für den Auftraggeber, den Vertrag einmalig um fünf Jahre zu verlängern. Die Übergabe des Mietobjekts soll frühestens am 2. Mai 2025 erfolgen.
Für das Regionale Trainingszentrum (RTZ) Südwestfalen wird ein mindestens 12.000 m² großes Grundstück benötigt, wobei die vorgenannten Größenangaben eine erste Orientierung für die erforderliche Grundstücksgröße geben sollen. Auf diesem Grundstück sind im Wesentlichen eine Trainingsstätte, eine
Raumschießanlage mit zwei 25m-Schießständen, ein Trainingshaus mit einer befahrbaren Halle und Ringstraße, eine Amok/TE-Trainingshalle sowie Außenanlagen und 45 Stellplätze unterzubringen. Die Brutto-Grundfläche der Gebäude beträgt insgesamt ca. 6.000 m².
Wegen der besonderen Anforderungen der Polizeischießstandsachverständigen des Landes NRW an die
Planung und Ausführung der Schießstätten, und hierbei insbesondere an die Lüftungstechnik, spielt die Planung der Technischen Ausrüstung in diesem Projekt eine wichtige Rolle.
Das neue Regionale Trainingszentrum Südwestfalen muss in dem vom Auftraggeber festgelegten Auswahlgebiet liegen. Da für den Auftraggeber der neue Standort von besonderer Bedeutung und die Angabe des Grundstücks unabdingbare Voraussetzung zur Abgabe eines ersten Angebotes in dem Verhandlungsverfahren ist, wird er nur solche Bewerber zur Abgabe eines ersten Angebotes auffordern, die bereits mit ihrem Teilnahmeantrag nachweisen, dass sie über ein geeignetes Grundstück verfügen, auf dem das RTZ zukünftig adäquat untergebracht werden kann. Den Bewerbern steht offen, mit ihrem Teilnahmeantrag mehrere geeignete Grundstücke zu benennen. Sollten sich mehrere Grundstücke als geeignet erweisen, muss der Bewerber nach Aufforderung zur Angebotsabgabe entscheiden, für welches seiner geeigneten Grundstücke er ein Angebot abgeben will. Sollte der Bewerber nur ein geeignetes Grundstück in seinem Teilnahmeantrag benennen, steht es ihm im Übrigen frei, ein anderes geeignetes Grundstück zum Gegenstand seines ersten indikativen Angebots zu machen; ein Wechsel des Grundstücks ist also bis zur Abgabe des ersten indikativen Angebots möglich. Der Auftragnehmer muss spätestens zum Zeitpunkt der Überlassung der Mietsache auch Eigentümer oder Erbbauberechtigter des Grundstücks sein, auf dem das neue Regionale Trainingszentrum errichtet wird.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ibbenbüren
NUTS-Code: DEA37 Steinfurt
Postleitzahl: 49479
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPNY4BDNVW
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Auf die Rügepflicht des § 160 Abs. 3 GWB wird hingewiesen. Hiernach ist ein Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer zulässig, soweit:
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.